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BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…wenn die Zustellung rechtswirksam iSd ZustG erfolgt ist (siehe GebR Rz 146 ). Als Gesamtschuldner kann ein Parteienvertreter nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gebührenschuld entstanden ist. 3.3 § 14 TP 4 GebG - Neuausstellung einer Geburtsurkunde Sachverhalt: Zum Zeitpunkt der Ausstellung (vor 1999) einer Geburtsurkunde…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Derartige Ermittlungen sind auch vorzunehmen, wenn Zweifel am Umfang der Bevollmächtigung bestehen (vgl. VwGH 22.03.1996, 95/17/0384 zu § 83 (alt) BAO); zB wenn zweifelhaft ist, ob die Bevollmächtigung auch eine Zustellungsbevollmächtigung umfasst. 4.2.1.3. Konsequenz einer zu Unrecht erfolgten Berufung…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Recht zu aktiven Vertretungshandlungen (zB zur Stellung von Anträgen). Im Ablehnungsbescheid sowie in der (nach § 84 Abs. 1 zweiter Satz BAO vorzunehmenden) Verständigung des Vollmachtgebers sollte ein diesbezüglicher Hinweis aufgenommen werden. Dies setzt indirekt den Vollmachtgeber in Kenntnis, dass er die Zustellungsbevollmächtigung widerrufen kann (insbesondere…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…die Rechtsfolge gemäß § 84 Abs. 2 BAO aufgenommen werden. Das von einer abgelehnten Person nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist nach § 84 Abs. 2 BAO ohne abgabenrechtliche Wirkung. Vor Zustellung des Ablehnungsbescheides vom Vertreter vorgenommene Prozesshandlungen sind gültig und rechtswirksam (vgl. Ritz, BAO5, …

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…mehr bei der Post beheben können, sodass sie die hinterlegte Sendung erst am nächsten Tag, an dem deren Behebung möglich ist, abholen können. Beispiel: Erfolgt eine rechtmäßige Hinterlegung eines rechtsmittelfähigen Bescheides am Freitag und beginnt die Abholfrist auch am Freitag, so gilt die Zustellung am…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…wie zB eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 3 Z 11 eIDAS-VO), ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich nicht gleichwertig. Der elektronischen Signatur von natürlichen Personen entsprechen elektronische Siegel (Art. 3 Z 25 bis 27 eIDAS-VO) für juristische Personen. Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…Empfänger auf elektronischem Wege abgegeben werden. Die Verwendung eines BVD entfaltet für den österreichischen Versender keine Rechtswirksamkeit. Ohne Ausstellung eines e-VD kommt eine Beförderung unter Steueraussetzung nicht rechtsgültig zustande. Im Abschnitt 1 des Kapitels IV der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…Rechtswirksamkeit für den staatlichen Bereich kanonisch errichtet worden sind, gehören zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts. Danach kommt insbesondere folgenden Einrichtungen Rechtspersönlichkeit zu: Der österreichischen Bischofskonferenz, der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften, der Vereinigung der Frauenorden, der Kirchenprovinz, der Diözese, dem Bischöflichen Stuhl, dem Kapitel, der…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens zu verstehen? Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Berichtigung ist ebenso wenig notwendig wie die Zustimmung zur Rechnungsausstellung selbst. Eine Zustimmung des Empfängers sieht das Gesetz nur im Fall der Gutschrift vor. Eine vorgenommene Rechnungsberichtigung entfaltet mit Zugang Rechtswirksamkeit. Der Rechnungsempfänger…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Verluste festgestellt. Aufgrund einer durchgeführten Außenprüfung wird jedoch im Jahr 2008 entdeckt, dass Einnahmen für die Jahre 1998 bis 2008 hinterzogen worden sind. Der Abgabenpflichtige hat den Verlust aus dem Jahr 1998 in den Folgejahren verwertet. 2.2. Fragestellung Kann das Finanzamt heute die Verluste…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Personen" (zustellungs-)vertretungsbefugt. Im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung besteht somit (anders als im § 10 Abs. 1 AVG) eine gegenüber § 9 Abs. 1 ZustG eingeschränkte Vertretungsbefugnis. Soweit nicht spezielle Bestimmungen wie zum Beispiel § 66 WTBG (zulässige Gesellschaftsformen) die allgemeine Vertretungsbefugnis in Abgabenangelegenheiten (einschließlich einer allfälligen Zustellungsbevollmächtigung) auf…