…gemäß § 76 (Einbehaltung der Lohnsteuer), § 79 (Abfuhr der Lohnsteuer), § 84 (Übermittlung eines Lohnzettels) sowie § 87 (Gewährung von Einsicht in Lohnaufzeichnungen) EStG 1988. Für eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat, hat…
…einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit kann die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes allerdings nicht allein mit der Begründung versagt werden…
…Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens obliegt (§ 54 Abs. 2 BAO zufolge) dem Lagefinanzamt (§ 53 Abs. 1 lit. a BAO). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 70 Z 2 BAO (einer sonstigen dauernden Tätigkeit)…
…und worüber der Unternehmer Verfügungsmacht hat. Der bloß statutarische Sitz ist kein Abgrenzungsmerkmal gemäß § 12 AVOG, wenn an diesem (im Firmenbuch eingetragenen) Sitz keine betrieblichen Tätigkeiten entfaltet werden. Daher ist es prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass es zu unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erhebung der Körperschaftsteuer und…
…Zuständig ist der Wohnortstaat, sofern die Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil im Gebiet dieses MS ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit nicht zu einem wesentlichen Teil im Wohnortstaat ausgeübt, so unterliegt die Person den RV des MS, in dessen Gebiet sich der Mittelpunkt der Tätigkeiten …
…Abs 4 EStG steht auch allen Staatsangehörigen jener Staaten zu, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist." Wohnsitz in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Hongkong, deutsche öffentl. Pension, deutsche Firmenpension…
…vertritt die Auffassung, dass Kroatien nach den Vorgaben des Artikels 15 DBA-Kroatien nur als Tätigkeitsort Steuerrechte hat, alle Einkünfte aus Drittländeraufenthalten hingegen Österreich als Ansässigkeitsstaat zuzurechnen sind. Die beiden operieren offensichtlich mit der Tatsache, dass der Informationsaustausch nach Artikel 26 Abs. 3 DBA-Kroatien…
…auf Grund der überwiegenden Tätigkeit in Deutschland sein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland belegen ist, Deutschland als Ansässigkeitsstaat anzusehen ist und er daher in Österreich nur mit seinem Betriebsstättenergebnis beschränkt steuerpflichtig ist. Es gibt auch schon deutsche Einkommensteuerbescheide mit unbeschränkter Steuerpflicht. b) Variante: Der vermeintliche…
…ist jener Wohnsitz maßgeblich, an dem die Person "ihren" (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG) Wohnsitz und nicht bloß "einen" von mehreren Wohnsitzen hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist maßgeblich. Primär sind Familienverhältnisse zu berücksichtigen, erst in zweiter Linie Arbeitsverhältnisse. 3. § 1 Abs…
…auf den aufnehmenden Staat (Tätigkeitsstaat) übergegangen ist (somit eine allfällig anzuwendende 183-Tage-Regelung nicht zur Anwendung gelangt ist). 4.3.2. BMF/FB IStR Werden vom Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen wie zB Aktien an Arbeitnehmer übertragen, kommt es grundsätzlich im Zeitpunkt der Übergabe zum Zufluss beim…
…unter der Voraussetzung der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer gemeinsamen Wohnstätte, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt und 150 m² Wohnnutzfläche nicht übersteigt. Befreiung für Grundstücksübergänge auf Stiftungen, die dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen Die Befreiung gilt für Übertragungen von Grundstücken auf Grund eines Vorganges, der unter…
…wenn nachweislich kein Ort der Geschäftsleitung im Inland gelegen ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Gesellschaft. Gemäß § 25 Z 2 AVOG 2010 richtet sich die Zuständigkeit subsidiär nach dem Ort, von dem aus das Unternehmen betrieben oder die Tätigkeit ausgeübt worden ist…
…der Verordnung einen Grund für die Unzulässigkeit des Quellenentlastungsverfahrens dar. (7) Ansässigkeit des Einkünfteempfängers: Natürliche Personen müssen ausdrücklich erklären, in Österreich über keinen Wohnsitz zu verfügen. Denn besteht ein inländischer Wohnsitz, dann stellt sich die Frage nach dem oft nur schwierig zu bestimmenden Mittelpunkt der…
…2 lit. a VersStG, da keine Umqualifizierung in eine "Quasi-Einmalerlagversicherung", sondern weiterhin eine Versicherung mit laufenden, im Wesentlichen gleich bleibenden Prämienzahlungen vorliegt. Die Zuzahlung selbst ist im Zeitpunkt der Zuzahlung mit 4% gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b VersStG zu versteuern. 46. …
…Möglichkeit der persönlichen Anmeldung bei irgend einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis offen (siehe "2 Zuständiges Finanzamt"). 4 "Ausländische Geschäftsführer" Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FINANZOnline dann Probleme bereiten, wenn alle organschaftlichen Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…treuhändig Leistungsentgelte in Empfang nehmen. Allgemeine Voraussetzungen der Rückzahlungsberechtigung (3)Rückzahlungsberechtigung setzt voraus, dass der Einkünfteempfänger im anderen Staat im Sinn der DBA-Bestimmungen ansässig ist. Bei Doppelansässigkeit ist die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nur dort gegeben, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet…
…auf der Spezialvollmacht vermerkt und die Unterschrift der Unternehmerin/des Unternehmers (Geschäftsführers) beglaubigt sein. (2) Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FinanzOnline dann Probleme bereiten, wenn alle organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn der…
…auf dem Hälfteanteil lastenden Schulden zu übernehmen. a) Sind die übernommenen (anteiligen) Schulden geringer als der dreifache Einheitswert der übertragenen Grundstückshälfte, steht die Steuerbefreiung zu. Da die Wohnung von den Ehegatten auch nach fünf Jahren ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse als Mittelpunkt der Lebensinteressen benützt wird…
…sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (§ 27 Abs. 2 BAO). Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird (zB VwGH 16.09.2003, 97/14/0169). Siehe ergänzend KStR 2001 Rz 6. 4. Befreiungen von der…