…Jänner 2007 eine einheitliche 5%ige Quellensteuer für sämtliche Lizenzgebühren eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls kann von der Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 bei den bisher nicht in die Abzugsteuerpflicht fallenden Lizenzgebühren, d.s. jene Lizenzgebühren, die nicht von Art…
…nbsp; Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Slowenien, BGBl. III Nr. 4/1999, in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12…
…Abs. 1 Z 8 lit. f UStG 1994 (UStR 2000 Rz 766 ff) Umsatzsteuerliche Behandlung von "Lizenzgebühren" im Zusammenhang mit dem Handel mit Futures Die G-GmbH besitzt das uneingeschränkte Eigentums- und Nutzungsrecht an einem Handelssystem (Know-How, EDV-Software) für den Handel mit Futures…
…BAO eine "Entlastung" zu erzielen? 1.4.2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 aus dem Ausland Lizenzgebühren, von denen gemäß dem anzuwendenden DBA eine ausländische Abzugsteuer in Höhe von 15% einbehalten wurde, so ist die an der Quelle…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
…wird. Diese Steuerzuteilungsregel geht als Spezialbestimmung jener für Unternehmensgewinne, freiberufliche und unselbstständige Arbeit sowie dem Artikel 12 für Lizenzgebühren vor. Ein freiberuflich tätiger Künstler wird auch ohne eine sonst nach Artikel 14 erforderliche "feste Einrichtung" im Staat seines Gastauftrittes steuerpflichtig; desgleichen unterliegen durch Dienstvertrag (Arbeitsvertrag)…
…Anrecht, die vollständige oder teilweise Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuern zu verlangen. Nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensrechtslage kann dies die folgenden Einkünfte betreffen: 1. Dividenden im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen 2. Lizenzgebühren im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen 3. Aufsichtsratsvergütungen 4. Arbeitskräftegestellungsvergütungen 5. Einkünfte von Schriftstellern 6…
…sich um keine Tätigkeitsvergütung für die Geschäftsführung (BFG 08.04.2016, RV/2100718/2009; UFS 15.10.2012, RV/0445-G/10) sondern um echte Lizenzgebühren handelt (vgl. VwGH 25.06.2008, 2008/15/0014). Als Abgrenzungskriterien können beispielsweise herangezogen werden: Fremdüblichkeit der Geschäftsführer-Vergütung…
…Bemessungsgrundlage bzw. hinsichtlich der Steuersätze vergleichbaren ausländischen Steuer unterliegt. Betriebsgegenstand der auch am österreichischen Markt tätigen ausländischen Tochterkörperschaft ist der Vertrieb von Software, für welche Lizenzgebühren in nicht unbeträchtlicher Höhe an die Enkelkörperschaft geleistet werden. Einziges Tätigkeitsfeld der Enkelkörperschaft ist die Vergabe dieser Lizenzen, mit…
…815,00 Euro. Staat X besteuert diese Einkünfte mit 21.889,75 Euro. Weiters erzielt der Musiker Lizenzgebühren aus dem Staat Y in Höhe von 1.352,80 Euro, wofür Staat Y nach dem DBA-Y 5% Quellensteuer (67,64 Euro) einbehält. Hinzu kommen noch…
…die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zinsabkommens (das ist der 1. Juli 2005) eine günstigere steuerliche Behandlung von Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen haben, vor. Im Fall einer bloß 20-prozentigen Kapitalbeteiligung erweist sich das DBA als günstigere Rechtsgrundlage zur steuerlichen Entlastung im…
…Lizenzgebühren. Lösung Die Muttergesellschaft kontrolliert die Tochtergesellschaft, diese Tochtergesellschaft kontrolliert aber weder ihre Schwestergesellschaft, noch die Tochtergesellschaft ihrer Schwestergesellschaft. Das in Art. 12 Abs 2 DBA Österreich-Großbritannien vorgesehene Quellenbesteuerungsrecht betrifft daher nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften sowie an Großmuttergesellschaften (vgl. EAS 697), nicht aber Lizenzgebührenzahlungen…
…bestimmen. Hierbei sind die Sonderbestimmungen der DBA zu berücksichtigen, insb. jene mit der Schweiz und mit Italien, wonach die Gesamtzahlung von Dividenden oder Lizenzgebühren abkommenskonform zu entlasten ist, wenn mindestens 75% der Gewinne Gesellschaftern zugehen, die Ansässige des DBA-Partnerstaates sind (Art. 28 Abs. 4…