…1.2. Option der Jahresbesteuerung von Renten (§ 29 Abs. 1 ErbStG 1955) Hat ein Abgabepflichtiger für die Zuwendung von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen statt der Entrichtung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom Kapitalbetrag die Entrichtung jährlich im Voraus vom Jahreswert gewählt, sind die…
2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…
…Homepage des BMF berechnet werden (https://service.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/Par14/Par14.aspx). Bei einer 30-jährigen vorschüssigen Leistung wäre im Übrigen noch keine Deckelung notwendig (Kapitalwert für 30 Jahre = 15,333-facher Jahreswert, tabellarische Aufstellungen zB in Twaroch-Wittmann-Frühwald…
… 16 BewG 1955 zu bewerten. Als Jahreswert ist dabei der ausschüttungsfähige Gewinn zugrunde zu legen und - soweit das Fruchtgenussrecht bis zum Ableben des Berechtigten vereinbart wurde - mit dem Barwertfaktor entsprechend der Lebenserwartung des Fruchtgenussberechtigten zu kapitalisieren. Dabei ergibt sich in der Regel ein Wert des…
…2 BewG 1955 mit dem 9-fachen Jahreswert vorzunehmen (vgl. VwGH 09.08.2001, 98/16/0266 ); im Falle bestimmter Zeit hat die Bewertung gemäß § 15 Abs. 1 BewG 1955 für die Dauer der Unverzinslichkeit des Darlehens (höchstens 18-facher Jahreswert des Zinsenvorteiles) zu erfolgen.…
…BStBl II 1979, 382), wobei davon ausgegangen werden kann, dass dieser Zinssatz in der Regel nicht niedriger als 5,5% sein wird. Der nach dem so ermittelten Zinssatz errechnete Jahreswert ist nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes (§ 15 BewG 1955; Abschnitt 7 VStRL 1989, AÖF Nr…
…Z 1 lit. c der Sachbezugsverordnung BGBl II 416/2001 ermittelt werden: Der Jahreswert beträgt 80 fm x 1,4 (Faktor für Umrechnung in rm) = 112 rm x dem je nach Holzart zutreffenden Sachbezugswert (zwischen 21,80 € und 10,90 €). Davon sind…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…