…§ 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (Rz. 1473 KStR 2001) KESt-Befreiung für Landesfeuerwehrverband Sachverhalt: Der Landesfeuerwehrverband (LFV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der der Landesfeuerwehrkommandant vorsteht. Der LFV ist den auf Gemeindeebene angesiedelten Feuerwehren "vorgelagert". Dem LFV fließen neben Anteilen aus der Feuerschutzsteuer…
…1988 (KESt-Befreiung für Kapitalerträge, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zuzurechnen sind) angewendet werden? Gemäß § 94 Z 6 lit c vierter Teilstrich EStG 1988 sind Zinsen, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes nachweislich zuzurechnen sind, von der KESt…
…ob Kapitalabflüsse und Kapitalzuflüsse von mindestens 50 000 Euro vorliegen, wobei jene Personengesellschaften nicht zu melden sind, die eine KESt-Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 abgegeben haben. Die Prüfung der Meldepflicht kann anhand der vom Kreditinstitut zum Kunden vermerkten ÖNACE-Codes (ÖNACE…
…bei der Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation iSd § 4a EStG 1988 eine KESt-Befreiung vor. Erfolgt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung als sog. "Wohnraumspende" unter Einbindung einer solchen gemeinnützigen Institution, unterliegt die Zuwendung daher nicht dem KESt-Abzug. Sofern angesichts des steigenden Flüchtlingszustroms und des damit einhergehenden…
…an zahlreiche Konzerngesellschaften ausgegeben. Kerngeschäft von BV ist daher die weltweite konzerninterne Finanzierungstätigkeit zu fremdüblichen Konditionen. Kann von der österreichischen Automobil-Holding GmbH bei Ausschüttung von Dividenden an die neue niederländische Muttergesellschaft BV vom Abzug der KESt unter Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 94a EStG 1988…
…und Kuranstaltengesetz (KAKuG) eingehobenen Beiträge verwalten (vgl. UFS 14.12.2011, RV/0236-W/09 ). Ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der KESt- und KöSt-Befreiung fallen Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen, die zwar alle übrigen Anforderungen erfüllen, aber ihre Kapitalanlagen nicht in einem klar von den anderen…
…in Höhe von insgesamt 30.000 Euro, hinsichtlich derer mit den in Betracht kommenden Staaten generell die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt, dann ist zunächst nach innerstaatlichem Recht das progressionswirksame Welteinkommen zu ermitteln (EStR 2000 Rz 7598). Beträgt dieses Einkommen unter Berücksichtigung von 260…
…mehr als Körperschaft gilt. Allerdings kann sich die PE KapGes als AIF auf die Befreiung nach § 94 Z 10 EStG 1988 stützen. Ausschüttungen ausländischer Beteiligungen an die PE KapGes können daher ohne weitere Voraussetzungen KESt-frei belassen werden. Frage 8: Die PE KapGes gilt gemäß …
…23 Abs. 1 lit. a) und lit. d) regeln auf österreichischer Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und gelangen nur insoweit zur Anwendung, als die Einkünfte "nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Russland) besteuert werden dürfen. Werden die Verteilungsnormen aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen…
…1 angeführten Folgen. Variante 3 Die M GmbH veräußert das einbringungsbedingt übernommene Vermögen. Lösung zu Variante 3 Scheidet das einbringungsbedingt übernommene Vermögen aus der übernehmenden Körperschaft durch Veräußerung aus, unterliegen die dabei aufgedeckten stillen Reserven der KöSt. Zudem stellt dieser Vorgang ein rückwirkendes Ereignis iSd …
…nur eine begünstigte Tätigkeit ausgeübt, so sind die entstehenden Gewinne steuerbefreit, eventuelle Verluste sind nicht ausgleichs- oder vortragsfähig (Anmerkung: diese Verluste sollten laut KöSt-Erklärung in Österreich angerechnet werden). Da eine Verlustverwertung in Polen aus dieser Tätigkeit nicht möglich ist, wäre eine Nachversteuerung in Österreich…
…EStG 1988 als Kapitaleinkünfte auch Zuwendungen von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen erfasst, die mit einer Privatstiftung vergleichbar sind. Da für solche Zuwendungen von der ausländischen Stiftung (Vermögensmassen) ein KESt-Abzug nicht möglich ist, ist eine Veranlagung entweder mit dem Sondersteuersatz iHv 25% (§ 37 Abs…
…iSd § 4 Abs 12 EStG 1988, sondern eine Ausschüttung vorliegt, die die KESt-Pflicht (Endbesteuerung) auslöst. Diese Ausschüttungsfiktion trifft nur natürliche Personen, bei Körperschaften liegt - wie oben erwähnt - die sachliche Befreiung des § 10 Abs 1 KStG 1988 vor. Siehe weiters Rz 6907ff EStR 2000. c) …
…öffentlicher Dienst und Gebrauch gegeben. Wird die Müllentsorgung und Verwertung gegen Gebühr, sei es durch die Gemeinde selbst oder von privaten Firmen durchgeführt, schließt die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr eine Befreiung aus. § 7 Abs. 2 GrStG 1955 Grundsteuerbefreiung von Schutzhütten Schutzhütten werden in letzter Zeit…
Die Ausführungen im Körperschaftsteuerprotokoll 2003 stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den KStR 2001 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLDion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung…
Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die…
Abzugsfähigkeit von Strafen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Abzugsfähigkeit von Strafen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Bezughabende Norm § 4 Abs. 4 EStG 1988; EStR 2000 Rz 1523a Sachverhalt Mit Wirkung vom 04.05.2004 hat die A-AG durch eine Tochtergesellschaft die B-Gruppe übernommen…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009