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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…in § 79 FinStrG geregelt. Diese Vorschrift gilt sowohl für das ABB als auch für das ZAÖ, jeweils in ihrer Funktion als Finanzstrafbehörde. Akteneinsicht steht zum einen dem Beschuldigten und Verdächtigen, gegen den schon vor der Einleitung des Strafverfahrens eine Verfolgungshandlung gerichtet wurde, zu (§ 79 Abs…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…1.3.3. Sicherstellungsauftrag durch Finanzpolizei Standardprozess Sicherungsmaßnahmen ausschließlich auf Vor-Ort-Sicherstellung bei Gefahr in Verzug eingeschränkt Kontenregistereinsicht und weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang bleiben der aktenführenden Dienststelle vorbehalten (Prozess daher w.o.) 6.1.4 Verfahren bei Rückzahlungen oder Erstattungen ohne Rechtsgrund (§ 241a…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…COVID-19 vor ("ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art")? | Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung (auch via E-Mail zulässig) dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung - wie in Spalte nebenan angeführt - vorliegt. Falschangaben können straf-rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. |   | x | Der Antragsteller…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…forma" Ladung nicht sinnvoll. Der Abgabepflichtige oder sein Vertreter könnte auch ausdrücklich auf die Abhaltung der Schlussbesprechung verzichten. Wesentlich ist, dass das Parteiengehör im Prüfungsverfahren ausreichend gewahrt wird und dem Abgabepflichtigen die Ergebnisse der Außenprüfung vor Erlassung der Bescheide bekannt gegeben werden. 11. Feststellungsverfahren - nicht…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit können solche Beteiligte bzw. Teilhaber sein. Mehrere Beteiligte liegen beispielsweise vor bei einer OG, KG, GesBR, Miteigentumsgemeinschaft, unechten (atypischen) stillen Gesellschaft. Zum Begriff der Mitunternehmerschaft siehe zB EStR 2000 Rz 5802 - Rz 5830 und VwGH 27.02.2008, 2005/13/0050…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…zerlegten Betrag den beteiligten Gemeinden zugeteilt werden, die Angabe der Zerlegungsgrundlagen. Vor Erlassung des Zerlegungsbescheides ist das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) zu wahren. Den beteiligten Gemeinden und dem Unternehmer kommt im Zerlegungsverfahren Parteistellung zu. Im Rahmen des Parteiengehörs kann allen Beteiligten die Tatsachenerhebung bzw…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Es liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Die polnischen Arbeitnehmer waren nur im Jahr 2013 befristet für vier Monate in Österreich auf einer Baustelle im Finanzamtsbereich B tätig und wohnten in diesem Zeitraum bei einem Unterkunftgeber, der Zimmer mit Dusche und WC für Bauarbeiter vermietet. Zwei Arbeiter…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…BAO). 8. Inkrafttreten Die Neufassungen der §§ 299 und 302 BAO treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft (nach § 323 Abs. 10 BAO). § 299 BAO ist eine Verfahrensvorschrift. Sie ist daher ab 1. Jänner 2003 auch dann anzuwenden, wenn der aufzuhebende Bescheid vor dem 1. Jänner…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…jedoch davon auszugehen, dass grundsätzlich kein gewöhnlicher Aufenthalt im Heim vorliegt. Liegt weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vor, so kommt die Subsidiarzuständigkeit gemäß § 25 Z 3 AVOG 2010 zum Tragen. Soweit über die örtliche Zuständigkeit der Abgabenbehörden nichts anderes bestimmt ist, richtet sich…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…11.1. Bezughabende Norm § 76 BAO 11.2. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger vermutet in jedem Handeln des Finanzamtes Willkürlichkeit. 11.3. Fragestellung Liegt Befangenheit vor? Gibt es die Möglichkeit der Delegierung des Aktes an ein anderes Finanzamt? 11.4. Lösung Zur Befangenheit: § 76 Abs. 1 BAO…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…des die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Wird ein Wiederaufnahmsbescheid mit Berufungsentscheidung aufgehoben, so hat dies auch die Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheides zur Folge…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden…

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

…1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung kann auch bei den Finanzstrafbehörden…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat eine strafrechtliche Würdigung durch die Finanzstrafbehörde zu erfolgen und eine Meldung gemäß § 80 FinStrG ist unmittelbar durchzuführen. 4.4. Prüfung der Betragsgrenze Das zuständige Organ hat die Bemessungsgrundlage für eine Abgabenerhöhung…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…0018). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. zB VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153; VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). 2.4.2 Insolvenzverfahren Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…den Fall, dass eine Prüfung des Rückforderungsanspruches bereits vor dem 1. August 2024 nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz - CFPG, BGBl. I Nr. 44/2020 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Gemäß § 18 Abs. 5 COFAG-NoAG gelten sämtliche Prüfungshandlungen als der BAO unterliegend. Dies…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…die Anmeldung der Behörde bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis unter Vorlage folgender Unterlagen vor: Formular FON 21 "Anmeldung zu FinanzOnline für Behörden und Antrag auf elektronische Akteneinsicht gem. § 90a BAO". Spezialvollmachtsurkunde des Behördenleiters an seinen Mitarbeiter zur Vornahme der Anmeldung der Behörde zu…