…anhand des Firmenbuchauszuges festzustellen und zu melden. Der Stiftungsvorstand ist regelmäßig ein Kollegialorgan mit eingeschränkter Doppel- oder auch nur Mehrfachvertretungsbefugnis. Aufgrund der Definition gilt aber immer jedes Mitglied für sich alleine als wirtschaftlicher Eigentümer. 2.7.6 Behandlung von juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter…
…des Dokuments in Form eines kurzen Kommentars anzuführen. Im Falle von Trusts, Stiftungen oder trustähnlichen Vereinbarungen sind jeweils andere Dokumentenarten für Nachweise der Kontrollverhältnisse vorgesehen. So können etwa für Stiftungen die Dokumentenarten "Stiftungsurkunde" und "Stiftungszusatzurkunde/Beistatut" ausgewählt werden, aus welchen in der Regel die Stifter…
…ein Stifter oder Begünstigter einer Privatstiftung, dann sind weder die Körperschaft des öffentlichen Rechts noch Funktionsträger derselben an das Register zu melden. 2.3.8 Kirchen und Religionsgemeinschaften Kirchen, Rechtsformen kirchlichen Rechts (zB kanonische Stiftungen) oder anerkannte Religionsgemeinschaften erfüllen ebenfalls nicht den Begriff des Rechtsträgers…
…Die Berechnung des jeweiligen Gewinnanteiles erfolgt vom aushaftenden Beteiligungskapital. Dem Beteiligungsgeber sind umfassende Mitsprache- und Kontrollrechte eingeräumt. Eine Beteiligung am Liquidationserlös ist nicht vorgesehen. In einem Zusatzvertrag übernimmt eine dritte Person die Ausfallshaftung für das jeweilige Beteiligungskapital. Der Beteiligungsvertrag stellt einen integrierenden Bestandteil des Ausfallshaftungsvertrages…
…ob bei einem Funktionsträger (zB Stifter/Gründer/Settlor oder Begünstigter) oder einer Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Stiftung, den Fond, den Trust oder einen vergleichbaren Rechtsträger ausübt, eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt und ob der wirtschaftliche Eigentümer Nominee (Treuhänder…
…melden sind daher die die angeführte Bagatellgrenze von 250,- Euro übersteigenden Geldzuwendungen und die in individualisierter Form erbrachten Sach- oder Dienstleistungen, wie etwa die Zuwendung bestimmter Hilfsmitteln oder auf die Bedürfnisse des Begünstigten zugeschnittene Dienstleistungen (etwa regelmäßige psychologische Betreuung einzelner Personen über einen längeren Zeitraum)…
…übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG hinsichtlich Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, und Gegenseitigkeit im Sinn des …
…der Stifter ungehindert zugreifen kann, ohne dass der Stiftungsvorstand irgendeinen Einfluss darauf nehmen kann oder bei einer Verletzung der Unvereinbarkeitsbestimmungen, dh. der Stifter ist de facto Begünstigter und trotzdem Mitglied des Stiftungsvorstandes (vgl. § 15 Abs. 2 PSG). Für die Beurteilung, ob wirtschaftliches Eigentum des Stifters…
…einer verfassungskonformen Interpretation dadurch entsprochen werden, dass als Erwerbe im Sinne des § 2 ErbStG nicht nur Erwerbe aufgrund unmittelbarer erbrechtlicher Ansprüche gelten, sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen…
…Die Person, die diese Sachspende gegen Zahlung eines Geldbetrages erwirbt, der idR den gemeinen Wert der Sachspende beträchtlich übersteigt. Der begünstigten Organisation ist letztlich eine Spende in Höhe des von der 2. Person entrichteten Geldbetrages zugekommen. Dieser Geldbetrag stellt die insgesamt abzugsfähige Spende dar. Diese…
…und dokumentiert sein, dass die gesammelten Spenden zu 100% an den begünstigten Verein weitergeleitet werden. Dem Spender ist durch den spendensammelnden Verein eine Bestätigung auszustellen, die die inhaltlichen Erfordernisse des § 124b Z 152 EStG 1988 erfüllen. Sie hat daher den Namen des Spendenempfängers, Datum des…
…nicht begünstigte Empfänger - diese dürfen höchstens 10% des Spendenvolumens ausmachen, damit von einer Förderung völlig untergeordneter Nebenzwecke ausgegangen werden kann. Bedient sich eine Körperschaft/ein Verein zur Erfüllung ihrer Zwecke der Hilfe eines Dritten (Erfüllungsgehilfen), muss dessen Wirken wie ihr eigenes Wirken anzusehen sein und…
…dem Finanzamt zu übermitteln. Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als spendenbegünstigte Organisation gegeben und wird dies vom Finanzamt bescheidmäßig festgestellt, erfolgt die Aufnahme der Organisation in die Liste. Ab dem Tag der Erteilung des Begünstigungsbescheides geleistete Spenden sind abzugsfähig. 11. Voraussetzungen für den Verbleib…
…Privatstiftungen wird generell auf 2,5% gesenkt. Begünstigungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (zB die Steuerbefreiung für todeswegige Übertragung von endbesteuertem Kapitalvermögen oder für Geld- und Sachzuwendungen an gemeinnützige Stiftungen) bleiben erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt der Eingangssteuersatz jedoch 25%. Dies ist dann der Fall, wenn…
…Pflegeheimgesetzen auf Grundlage des Art. 15 B-VG, VfGH 16.10.1992, KII-2/91) sowie solche für die Finanzierung der Pflege in jenen Fällen, in denen das Einkommen einer Person nicht hinreichend ist, die Kosten dafür abzudecken (Sozialhilfe-bzw. Mindestsicherungsgesetze und dazu ergangene Durchführungsverordnungen…
…auch nicht geldwerter Art sein, sie kann auch einem Dritten erbracht werden. Schon das Interesse am versprochenen Verhalten des Empfängers genügt, um Schenkung auszuschließen." Es steht jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass der günstigste Effekt, nämlich der bestmögliche Erfolg bei…
…zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer Personengesellschaft/Privatstiftung wird oder war diese zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks. § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 führt jene natürlichen Personen an, deren Grundstückserwerb dem begünstigten Steuersatz…
…Erwerbe im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gilt für Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem begünstigten Zweck gesichert ist…
…gv.at/themen/cofag-abwicklung/). Gemäß § 9 Abs. 1 COFAG-NoAG kann die Abwicklungsstelle zur Beurteilung des Förderantrages alle ihr bekannten und in anderer Weise zugängliche Informationen heranziehen. Eine Verwertung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich…
…anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei nicht unmittelbar das Eigentum am halben Mindestanteil, sondern lediglich einen Anspruch auf dessen Übereignung. Der Erwerb des…