…In den Fällen des § 78 Abs. 3 BAO besteht die Parteistellung und damit einhergehend das Recht auf Akteneinsicht allerdings nur in dem Umfang, in dem die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch genommen wird bzw. sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde auf die betreffende Person bezieht. 4…
…Zerlegungsgrundlagen. Vor Erlassung des Zerlegungsbescheides ist das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) zu wahren. Den beteiligten Gemeinden und dem Unternehmer kommt im Zerlegungsverfahren Parteistellung zu. Im Rahmen des Parteiengehörs kann allen Beteiligten die Tatsachenerhebung bzw. die vom Unternehmer vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis gebracht werden. Die…
…Bundesminister für Finanzen unverzüglich zuzustellen. 15.6.2. Parteistellung des Bundesministers für Finanzen Rz 177g Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte der Länder kann der Bundesminister für Finanzen in den Angelegenheiten des Kommunalsteuergesetzes wegen Rechtswidrigkeit Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben. 16. Inländische und ausländische Unternehmen…
…den zuständigen Behörden der Abkommenspartner. Die BAO ist nur auf das innerstaatliche Verfahren, also das Verhältnis zwischen der zuständigen Behörde und dem Abkommensberechtigten anwendbar. Dieser hat gegenüber der Behörde Parteistellung i.S.d. § 78 BAO sowie alle damit verbundenen Rechte. Die zuständige Behörde hat bei…
…in dem Verfahren, dem der jeweilige Vorbescheid zugrunde zu legen ist, Parteistellung haben. Beispiel 5: An der A-OG sind zwei in Österreich sowie zwei im Ausland ansässige natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt. Ein an diese Gesellschafter gerichteter Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch (§ 7a…
…also derjenige, der nach dem jeweiligen konkreten Verfahrensstand durch die beabsichtigte Maßnahme in seiner auf einer Firmenbucheintragung beruhenden Rechtsstellung unmittelbar beschränkt werden soll oder zwingend beschränkt wird. Die Parteistellung ist jedoch nicht auf den in § 18 FBG umschriebenen Kreis der Betroffenen beschränkt. Es ist vielmehr…
…des § 257 BAO zu einer gegen den Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) gerichteten Berufung. Die Parteistellung der Gesellschafter (Mitglieder) im Berufungsverfahren hat allerdings zur Folge, dass jeder Gesellschafter (jedes Mitglied) das Recht hat, die Berufung ergänzende Schriftsätze (auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist) einzubringen. 11.2.2…
…ist nicht Partei des Verfahrens. Wird einer Aufforderung zur Vollmachtsvorlage nicht entsprochen, so hat dies nicht zur Folge, dass der Einschreiter Parteistellung erlangt und jene Person, in deren Namen das Anbringen eingebracht wurde, diese verliert. Dem Einschreiter kann der Beschluss allerdings ohne Rechtswirkung für diesen…