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05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…dass sie die Sendung am ersten Tag der Abholfrist nicht mehr bei der Post beheben können, sodass sie die hinterlegte Sendung erst am nächsten Tag, an dem deren Behebung möglich ist, abholen können. Beispiel: Erfolgt eine rechtmäßige Hinterlegung eines rechtsmittelfähigen Bescheides am Freitag und beginnt…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…Abs. 1 BAO, da die Hinterlegung einer Global- oder Sammelurkunde wegen des darin verbrieften Wertpapiervolumens (zB einer ganzen Anleihe) und des Umstandes, dass der Besteller der Sicherheit in der Regel nur über einen mehr oder weniger großen Anteil an diesem Wertpapiervolumen verfügt, so gut wie…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Der Notariatsakt enthält den Widerrufsverzicht des Übergebers gemäß § 956 zweiter Satz ABGB. Bedingung für die Rechtswirksamkeit der Übergabe auf den Todesfall ist: Variante 1: Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten nicht auf seine Rechtsnachfolger über. Der Übergeber kann dann wieder frei über…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…der vom Vertreter gesetzten Handlung bestehenden Vollmacht (vgl. VwGH 26.05.1986, 86/08/0016 und VwGH 25.02.1993, 92/18/0496 jeweils zu § 10 AVG). Die Begründung des Vollmachtsverhältnisses zur Vertretung bei einer fristgebundenen Verfahrenshandlung erst nach Fristablauf kann nicht die Rechtswirksamkeit der…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…wie zB eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 3 Z 11 eIDAS-VO), ist einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich nicht gleichwertig. Der elektronischen Signatur von natürlichen Personen entsprechen elektronische Siegel (Art. 3 Z 25 bis 27 eIDAS-VO) für juristische Personen. Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

…weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Eine solche Betrachtungsweise gilt aber auch im Bereich des Verkehrsteuerrechts immer dann, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formal-rechtliche Beurteilung zu Ergebnissen führen würde, die dem Sinn und Zweck des betreffenden Abgabengesetzes…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

… 2 BiBuG 2014, dass Bilanzbuchhalter in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung beraten sowie die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung abfassen und übermitteln dürfen. Die genannten berufsrechtlichen Normen sind im jeweiligen Gesetz auch strafrechtlich bewehrt…

BMF-010217/0123-IV/9/2010Anwendung der Verbrauchsteuerverfahren bei der Beförderung von Wein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0123-IV/9/201022.11.2010

…Empfänger auf elektronischem Wege abgegeben werden. Die Verwendung eines BVD entfaltet für den österreichischen Versender keine Rechtswirksamkeit. Ohne Ausstellung eines e-VD kommt eine Beförderung unter Steueraussetzung nicht rechtsgültig zustande. Im Abschnitt 1 des Kapitels IV der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…Rechtswirksamkeit für den staatlichen Bereich kanonisch errichtet worden sind, gehören zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts. Danach kommt insbesondere folgenden Einrichtungen Rechtspersönlichkeit zu: Der österreichischen Bischofskonferenz, der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften, der Vereinigung der Frauenorden, der Kirchenprovinz, der Diözese, dem Bischöflichen Stuhl, dem Kapitel, der…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I Nr. 112/2012 wurde für den Fall, dass die Grunderwerbsteuer nicht selbst berechnet wird, festgelegt, dass die Übermittlung der Abgabenerklärungen gemäß …

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…in diese Erklärung der Einkünfte aufgenommen werden. Der Feststellungsbescheid darf nicht einen geringeren Personenkreis umfassen (RdW Heft 11/2012, 688 [RdW 2012/721]; ÖStZ Heft 24/2012, 603 [ÖStZ 2012/1122]; beides Kommentierungen zu VwGH 05.09.2012, 2011/15/0024). Die Rechtswirksamkeit eines Feststellungsbescheides…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…Personengemeinschaft erlassen, erscheint ein Sicherstellungsauftrag gegenüber den Gesellschaftern (Mitgliedern) als Gesamtschuldner nicht mehr zweckmäßig. In so einem Fall wären der oder die Gesellschafter (Mitglieder) mittels Leistungsgebot sofort in Anspruch zu nehmen und bestehende Hemmungen nach § 230 BAO mittels Vollstreckungsbescheid zu beseitigen. Bundesministerium für Finanzen, 26…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens zu verstehen? Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Berichtigung ist ebenso wenig notwendig wie die Zustimmung zur Rechnungsausstellung selbst. Eine Zustimmung des Empfängers sieht das Gesetz nur im Fall der Gutschrift vor. Eine vorgenommene Rechnungsberichtigung entfaltet mit Zugang Rechtswirksamkeit. Der Rechnungsempfänger…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Dies bedeutet, dass keinerlei Anbringen (dazu gehören auch Vorhaltsbeantwortungen, fristgebundene Anträge, Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen) mittels E-Mail zulässig und beachtlich sind. Trotzdem per E-Mail eingereichte Unterlagen (Anlagen) sind gegebenenfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beachten. 8. Anbringen - Wertung (§ 85 BAO) 8.1. Bezughabende…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Verluste festgestellt. Aufgrund einer durchgeführten Außenprüfung wird jedoch im Jahr 2008 entdeckt, dass Einnahmen für die Jahre 1998 bis 2008 hinterzogen worden sind. Der Abgabenpflichtige hat den Verlust aus dem Jahr 1998 in den Folgejahren verwertet. 2.2. Fragestellung Kann das Finanzamt heute die Verluste…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Fragestellung Ist der ursprüngliche Feststellungsbescheid rechtswirksam ergangen? Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich? Wie hat die Adressierung des Wiederaufnahmsbescheides zu lauten? 9.3 Lösung Die Rechtswirksamkeit eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) hängt nicht von seiner Rechtmäßigkeit ab. Feststellungsbescheide, die einen Beteiligten an der Einkunftsquelle nicht berücksichtigen…

04 1483/192-IV/4/94Österreichisch-deutscher Amtshilfevertrag, BGBl. Nr. 249/1955; Forderungsanmeldungen im Konkursverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1483/192-IV/4/9414.06.1994

…Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach übereinstimmender Ansicht der österreichischen und deutschen Finanzverwaltung schließen die Bestimmungen des Abschnitts III B lit. b des oben zitierten österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ("Rechtshilfe bei der Vollstreckung") grundsätzlich auch Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ein…