…z.B. einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder einer bereits gewährten Fristverlängerung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung, die kurz nach dem Katastrophenereignis enden würde. Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen…
… 9.3. Lösung 1.1. Telefonische Anbringen (dazu gehört auch die Zurücknahme von Anträgen) sind keine "mündlichen Anbringen" im Sinne der BAO und entfalten keine Rechtswirkungen. Dies wäre dem Abgabepflichtigen zur Kenntnis zu bringen. 1.2. Nein. 1.3. Nein. Im Übrigen ist auch die…
…lit. d BAO). Vorlageanträge können beispielsweise in einem "Erörterungstermin" (§ 269 Abs. 3 BAO) zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine telefonische Zurücknahme ist unzulässig und daher unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung…
…Lösung Ein Antrag auf einen Rulingbescheid kann nur schriftlich erfolgen, daher handelt es sich bei einer mündlichen Fragestellung in keinem Fall um einen solchen Antrag. Auch Gespräche mit Finanzbeamten im Vorfeld von Rulinganträgen begründen keine Kostenpflicht. Vorgespräche zur Klärung ob ein Sachverhalt unter die drei…
…235, 236, 237, 240 Abs. 3 BAO), Mess-, Zerlegungs- und Zuteilungsbescheide, Verfahrensleitende Verfügungen (iSd § 94 BAO), wie zB die Ablehnung von Anträgen auf Fristverlängerung (zB gemäß § 134 Abs. 2 BAO), die obengenannten Bescheide ändernde (zB gemäß § 295 Abs. 1 BAO) oder aufhebende (zB gemäß § 299…
…b werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. Derartige Fristverlängerungsanträge können pandemiebedingt auch nach Ablauf der regulären Antragsfrist gestellt werden, sie sind jedoch entsprechend zu begründen. 1.2.2. Förmlichkeiten im…
…17.11.2004, 2000/14/0142). Die Verlängerung hat mit Bescheid zu erfolgen. Sie liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Fristverlängerungsbescheide sind verfahrensleitende Verfügungen im Sinn des § 94 BAO. Sie können daher schriftlich oder mündlich erlassen werden. Telefonische Bescheide sind unwirksam (vgl. zB VwGH 17…
…Rechtsauslegung ausgegangen ist. 2. Gegenstand der Berichtigung Nach § 293 BAO berichtigbar sind sowohl erstinstanzliche Bescheide als auch von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Auch verfahrensleitende Verfügungen (zB Mängelbehebungsaufträge, Fristverlängerungsbescheide, Prüfungsaufträge) können berichtigt werden. Die Berichtigung ist unabhängig davon zulässig, ob der Bescheid bereits formell…