Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist (siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21. 9…
…des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird." Auch bei den Kleinlastkraftwagen ist die zum 1. 1. 1995 in Geltung gestandene Verwaltungspraxis zu…
…1.2 bis 1.5. 4. Zu § 5 der Verordnung 4.1Die Definition des Kleinbusses entspricht der Rechtslage zum 1. 1. 1995. Bei den Fahrzeugen, die als Kleinbusse anerkannt sind, ist es somit unerheblich, auf wieviel Personen das Fahrzeug kraftfahrrechtlich tatsächlich zugelassen ist und ob…
…695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai…
…Fälle: a) das überlassene Fahrzeug berechtigt unabhängig von der Neuregelung des § 12 Abs. 2 Z 2a UStG 1994 zum Vorsteuerabzug (zB Kleinbus); b) es handelt sich um einen PKW mit Anschaffungskosten < 40.000 Euro; c) es handelt sich um einen PKW mit Anschaffungskosten zwischen…
Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…
…1994 (UStR 2000 Rz 346, Rz 1902 und Rz 1913) Veräußerung bzw. Entnahme von nur teilweise dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen Ein Unternehmer schafft im Jahre 2008 einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kleinbus um 30.000 Euro netto an. Die ausgewiesene Umsatzsteuer beträgt 6.000 Euro. Gemäß …