…Angaben enthalten, dass der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz in Österreich und den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Polen hat, und dass die Vergütungen (Lohn, Gehalt; einschließlich Sachleistungen) je Arbeitnehmer im Jahr 10.000 Euro nicht übersteigen (weitere Erfordernisse siehe § 2 Abs. 2 der VO). 3.2. Art…
…gemäß § 1 Abs 4 EStG steht auch allen Staatsangehörigen jener Staaten zu, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist." Wohnsitz in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Hongkong, deutsche öffentl. Pension…
…vormals ausschließlich in Österreich ansässige Person einen Teil des Jahres im Ausland auf, so wird dadurch nicht automatisch der Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlagert. Rz 15 zu Artikel 4 des OECD-Musterkommentars (OECD-MK) führt dazu Folgendes aus: Wenn eine Person, die in einem…
…Ein Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Österreich schließt 1998 einen Lebensversicherungsvertrag mit laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung und einer Laufzeit von 15 Jahren ab. Im Jahr 2002 verlegt er seinen Wohnsitz ins Ausland und stellt seinen Vertrag prämienfrei. Im Jahr 2005 wird der Vertrag rückgekauft.…
…in Österreich keine Steuerpflicht vor. Es ist jener Wohnsitz maßgeblich, an dem die Person "ihren" (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG) Wohnsitz und nicht bloß "einen" von mehreren Wohnsitzen hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist maßgeblich. Primär sind Familienverhältnisse zu berücksichtigen, erst in…
…Ist die Kapitalabfindung in Österreich steuerpflichtig? 4.2.2. BMF/FB IStR Die Leistung aus der Direktversicherung stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar. Gemäß § 19 EStG 1988 ist eine Einnahme dann zugeflossen, wenn der Empfänger über…
…wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Im anderen Staat errichtete Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Österreich befindet, sind in jenen Abkommen, die dem Artikel 4 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens folgen, in Österreich ansässig und daher auf Grund des DBA nicht rückzahlungsberechtigt. (4)Rückzahlungsberechtigung…
…Artikel 4 DBA Ukraine ist eine Person in jenem Staat ansässig, in dem sie einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Trifft das auf beide Staaten zu, so ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen entscheidend. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind in Artikel 15 DBA Ukraine geregelt…
…müssen ausdrücklich erklären, in Österreich über keinen Wohnsitz zu verfügen. Denn besteht ein inländischer Wohnsitz, dann stellt sich die Frage nach dem oft nur schwierig zu bestimmenden Mittelpunkt der Lebensinteressen. Die Beurteilung, wo sich nun wirklich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Einkommensempfängers befindet, kann jedenfalls…
…hat sowohl in Österreich als auch in der Schweiz eine Wohnstätte, der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen lag aber in allen Steuerjahren, die potentiell der Abgeltungswirkung des Steuerabkommens unterliegen, in der Schweiz. Das auf dem Schweizer Konto liegende Kapitalvermögen stammt aus Einkünften aus einer in der Schweiz…
…Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen iSd DBA) im Inland haben. In diesem Fall bestehen keine Bedenken, analog zur Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern durch Wirtschaftstreuhänder mit einer Anmeldung durch Prokuristen wie folgt vorzugehen: Der "ausländische" organschaftliche Vertreter füllt das Anmeldeformular aus, wobei…
…einer (eigennützigen) Privatstiftung Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Da der Gesetzeswortlaut bisher von "Privatstiftung" sprach, führten Zuwendungen von ausländischen Stiftungen an österreichische Begünstigte idR nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Erst wiederholte Zuwendungen von ausländischen Stiftungen stellen wiederkehrende Bezüge dar. Mit dem Schenkungsmeldegesetz werden in § 27 Abs…
…Unterschrift der Unternehmerin/des Unternehmers (Geschäftsführers) beglaubigt sein. (2) Bei Gesellschaften mit Sitz im Inland kann die Anmeldung zu FinanzOnline dann Probleme bereiten, wenn alle organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (zB Vorstand, Geschäftsführer) keinen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn der DBA) im Inland haben. In diesem…
…auf dem Hälfteanteil lastenden Schulden zu übernehmen. a) Sind die übernommenen (anteiligen) Schulden geringer als der dreifache Einheitswert der übertragenen Grundstückshälfte, steht die Steuerbefreiung zu. Da die Wohnung von den Ehegatten auch nach fünf Jahren ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse als Mittelpunkt der Lebensinteressen benützt wird…