…insbesondere bei Verkauf oder Zukauf von größeren landwirtschaftlichen Flächen und nach Kommassierungen eintreten. 3. Hinsichtlich der zurückbehaltenen Baufläche mit Gebäuden wäre zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftsgebäude weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (zB durch den Pächter oder zur Bewirtschaftung der Waldflächen). Ist dies der Fall…
… 31 Abs. 5 BewG 1955 und werden die öffentlichen Gelder in einem gesonderten Einheitswert (Pächter-EW) erfasst (die Übertragung des Pächter-EW unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, weil Gegenstand der Übertragung nicht ein Grundstück ist). Diese Grundsätze gelten auch für die Ermittlung des besonderen Einheitswertes gemäß…
…1 Z 16 UStG 1994 setzt nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 voraus, dass der Mieter/Pächter das Grundstück/diesen Grundstücksteil nahezu ausschließlich (dh. zu mindestens 95%) für Umsätze verwendet, die dessen Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Entscheidend ist somit der tatsächliche Nutzungszweck der angemieteten…
…Gerätschaften, den gesamten Viehbestand sowie die vorhandene Milchreferenzmenge usw.) unbefristet an einen nahen Angehörigen verpachtet (Nutzungsüberlassung gegen Zahlung der laufenden Versicherungen, Steuern und Betriebskosten). Dem Pächter obliegen vertragsgemäß überdies die laufende Erhaltung sowie die gewöhnlichen Ausbesserungen, die auf der Pachtliegenschaft erforderlich sind. Die Verpachtung bzw…
…jährlich zum Abhalten des Feuerwehrfestes. In der übrigen Zeit dient das Gebäude dem Baurechtsgeber (=Landwirt) als Einstellhalle für seine landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte, was durch einen Pachtvertrag vereinbart ist. Der unmittelbar umliegende Grund und Boden wird ebenfalls von diesem landwirtschaftlich genutzt, soweit dies die oben…
…gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfrei (ohne Optionsmöglichkeit), als für diese Flächen aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung durch den Pächter weiterhin eine Bewertung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Sinne des § 29 BewG 1955 erfolgt. Dies wird insbesondere auch dann zutreffen…
…bewerten ist (versicherungsmathematische Berechnung). Hinsichtlich der Berechnung siehe das Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG 1955) auf www.bmf.gv.at. Als zugrunde zu legende monatliche (jährliche) Leistung ist eine Miet- oder Pachtersparnis anzunehmen, die gemäß § 17 Abs. 2 BewG 1955 mit Mittelpreisen des…