…3 BAO (wenn die Angabe des Aussetzungsbetrages im Antrag fehlt), ist die Aussetzung der Einhebung zu bewilligen (kein Ermessen). Auf RAE Rz 441 f wird verwiesen. Soweit gegen den Primärschuldner ergangene Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind - der Eintritt der Rechtskraft der Abgabenschulden gegenüber…
…Inhalt der zu erwartenden Beschwerdevorentscheidung (bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgaben und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen) bekannt waren. Vorlageanträge, die trotz eines wirksamen und gültigen Verzichts eingebracht werden, sind ungültig. Sie sind mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes zurückzuweisen. Sind mehrere…
…Dies ungeachtet des Umstandes, dass auch ein nicht mit Berufung angefochtener, im wiederaufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid aus dem Rechtsbestand ausscheidet, wenn der Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid Erfolg beschieden ist (VwGH 19.12.2006, 2006/15/0353). Im gegenständlichen Fall ist der Sachbescheid (Abgabenbescheid) neu (erstmalig…
…3. Fragestellung Ist eine Schenkungsmeldung zu machen? 3.4. Lösung Bei Zusammenlegung der Aktiendepots ist der Wille der Ehegatten zu beachten. Ist der Grund für den Zugriff des jeweils anderen, dass einer dem anderen seine Aktien schenken will, ist die Wertgrenze in § 121a Abs. 2…
…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…
…im Sinn des § 212a Abs. 1 BAO liegt vor, wenn in nachfolgenden Abgabenzeiträumen dieselbe im Rechtsmittelverfahren auszutragende Streitfrage noch offen ist (vgl. UFS 18.01.2010, RV/0989-G/09; vgl. auch UFS 24.08.2006, RV/0151-L/06 ). 20. Bekanntgabe der Abgabenbescheide im…
…zur Geltendmachung von Rechten im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Der auf Nachsicht gerichtete Antrag setzt die Rechtskraft der Abgabenvorschreibung nicht voraus (VwGH 29.6.1983, 83/13/0047). Ebenso wenig erfordert die Bewilligung der Nachsicht die formelle Rechtskraft des Abgabenbescheides (oder des Haftungsbescheides)…
…Umständen nicht. Die Weiterführung der Prüfung durch den Außenprüfer des Finanzamtes A wird idR im Weg der Nachbarschaftshilfe vorgenommen. Die das Ergebnis der Außenprüfung auswertenden Bescheide (insbesondere die Wiederaufnahms- und Abgabenbescheide) müssen vom Finanzamt B erlassen werden. 5. Zurücknahme eines Antrages mangels Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages (§…
…Gegenstand einer Auskunft kann nur gesichertes Wissen sein, nicht jedoch beispielsweise Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Auskunftspflichtgesetzes sind Gegenstand der Auskünfte ausschließlich solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Anfrage der Verwaltung bereits bekannt sind und nicht erst von…
…Ist die Zustellung der Abgabenbescheide an die A-Real GmbH richtig oder tritt auch für die Umsatzsteuer und für die Normverbrauchsabgabe Gesamtrechtsnachfolge auf die Auto-GmbH ein? Da es bei der Steuernummer des Rechtsnachfolgers (die Auto-GmbH) für den Prüfungszeitraum keine Vorsolldaten und Bescheide und…
…es korrekt, dass aufgrund der periodengerechten Besteuerung Österreich nur die vor Verlagerung der Ansässigkeit zugeflossenen Pensionseinkünfte im Veranlagungswege besteuern darf? Ist ein Progressionsvorbehalt zwecks Beibehaltung des Belastungsprozentsatzes zulässig? Lösung Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz während eines Kalenderjahres ins Ausland und wird dadurch beschränkt steuerpflichtig, so…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist; ist die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich, so ist die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides infolge des Grundsatzes der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und Feststellungsbescheiden überhaupt zu verneinen (vgl. VwGH 13.09.2004, 2000…
…Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98…
…Bezughabende Norm § 212a BAO 26.2. Sachverhalt Berufung/Vorlage gegen den Sachbescheid und Festsetzung von Anspruchszinsen (die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nur mit der Unrichtigkeit des Sachbescheides begründet). Es wird ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO auch betreffend der Anspruchszinsen gestellt. 26.3…
…BAO oder eines anderen Verfahrenstitels (zB in einem neuen Sachbescheid bei Wiederaufnahme des Verfahrens) berücksichtigt wird. 8. Anwendungsbereich des § 295a BAO 8.1. Betroffene Bescheide Gemäß § 295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (…
…des 31. Juli 2024 erfolgt, entsteht der Rückerstattungsanspruch mit dem auf die Auszahlung folgenden Tag. Die Rückerstattung ist gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG (im Einklang mit der Grundregel in § 198 BAO) amtswegig vom zuständigen Finanzamt durch Abgabenbescheid festzusetzen. Wird eine in den Verordnungen des…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026