…sonstige Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und Verwaltungsrechte)) einwirken kann. Eine bloße Beteiligung am Gewinn und/oder Verlust einer Gesellschaft begründet für sich alleine keine Kontrolle. 2.3.1 Stimmrechtsbindungen und Syndikatsverträge Ein Syndikatsvertrag zwischen Gesellschaftern einer bereits bestehenden oder erst zu gründenden Kapital- oder Personengesellschaft ist…
…sondern nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Ein stiller Gesellschafter ist daher kein wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft sind dem Gesellschafter entgegen den rechtlichen Vorgaben zusätzlich umfangreiche Vermögens- und Kontrollrechte eingeräumt, wodurch der atypisch stille Gesellschafter nicht nur am…
…einen Dritten/Treugeber aufgrund eines Treuhandschaftsverhältnisses). Eine solche Überprüfung kann etwa durch die Bestätigung der Gesellschafter erfolgen, dass keine abweichenden Eigentumsverhältnisse, Stimm-, oder Kontrollrechte bzw. relevante Nominee-Vereinbarungen gemäß § 2a WiEReG vorliegen. Wurde aufgrund der Meldebefreiung keine Meldung abgegeben, obwohl diese gemäß § 6 WiEReG wegfällt…
…oder im Jahresbericht einer Konzerngesellschaft oder in Medienberichten auf das Bestehen eines einheitlich agierenden Blocks oder Pools von Aktionären, deren Stimm- oder Kontrollrechte zB in einer Summe (Gesamtprozentangabe) für eine konkrete Personen-gruppe oder für "Familie XYZ" ausgewiesen werden), dass Stimmrechts- oder Kontroll-verhältnisse bestehen…
…prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. 6.4. Berichtlegung und Kontrollrechte 6.4.1. Allgemeine Berichtslegungspflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in…
…prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. 6.4. Berichtlegung und Kontrollrechte 6.4.1. Allgemeine Berichtslegungspflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in…
…prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. 6.4. Berichtlegung und Kontrollrechte 6.4.1. Allgemeine Berichtslegungspflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in…
…prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. 6.4. Berichtlegung und Kontrollrechte 6.4.1. Allgemeine Berichtslegungspflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in…
…prüfen. Eine Abtretung, Anweisung, Verpfändung oder eine sonstige Verfügung der Ansprüche aus dem zugesagten Zuschuss ist nicht zulässig. 8.4. Berichtlegung und Kontrollrechte 8.4.1. Allgemeine Berichtslegungspflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist verpflichtet, auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in…
…begrenzt. Die Berechnung des jeweiligen Gewinnanteiles erfolgt vom aushaftenden Beteiligungskapital. Dem Beteiligungsgeber sind umfassende Mitsprache- und Kontrollrechte eingeräumt. Eine Beteiligung am Liquidationserlös ist nicht vorgesehen. In einem Zusatzvertrag übernimmt eine dritte Person die Ausfallshaftung für das jeweilige Beteiligungskapital. Der Beteiligungsvertrag stellt einen integrierenden Bestandteil des…
1. Allgemeines Das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz - KontRegG, BGBl. I Nr. 116/2015) dient der Einrichtung eines Kontenregisters nach internationalen Vorbildern. Dabei dienen die Inhalte des Kontenregisters und insbesondere die Konteneinschau der Durchführung von gerichtlichen Strafverfahren, verwaltungsbehördlichen…
Erwägungsgründe Der vorliegende Erlass ersetzt jenen vom 19. Juli 2021, 2021-0.509.787 und regelt die organisatorische Umsetzung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes durch die Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Z 1 Bundesabgabenordnung - BAO) im abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Der Trustee oder die mit dem Trustee vergleichbare Person ist darüber hinaus verpflichtet, Informationen über die Identität der Personen eines allfälligen Begünstigtenkreises einzuholen, für welche eine zukünftige Begünstigung nach Überzeugung des Trustees bzw. der dem Trustee vergleichbaren Person wahrscheinlich ist ("objects of a power") und…
1. Allgemeines Am 14. August 2015 wurden mit BGBl. I Nr. 116/2015, Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz kundgemacht. Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der…