…extensive Nutzung, jahrelange Ertragslosigkeit und mangelnde Gewinnabsicht hat der Gerichtshof demgegenüber als nicht entscheidend angesehen. So sei die bloße Holzzucht und Holzgewinnung selbst bei geringen Erträgen als forstwirtschaftlicher Hauptzweck anzusehen. Der Begriff "öffentliches Wassergut" ist nicht Anknüpfungsmerkmal im § 2 Z 9 lit c GrStG…
…dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, liegt eine einheitliche Leistung vor (siehe UStR 2000 Rz 346 mVa EuGH-Judikatur). Unter Personenbeförderung ist eine Leistung zu verstehen, deren Hauptzweck auf eine der Raumüberwindung dienende Fortbewegung von Personen gerichtet ist. Der bloße Umstand, dass es bei einer sonstigen Leistung…
…wenn sie zumindest 75% der Gesamtressourcen (Arbeitsleistung, Sachaufwand und Geldeinsatz) bindet. Als Tätigkeiten zur direkten Erfüllung des Hauptzweckes können nur solche betrachtet werden, die dessen Erfüllung unmittelbar dienen. Dazu gehört auch die Ausbildung von eigenem Personal für den Einsatz im wesentlichen Tätigkeitsbereich (zB für Behindertenpflege…
…zu bewerten? Welcher Vermögensart ist er zuzuordnen? Lösung: Gemäß § 30 Abs. 1 BewG 1955 gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Alpen (Almen) sind gemäß § 39 Abs. 2 Z 1 lit. a iVm § 38 Abs. 2 BewG…
…die Stärkung des Charakters und die moralische und religiöse Standfestigkeit des Lesers gerichtet sind, wenn diese Art der Belehrung auch deutlich als Hauptzweck in Erscheinung tritt und wenn darüber hinaus der für den kommerziellen Pressebetrieb typische Inhalt (zB Annoncen, Todesanzeigen usw.) von untergeordneter Bedeutung ist…
…669/68; VwGH 96/15/0157, 10.9.1998). Jedenfalls sind Gebäude- und Gebäudeteile, die auf Dauer keinem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck mehr dienen, dem Grundvermögen zuzuordnen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Gebäude- und Gebäudeteile eines ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes für private Zwecke…
…1981, 0809/79; VwGH 14.4.1994, 93/15/0186 bis 0188). Flächen (insbesondere Randflächen), die überwiegend einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen, sind, sofern sie nicht in die wirtschaftliche Einheit des Golfplatzes nach der Verkehrsanschauung einzubeziehen sind, als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten…
…von Berg- und Talstationen von Liften, Zu- und Abgangsbereichen, Liftstützen etc. sind als Grundvermögen zu bewerten, da sie keinem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen (§ 30 Abs. 1 BewG 1955). Die Beurteilung, ob sie eine einzige wirtschaftliche Einheit darstellen, erfolgt nach der Lage und dem räumlichen…