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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…In den Fällen des § 78 Abs. 3 BAO besteht die Parteistellung und damit einhergehend das Recht auf Akteneinsicht allerdings nur in dem Umfang, in dem die Tätigkeit der Abgabenbehörde in Anspruch genommen wird bzw. sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde auf die betreffende Person bezieht. 4…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Zerlegungsgrundlagen. Vor Erlassung des Zerlegungsbescheides ist das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) zu wahren. Den beteiligten Gemeinden und dem Unternehmer kommt im Zerlegungsverfahren Parteistellung zu. Im Rahmen des Parteiengehörs kann allen Beteiligten die Tatsachenerhebung bzw. die vom Unternehmer vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis gebracht werden. Die…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…Bundesminister für Finanzen unverzüglich zuzustellen. 15.6.2. Parteistellung des Bundesministers für Finanzen Rz 177g Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte der Länder kann der Bundesminister für Finanzen in den Angelegenheiten des Kommunalsteuergesetzes wegen Rechtswidrigkeit Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben. 16. Inländische und ausländische Unternehmen…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…den zuständigen Behörden der Abkommenspartner. Die BAO ist nur auf das innerstaatliche Verfahren, also das Verhältnis zwischen der zuständigen Behörde und dem Abkommensberechtigten anwendbar. Dieser hat gegenüber der Behörde Parteistellung i.S.d. § 78 BAO sowie alle damit verbundenen Rechte. Die zuständige Behörde hat bei…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…in dem Verfahren, dem der jeweilige Vorbescheid zugrunde zu legen ist, Parteistellung haben. Beispiel 5: An der A-OG sind zwei in Österreich sowie zwei im Ausland ansässige natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt. Ein an diese Gesellschafter gerichteter Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch (§ 7a…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…also derjenige, der nach dem jeweiligen konkreten Verfahrensstand durch die beabsichtigte Maßnahme in seiner auf einer Firmenbucheintragung beruhenden Rechtsstellung unmittelbar beschränkt werden soll oder zwingend beschränkt wird. Die Parteistellung ist jedoch nicht auf den in § 18 FBG umschriebenen Kreis der Betroffenen beschränkt. Es ist vielmehr…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…des § 257 BAO zu einer gegen den Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) gerichteten Berufung. Die Parteistellung der Gesellschafter (Mitglieder) im Berufungsverfahren hat allerdings zur Folge, dass jeder Gesellschafter (jedes Mitglied) das Recht hat, die Berufung ergänzende Schriftsätze (auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist) einzubringen. 11.2.2…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…ist nicht Partei des Verfahrens. Wird einer Aufforderung zur Vollmachtsvorlage nicht entsprochen, so hat dies nicht zur Folge, dass der Einschreiter Parteistellung erlangt und jene Person, in deren Namen das Anbringen eingebracht wurde, diese verliert. Dem Einschreiter kann der Beschluss allerdings ohne Rechtswirkung für diesen…