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BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…vor. Bei der Verschmelzung der B-GmbH auf die C-GmbH im Jahr 2020 werden 95% der Anteile an der grundstücksbesitzenden G-GmbH in der Hand der C-GmbH vereinigt; damit ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 erfüllt. Da der Anteilsvereinigungstatbestand nicht…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…welchem Zeitpunkt der Geschäftsführer auf die Auszahlung der Überstunden bzw. den Zeitausgleich tatsächlich verzichtet. Ein Verzicht kann grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Gesellschafter-Geschäftsführer den Anspruch nicht mehr geltend machen kann. Auf Seiten der X-GmbH darf die Verbindlichkeit erst…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…vor, diesen aus dem tatsächlichen Geschäftsverkehr stammenden Wert aufgrund einer später erfolgten Unternehmensbewertung, die zu einem doppelt so hohen Unternehmenswert führt, anzuzweifeln. Als gemeiner Wert der Beteiligung ist daher, wenn die Einbringung nach Art. III anerkannt wird, höchstens der vereinbarte Veräußerungserlös, wobei sonstige Nebenleistungen nicht…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…der Grundstücke, die die Tochtergesellschaft schon vor der Verschmelzung besessen hat, als auch der Grundstücke, die von der Muttergesellschaft übertragen wurden, zu bemessen; die Anrechnungsvorschriften ("Differenzbesteuerung") des § 1 Abs. 4 letzter Satz GrEStG 1987 und § 1 Abs. 5 letzter Satz GrEStG 1987 kommen nicht zur…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…3 GrEStG 1987 vor (die Steuerschuld entsteht mit dem Tod des Übergebers). Nach dem Tod des Übergebers erfolgt die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer vom Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Ablebens. Auf die tatsächlich erbrachte Gegenleistung kommt es nicht mehr an. Hinweis: Ergibt sich im Zeitpunkt…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Grundstück an; infolge Eigentümeridentität liegt kein weiterer Erwerbsvorgang vor, der der Grunderwerbsteuer unterliegt. Erwirbt der Bauberechtigte nach Begründung des Baurechtes auch Eigentum an der belasteten Liegenschaft (Eigentümerbaurecht), bleibt das Baurecht unberührt, weil die Vereinigung von Baurecht und Eigentum an der Stammliegenschaft in einer Hand nicht…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…die ND wird mit 25 Jahren festgelegt (entspricht der steuerlichen ND), ein Restwert am Ende der Nutzungsdauer ist nicht vorhanden. Der fair value zum 31.12.X1 betrage T€ 120 und zum 31.12.X2 T€ 90. Am 31.12.X1 beträgt der fortgeschriebene Buchwert…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…das Anlage- und Umlaufvermögen sind nicht mehr vorhanden. b) Im zweiten Halbjahr 04 verkauft B seine Anteile an A. Der Geschäftsbetrieb in Form einer Buchhandlung wurde wieder aufgenommen. Umsatz 600.000 Euro. Es erfolgte ein Wechsel der Geschäftsführer, eigenes Personal ist nicht vorhanden. c) Die…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…an/von (transparenten) Privatstiftungen, bei denen ertragsteuerlich das Grundstück weiterhin den natürlichen Personen zuzurechnen ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…Sachverhaltsvariante 1 Das Grundstück des A war zum 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen (Altvermögen) Sachverhaltsvariante 2 Das Grundstück des A war zum 31.3.2012 noch steuerverfangen (Neuvermögen). 2.2.2. Fragen Liegt hinsichtlich des gesamten Grundstücks ein Einlagevorgang vor oder ist dieser Vorgang…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…1988 vor. Lösung zu den Varianten 1 und 2: Maßgeblich ist das Gesamtbild der Verhältnisse; daher kann ein Mantelkauf auch dann vorliegen, wenn ein Änderungselement schwächer, dafür aber die anderen Elemente so stark ausgeprägt sind, dass nach dem Gesamtbild die Identität der Körperschaft nicht mehr…

BMF-010203/0328-VI/6/2013Anwendungsbereich des § 30 Abs. 4 EStG 1988 - Pauschale Einkünfteermittlung bei privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0328-VI/6/201328.06.2013

…nicht anwendbar. Dies entspricht auch dem unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 zum Ausdruck kommt. Die Regelung des § 30 Abs. 4 EStG 1988 ist auch nur für Grundstücke notwendig, die vor dem 01.04.2012 angeschafft…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…für diesen Großmutterzuschuss Gesellschaftsteuerpflicht gegeben? Lösung: Es liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Zuschuss vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Leistung - unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft - zuzurechnen ist (EuGH 17.10.2002, C-339/99)…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Grundstückes die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage. Es bestehen keine Bedenken, wenn der zur Selbstberechnung befugte Parteienvertreter als Verkehrswert jenen Wert ansetzt, der für ein vor kurzem verkauftes ortsnahes gleichwertiges Grundstück erzielt wurde, dessen Kaufpreis ihm aufgrund seiner Mitwirkung beim damaligen Erwerbsvorgang bekannt ist. Der Wert darf nicht…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…ist beim landwirtschaftlichen EW-Akt eine Wertfortschreibung auf Null vorzunehmen. Die Grundstücke im Eigentum der Tochter sind mangels Eigentümeridentität gemäß § 2 Abs. 2 BewG 1955 nicht mehr in die wirtschaftliche Einheit "Schottergrube" des Vaters einzubeziehen. Grundsätzlich bestimmt die tatsächliche Verwendung der verpachteten Grundstücke ihre Zuordnung…