…eigenen Namen gestellt hat ("ich beantrage" samt der Darlegung der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit). Abgesehen davon, dass ***Bf1*** mangels Parteistellung keine Verfahrenshilfe gewährt werden könnte, wird eine solche Hilfe auch nur für Beschwerdeverfahren gewährt (§ 292 Abs 1 BAO) und nicht für sonstige Antragstellungen vor der Abgabenbehörde…
…4 BAO sei der Inhalt von Messbescheiden von Amts wegen derjenigen Körperschaft mitzuteilen, welcher die Festsetzung der Abgaben und damit der Grundsteuer obliege. Obwohl diese Mitteilungspflicht nicht ausdrücklich auch eine Berufungsmöglichkeit der tangierten Gemeinde beinhalte und auch eine legistische Parteistellung nach § 78 Abs. 2 lit…
…Leistung gefordert wird. Bloß wirtschaftliche Interessen (zB die tatsächliche Tragung der Abgaben eines anderen) begründen keine Parteistellung des wirtschaftlich Belasteten (vgl Ritz, BAO-Kommentar³, §78 Tz 7). Der Umstand, dass die "X" die Steuerlast auf den Bw überwälzt begründet keine Parteistellung. Ein Anbringen ist zurückzuweisen…
…& Partner OEG war, kommt ihm für diesen Zeitraum auch keine Parteistellung im Feststellungsverfahren zu." Der Vorlageantrag wurde mit nachfolgender Begründung eingebracht (AS 30): "Die Berufungen wurden im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass ich keine zum Stellen eines Antrages berechtigte Partei sei. Ich habe in…
…mit der Parteifähigkeit als Ausfluss des materiellen Abgabenrechts (§ 78 Abs. 1 und 2 BAO) ergibt sich die Parteistellung im Allgemeinen zunächst aus der Verwirklichung abgaben- oder haftungsrechtlicher Tatbestände sowie durch konkrete, nach außen in Erscheinung tretende behördliche Maßnahmen, die auf die Heranziehung als Abgabe- (Haftungs…
…der Körperschaftsteuer - die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden sind. Aus der in § 78 leg.cit. definierten Parteistellung ergeben sich nach Maßgabe der Abgabenvorschriften Befugnisse und Rechte. Wenn die Abgabenvorschriften den Begriff der Parteien verwenden und mit der Position einer Partei bestimmte Rechte, Ansprüche und Befugnisse verknüpfen…
…gesetzt wurden, dass bei fruchtlosen Verstreichen der Frist davon ausgegangen werden müsste, dass Sie im eigenen Namen eingeschritten sind. Zumal Ihnen in diesem Verfahren keine Parteistellung und somit kein Einspruchsrecht zukam, war der Einspruch als unzulässig zurückzuweisen." Gegen diesen Zurückweisungsbescheid brachte die Bf. folgende Beschwerde…
…begründen keine Parteistellung des wirtschaftlich Belasteten (vgl Ritz, BAO-Kommentar³, §78 Tz 7). Der Umstand, einer allfälligen Überwälzung der Steuerlast auf den Bestandnehmer begründet keine Parteistellung. Weder ist an die Bw ein Grundsteuermessbescheid ergangen, noch lässt sich aus dem Gesetz eine die Parteistellung begründende Haftungsbestimmung…
…begründen keine Parteistellung des wirtschaftlich Belasteten (vgl Ritz, BAO-Kommentar³, §78 Tz 7). Der Umstand, einer allfälligen Überwälzung der Steuerlast auf den Bestandnehmer begründet keine Parteistellung. Weder ist an die Bw ein Grundsteuermessbescheid ergangen, noch lässt sich aus dem Gesetz eine die Parteistellung begründende Haftungsbestimmung…
…Oktober 2009 die Berufung. Zur Begründung wird vorgebracht, dass der Umsatzsteuerbescheid direkte Folgewirkungen für den Bw nach sich ziehe, sodass dieser Parteistellung im Sinne des § 78 Abs. 3 BAO zukomme, "da sich die Tätigkeit des Finanzamtes Graz-Stadt auch auf ihn beziehe". Über die Berufung…
…Kanzlei zu rechnen habe. Deshalb habe er im genannten Abgabeverfahren gem. § 78 Abs. 3 BAO Parteistellung, und zwar insoweit als sich die Tätigkeit einer Abgabenbehörde auch auf ihn beziehe. Der Beschwerdeführer verwies in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der SWK Nr. 32/2014, 1353).…
…gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien zur Zahl MA 67-PA-710653/6/2, vom 19. Oktober 2016, betreffend Zurückweisung eines Einspruches mangels Parteistellung, zu Recht erkannt: 1. ) Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. 2. …
…Dw., W.,K-Gasse, wegen Untätigkeit des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Devolutionsantrag wird mangels Parteistellung zurückgewiesen. Begründung Die Devolutionswerberin (Dw.) führte in der Eingabe vom 20.10.2008, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 23.10.2008, aus…
…dass das Finanzamt X an die Feststellungen des Finanzamtes Y.. gebunden sei und damit zumindest indirekt auch die Parteistellung der Bw gegeben sei. In der am 9. November 2006 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde ergänzend ausgeführt, die Geheimhaltung im Verfahren betreffend R.S. könne nicht aufrecht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 26. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. April 2022 betreffend Rückzahlung eines Guthabens zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Gegen…
…O**** bevollmächtigt, sie in allen geschäftlichen Dingen zu vertreten. Mit Bescheid vom 4.1.2021, gerichtet an S**** O****, wies der Magistrat der Stadt Wien diesen Einspruch mangels Parteistellung gemäß § 8 AVG zurück. Mit Beschluss vom 29.7.2021 wurde Rechtsanwalt Mag. L**** C…
…seinen Rechten verletzt sein konnte, weshalb er auch nicht zur Einbringung der vorliegenden Beschwerde berechtigt war. Besteht aufgrund des objektiven Erklärungswertes einer Eingabe kein Zweifel, dass diese einer nicht Parteistellung genießenden Person zuzurechnen ist, hat die sofortige Zurückweisung zu erfolgen (vgl. VwGH vom 06.07…
…nicht entsprochen worden sei. Sie selbst habe keine Parteistellung in der vom Magistrat der Stadt Wien gegen den Beschuldigten geführten Verwaltungsstrafsache und daher kein Einspruchsrecht. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid richtet sich die gegenständliche Bescheidbeschwerde vom 24.07.2015 in der vorgetragen wird, dass GF der belangten…
…wurde somit eine allfällige tatsächliche Parteistellung des Beschwerdeführers nicht nachgewiesen. Die belangte Behörde hat mit dem angefochtenen Bescheid den Einspruch des Beschwerdeführers mangels Parteistellung zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher nach den oa Ausführungen als zutreffend. Die gegen den Zurückweisungsbescheid gerichtete Beschwerde ist daher…
…11.6.2017 ausgestellt und ergibt sich auch aus deren Inhalt kein Anhaltspunkt, dass das Vollmachtsverhältnis bereits zum Zeitpunkt der Einspruchserhebung bestanden hätte. Zumal Ihnen in diesem Verfahren keine Parteistellung und somit kein Einspruchsrecht zukam, war der Einspruch als unzulässig zurückzuweisen." In seiner am 26…