…6 Ob 231/11f im Wesentlichen aus: "Die Haftung des Geschäftsführers wird mit Erlassung des Haftungsbescheides konstitutiv begründet (VwGH 2002/14/0123), wodurch die Gesellschaft und der Geschäftsführer Gesamtschuldner werden (VwGH 89/16/0009). Die Haftung ist einem zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch nachgebildet (VwGH 96/15/0049…
…2009/15/0157). Rz 115a Eine Haftung für noch nicht entrichtete Kommunalsteuer für bereits ausbezahlte Arbeitslöhne des Unternehmers ist unabhängig von einem allfälligen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Diese Kommunalsteuer wird im Rahmen eines Haftungsverfahrens durch die Gemeinde gegenüber dem Haftungsverpflichteten (zB Geschäftsführer) geltend gemacht. 7…
…Steuerverwaltung erfasst worden sind, kann diesen Erfordernissen in wirkungsvoller Weise entsprochen werden. Kann der Arbeitgeber die Entlastungsverpflichtung nicht nachweisen bzw. glaubhaft machen, wird er zur Haftung heranzuziehen sein. Es ist Sache des zuständigen Finanzamtes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Internationales Steuerrecht, zu entscheiden…
…die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) vorliegen. 17. Haftungsinanspruchnahme aufgrund verschiedener Haftungstatbestände (§§ 9 und 11 BAO) 17.1. Sachverhalt Ein Geschäftsführer wird zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen. Das Haftungsverfahren befindet sich im Berufungsverfahren. Zwischenzeitig wird der Geschäftsführer rechtskräftig wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung…
…die in Liquidation ist, hat ihren Sitz laut Firmenbuch in Wien (Zuständigkeit des Finanzamtes X). Es handelt sich dabei um eine Betrugsfirma, die immer noch tätig ist. Der Liquidator ist der ehemalige Geschäftsführer der GmbH. Nachforschungen des Finanzamtes haben ergeben, dass der Ort der Geschäftsleitung…
…Sinne des Kontrollierenden getroffen werden, der ebenfalls wirtschaftlicher Eigentümer ist. Bsp.: Die Anteile an einer GmbH werden um einen Euro (wesentlich unter dem Wert der Beteiligung) an eine nahestehende Person abgetreten, mit der mündlich vereinbart wird, dass die Anteile zu einem späteren, vom ehemaligen Eigentümer…
…Bank zu erwirken. Die Haftungsübernahme ohne Regressvereinbarung erfolgte in 2007, die Inanspruchnahme aus der Haftung und Zahlung des Haftungsbetrages erfolgte im September 2009. Die Erfassung der verdeckten Ausschüttung bei der Einkommensermittlung der X-GmbH erfolgte in den Jahren 2007 und 2008, jeweils in jenem Ausmaß…
…der Unrichtigkeit bzw. der Unvollständigkeit der Abgabenerklärung obliegt der Abgabenbehörde. 9. Haftung wesentlich Beteiligter (§ 16 BAO) Stehen Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen oder einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen dienen, nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern im Eigentum einer an der Körperschaft wesentlich beteiligten Person, so haftet…
…Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer…
…keine Haftung gegenüber Gläubigern). Zusätzlich werden die im zivilrechtlichen Miteigentum von A stehenden betrieblichen Liegenschaften (steuerliches Sonderbetriebsvermögen) unentgeltlich übergeben. Fraglich ist, ob in diesem Fall die Schulden des Einzelunternehmens anteilig im Ausmaß der Beteiligung von A als Gegenleistung anzusehen sind. Lösung: Der Unterschied zwischen einem…
…werden ohne Währungsangabe (!) ausgewiesen. Das Finanzamt geht aufgrund des Vergleiches mit den ehemaligen österreichischen Einkünften und unter Bedachtnahme auf den internationalen Wettbewerb in diesem Sektor davon aus, dass es sich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit um Euro handeln muss. Der Pflichtige und sein StB…
…Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung als Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, Verschulden des Vertreters und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit. 2.2 Vertreter 2.2.1 Haftungspflichtige Vertreter Vertreter sind insbesondere Geschäftsführer…
…wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der Einschränkung um…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…
…vom 11. August 2014 folgende Bestimmung vor: "...§ 6b des Körperschaftsteuergesetzes 2014 gehen der Anwendung der §§ 186 und 188 vor." Dies bedeutet, dass ehemalige Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften per 1.1.2014 nicht in das Regime der Fondsbesteuerung überführt, sondern weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gilt…
…Beweislastumkehr im § 1409 Abs. 2 ABGB für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen ebenso Bedeutung zukommen wie dem Umstand, dass die Haftung des § 25 HGB nicht auf für den Erwerber vorhersehbare Schulden beschränkt ist. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungen hat im Wege der Finanzprokuratur zu erfolgen. Einem der…
…Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt zweckmäßig. 4. Zuständigkeit einer Briefkastenfirma 4.1. Sachverhalt Eine GmbH wird durch Eintragung ins österreichische Firmenbuch in Österreich gegründet. Es handelt sich somit um eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft in Österreich. Geschäftsführer…
…an einen der Gesamtschuldner einen (weiteren) Bescheid an einen vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogenen Gesamtschuldner zu richten. Durch die Rechtskraft des in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides ist der später herangezogene Gesamtschuldner dabei in seinen Verteidigungsmöglichkeiten nicht beschränkt (VwGH 14.5.1992, 92/16/0013)…
…mit der notwendigen Deutlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Wird der zur Haftung Herangezogene nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt, dass die Abgaben schon bescheidmäßig festgesetzt wurden, so liegt infolge unvollständiger Information nach dem zitierten Erkenntnis vom 04.11.1998, 98/13/0115, ein Mangel des Verfahrens vor…