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BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

…Umsetzung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu einer gemischten Zurechnung der Einkunftsquelle zwischen Eigentümer und Fruchtnießer. Bei einer gemischten Zurechnung stellt sich die Frage, wie damit verfahrensrechtlich umzugehen ist. Ist das Zinshaus als gemeinschaftliche Einkunftsquelle des Eigentümers und des Fruchtnießers zu werten und daher ein Feststellungsverfahren nach …

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…zwischen der Gegenleistung und dem dreifachen Einheitswert Schenkungssteuer festgesetzt. Am 13. Oktober 2008 ist der Fruchtnießer (Übergeber) verstorben. Der Wert der Nutzung hat tatsächlich weniger als die Hälfte des im Zeitpunkt der Übergabe kapitalisierten Wertes ergeben. Auf Grund des Wegfalles der Last ist eine Berichtigung…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Einkunftsquelle nach dem 31.7.2008 unentgeltlich übertragen wird, etwa auch dann, wenn ein Fruchtnießer nach diesem Zeitpunkt entschädigungslos auf sein Fruchtgenussrecht verzichtet, sodass die Einkunftsquelle (wieder) unentgeltlich zum zivilrechtrechtlichen Eigentümer wechselt. Was passiert bei der Übertragung von vermieteten Gebäuden mit den Zehntel-bzw. Fünfzehntelabsetzungen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…1. Ein Gastronomiebetrieb wird unter Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes vom Vater an den Sohn übertragen. Es handelt sich um ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht, die Disposition über die Früchte steht dem Fruchtnießer (Vater) zu. Sowohl der Übergeber als auch der Übernehmer erfüllen die persönlichen Voraussetzungen des § 15a Abs. 1…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Verbücherung erfolgt nicht. In weiterer Folge investiert die Stiftung ihre Barmittel ua in folgende Bereiche, die dem Fruchtnießer (= Stifter = Begünstigter) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden: Sie errichtet Bauten, die Wohnzwecken des Stifters sowie dessen Familie dienen und trägt sämtliche Kosten für Einrichtung, Hausrat…