…im Sinn des § 30 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) sind insbesondere anfechtbar wegen List oder ungerechter und gegründeter Furcht (§ 870 ABGB), wegen Irrtums (§ 871 ABGB). Die Auflösung des Vertrages wirkt in der Regel ex tunc (vgl. zB zu § 870 ABGB, VwGH 5.9.1985…
…Einräumung der Vertretungsmacht beurkundet wird) stellt kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Sie fällt daher auch nicht unter die für solche Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, geltenden, die Einbringung bei einer Abgabenbehörde regelnden Vorschriften gemäß § 86a BAO. Das Geltendmachung des Parteirechts…
…jeweils nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (§ 184 Abs. 2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma…
…zurücknehmbar. Spezielle Form- und Inhaltserfordernisse bestehen nicht. Entscheidend ist der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 30.03.2006, 2003/15/0011), nicht jedoch die Bezeichnung der Eingabe (zB VwGH 11.11.2004, 2004/16/0043). Eventualanträge sind…
…der Einhebung einer getilgten Abgabenschuldigkeit nach § 212a Abs. 6 BAO, bei Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgaben (§ 241 Abs. 1 BAO), als Folge von Anträgen nach § 214 Abs. 5 BAO (Verrechnungsweisungen betreffende Irrtümer), bei (erfolgreicher) Anfechtung gemäß §§ 27 ff IO, bei Berichtigung einer Verbuchung der…
…Die Abgabenforderungen der Republik Österreich, zu deren Besicherung die Wertpapiere verpfändet sind, sind im Pfandbestellungsvertrag namentlich und betragsmäßig so genau zu bezeichnen, dass jeder Irrtum ausgeschlossen ist. 16. Dem Pfandbestellungsvertrag ist als integrierender Bestandteil eine Depotaufstellung mit Bewertung der verzeichneten, von der Pfandbestellung umfassten Wertpapiere…