… 188 Abs. 1 BAO bzw. Teilhaber im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO sind nicht nur natürliche oder juristische Personen. Auch Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit können solche Beteiligte bzw. Teilhaber sein. Mehrere Beteiligte liegen beispielsweise vor bei einer OG, KG, GesBR, Miteigentumsgemeinschaft, unechten (atypischen…
…KG) sind vom vorliegenden Erlass nicht erfasst, da gegen nach bürgerlichem Recht rechtsfähige Gebilde direkt Vollstreckung geführt werden kann. 2. Notwendigkeit eines an die Gesellschafter (Mitglieder) gerichteten Leistungsgebotes Nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften, im Folgenden "Personenvereinigung"), wie etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) nach…
…Personen (zB AG, GmbH, Verein, Stiftung), die nach Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommen, Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) für Feststellungen (Feststellungen der Einkünfte gemäß § 188 BAO), Personen (zB Gründer), die ein eigenes berechtigtes Interesse an der Zusage haben, wenn der dem…
…ARGE, soweit sie selbst Dienstnehmer iSd § 2 KommStG 1993 beschäftigt und an diese Löhne zahlt, als Personengemeinschaft selbständig kommunalsteuerpflichtig. 5.6.5.2. Lohnsumme Rz 91 Zur Lohnsumme der ARGE zählen: Löhne an die von der ARGE eingestellten Arbeitskräfte, soweit mit diesen die ARGE, ds…
…Nachweis betreffend den Betrachtungszeitraum vorzulegen. Vorlage des Formulars E1b (bzw. bei Ehe-/Personengemeinschaften das Formular E6b als Beilage zur Feststellungserklärung E 6) als Beilage zur Einkommenssteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken 2020 bzw. wenn dieses nicht vorliegt…
…Nachweis betreffend den Betrachtungszeitraum vorzulegen. Vorlage des Formulars E1b (bzw. bei Ehe-/Personengemeinschaften das Formular E6b als Beilage zur Feststellungserklärung E 6) als Beilage zur Einkommenssteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken 2019 bzw. wenn dieses nicht vorliegt…
…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…
…von Einkünften im Sinn des § 188 BAO durchzuführen. Es sind die betreffenden Einkünfte (Anteile) unmittelbar in den Abgabenverfahren der Beteiligten (Körperschaft- bzw. Einkommensteuer) zu berücksichtigen. 14. Feststellungsverfahren - Nichtfeststellungsbescheid bei beendeter Personengemeinschaft 14.1. Bezughabende Norm §§ 188 ff BAO 14.2. Sachverhalt Die AB GmbH hat…
…Abs. 3 BAO). Ist die Einkünfteerzielungsgemeinschaft im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits (voll-)beendet, kommt sie als Bescheidadressatin nicht mehr in Betracht. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere. Sie können damit keine Wirksamkeit entfalten (zB VwGH 23.02.2005, 2002/14/0001…
…2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften Zu den Kapitalgesellschaften gehören vor allem die AG und die GmbH. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig vom Ausmaß der erworbenen Beteiligung. 2.4 Anteile von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit Darunter fallen insbesondere OG und KG. Die Anzeigepflicht setzt nicht voraus…
…andere Person mit schriftlichem Vertrag abgetreten. Frage: Unterliegt die entgeltliche Abtretung von Anteilen an Agrargemeinschaften der Gebühr gemäß § 33 TP 21 GebG? Lösung: Nein; Agrargemeinschaften (Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinn des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und nach § 6 Abs…
… 139 BAO trifft Abgabepflichtige (§ 77 BAO), Abfuhrpflichtige (dem § 140 BAO zufolge) Verrechnungspflichtige (dem § 140 BAO zufolge), Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit bezüglich Feststellungen gemäß § 186 oder gemäß § 188 BAO (analoge Anwendung). Die Anzeigepflicht setzt eine Verletzung der gemäß § 119 BAO bestehenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht voraus…
1. GrESt-Bemessungsgrundlage 1.1. Gemeiner Wert 1.1.1. Haftung und Prüfpflichten des Parteienvertreters Ist im Falle der Kaufvertragserrichtung und Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch den Rechtsanwalt/Notar von einer Verpflichtung des Rechtsanwalts/Notars auszugehen, den Kaufpreis auf eine allfällige Diskrepanz zum gemeinen Wert des…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…