Gliederung: 1. Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gemäß § 201 BAO 1.1. Anwendungsbereich des § 201 BAO 1.2. Abgabenbescheid 1.3. Allgemeine Voraussetzungen für die Festsetzung 1.4. Antrag des Abgabepflichtigen 1.5. Ermessen 1.5.1. Ermessenskriterien 1.5.2. § 201 Abs. 2 Z 1 BAO…
Gliederung: 1. Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO 2. Formgebrechen 2.1. Definition 2.2. Beispiele 2.2.1. Amtssprache 2.2.2. Schrift 2.2.3. Nachweis der Zustimmung 3. Fehlende Unterschrift 4. Sinngemäße Anwendung des § 85 Abs. 2 BAO 4.1. Fehlender Nachweis…
…die nach der Gliederung des § 231 UGB nicht als Umsatzerlöse auszuweisen sind, können nicht unter dieses Kriterium subsumiert werden. Das gilt etwa für Zins- und Beteiligungserträge. Nicht zu den Umsatzerlösen gehören weiters beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Umsätze in betrieblichen Sozialeinrichtungen. Zu…
…ist in der entsprechenden Schema-Datei (XSD-Datei) genau definiert. Der grundsätzliche Aufbau enthält folgende Daten: Unternehmensstammdaten Stammdaten (Kontenpläne, Stammdaten Kreditoren/Debitoren, Produktstammdaten, etc.) Buchungsjournal Inventurdaten Quelldaten (Fakturierung, Warenbewegung) Anlagenverzeichnis Bezüglich der Beschreibung der inhaltlichen Vorgaben wird auf das Handbuch verwiesen. Abbildung 1: Gliederung Standard…
…welche sich im Wesentlichen an der in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. a-e WiEReG vorgenommenen Gliederung der zu erbringenden Nachweise orientiert. Welche der Dokumentenarten für die jeweiligen Nachweise vorgesehen sind, wird daher in den im Anschluss dargestellten Unterpunkten zu den entsprechenden Nachweisen erläutert…
…nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ausgewiesen werden (§ 44 Abs. 4 EStG - Inhalt der Beilage E1a). Das gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Überschussrechnung), bei deren Vorliegen nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung die…