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BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

Gliederung: 1. Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gemäß § 201 BAO 1.1. Anwendungsbereich des § 201 BAO 1.2. Abgabenbescheid 1.3. Allgemeine Voraussetzungen für die Festsetzung 1.4. Antrag des Abgabepflichtigen 1.5. Ermessen 1.5.1. Ermessenskriterien 1.5.2. § 201 Abs. 2 Z 1 BAO…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

Gliederung: 1. Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO 2. Formgebrechen 2.1. Definition 2.2. Beispiele 2.2.1. Amtssprache 2.2.2. Schrift 2.2.3. Nachweis der Zustimmung 3. Fehlende Unterschrift 4. Sinngemäße Anwendung des § 85 Abs. 2 BAO 4.1. Fehlender Nachweis…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…die nach der Gliederung des § 231 UGB nicht als Umsatzerlöse auszuweisen sind, können nicht unter dieses Kriterium subsumiert werden. Das gilt etwa für Zins- und Beteiligungserträge. Nicht zu den Umsatzerlösen gehören weiters beispielsweise Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Umsätze in betrieblichen Sozialeinrichtungen. Zu…

BMF-010102/0002-IV/2/2009Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0002-IV/2/200920.03.2009

…ist in der entsprechenden Schema-Datei (XSD-Datei) genau definiert. Der grundsätzliche Aufbau enthält folgende Daten: Unternehmensstammdaten Stammdaten (Kontenpläne, Stammdaten Kreditoren/Debitoren, Produktstammdaten, etc.) Buchungsjournal Inventurdaten Quelldaten (Fakturierung, Warenbewegung) Anlagenverzeichnis Bezüglich der Beschreibung der inhaltlichen Vorgaben wird auf das Handbuch verwiesen. Abbildung 1: Gliederung Standard…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…welche sich im Wesentlichen an der in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. a-e WiEReG vorgenommenen Gliederung der zu erbringenden Nachweise orientiert. Welche der Dokumentenarten für die jeweiligen Nachweise vorgesehen sind, wird daher in den im Anschluss dargestellten Unterpunkten zu den entsprechenden Nachweisen erläutert…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ausgewiesen werden (§ 44 Abs. 4 EStG - Inhalt der Beilage E1a). Das gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Überschussrechnung), bei deren Vorliegen nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung die…