…Sachverhalt Der Steuerpflichtige (Wohnsitz im Inland, unbeschränkt steuerpflichtig) war bis 2001 als Grenzgänger in Liechtenstein beschäftigt. 2002 gründete er eine AG in Liechtenstein (Alleinaktionär), mietete Räumlichkeiten an und erhielt von seiner AG eine Entlohnung. Im Gegensatz zu seiner bisherigen Entlohnung (4.200 CHF brutto/mtl…
…die Erhebung der Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht. Ein Obdachlosenheim stellt keinen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar. Die Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt kann nur anhand des jeweiligen Sachverhaltes ermittelt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass grundsätzlich kein gewöhnlicher Aufenthalt im Heim vorliegt…
…entfallenden Versicherungsentgelte werden weiterverrechnet. Frage: Liegt Versicherungssteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 VersStG vor? Lösung: Hat der Versicherer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, ist für die Steuerpflicht der Wohnsitz (Sitz) oder ein im Inland gelegener versicherter Gegenstand maßgebend. Der Versicherungsnehmer hat seinen Sitz in den…
…Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung Ein Wiederverkäufer mit Wohnsitz im Inland handelt mit Gebrauchtgegenständen. Die Gebrauchtgegenstände werden an den Wiederverkäufer (ausschließlich im Inland) von (privaten) Nichtunternehmern geliefert, die für diese Lieferungen Umsatzsteuer nicht schulden. Für die (ebenso nur im Inland) ausgeführten Lieferungen der Gebrauchtgegenstände…
…Er ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, weil er im Inland einen Zweitwohnsitz hat. Von diesem fährt er an den Wochenenden zu seiner Familie (Ehefrau und Kind) nach Ungarn, wo sich der Familienwohnsitz befindet. Seine Ehegattin hat in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und bezieht…
…Gibt es mit der pensionsauszahlenden Stelle und dem BMF in irgendeiner Form eine Abmachung, wie die steuerliche Behandlung dieser Pensionisten zu erfolgen hat? 1.4. Lösung Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind jene natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren…
…Er ist bei der A AG in Wien beschäftigt und über diese sozialversichert. Im Rahmen dieses Dienstverhältnisses ist er Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft (SK s.r.o.) in Bratislava. Gelegentlich übernachtet er deshalb nachweislich in einem Pressburger Hotel, weil er in der Slowakei keinen Wohnsitz hat…
…die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagungen zuständig? Sind diese Arbeitnehmer für 2013 beschränkt/unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich? Wie ist über die Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung zu entscheiden? 8.4. Lösung Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder…
…I Nr. 52/2009 und liegt dort, wo der Leistungsempfänger im Drittland seinen Wohnsitz hat. Im letzteren Fall verlagert sich der Leistungsort für Umsätze ab 1. Juli 2010 durch die VO BGBl. II Nr. 173/2010 vom Drittland ins Inland. § 6 Abs. 2 UStG 1994…
…Arbeitstagen nicht arbeitstäglich an den Wohnsitz zurück. Im Jahr 2007 ist er für seinen deutschen Arbeitgeber noch zusätzlich 30 Tage in Italien tätig. 3.2.2. BMF/FB IStR In EAS 1250 vom 14. April 1998 wurde zur Frage der Entsendung eines deutschen Grenzgängers nach…
…wird die Gesellschaft im Zeitpunkt der Verlegung der Geschäftsleitung neben der bereits bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht in Luxemburg auch in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Nach Art. 2 Abs. 4 DBA Luxemburg gilt bei einer juristischen Person, die in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz hat, ihr Wohnsitz iSd Abkommens…
…6 ErbStG 1955 - Steuerpflicht bei Ausfolgungsverfahren Sachverhalt: Ein Erblasser mit letztem Wohnsitz in Belgrad hinterlässt seinem in Österreich lebenden Sohn A ein inländisches Sparbuch, über das bei einem österreichischen Gericht ein Ausfolgungsverfahren stattfindet. Die serbische Liegenschaft unterliegt nicht der österreichischen Gerichtsbarkeit. Frage: Muss die serbische…
…4. Zur unbeschränkten Steuerpflicht von Flüchtlingen und zu Fragen der Doppelbesteuerung Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl. § 1 Abs. 2 EStG 1988). Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die…
…vorübergehenden Verwendung") angeführt. Sachverhaltsmäßig liegt der wesentliche Unterschied darin, dass das Fahrzeug im gegenständlichen Fall im Inland nicht zum Verkehr zugelassen wird, sondern die Verwendung im Inland mit ausländischem (deutschem) Kennzeichen erfolgt. Über das Umsatzsteuerprotokoll 2005 hinaus stellt sich die Frage, ob Fahrten zwischen Salzburg…
…Die Grundstücksvermietung wäre nach dem angeführten BFH-Urteil im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Vermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat (darin wäre auch ein Verzicht auf die Steuerbefreiung im Inland zu sehen) und auch nach inländischem Recht die Voraussetzungen für…
…Übergang der Steuerschuld auf die Mieter (Unternehmer) bzw. haftet die deutsche KG für die übergegangene Steuerschuld? § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 kommt zur Anwendung, wenn der leistende Unternehmer im Inland keinen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte hat. Ob eine Betriebsstätte im Sinne…
…Frage 4) 10. Zuständigkeit Zuständigkeit bei beschränkter Steuerpflicht 10.1. Bezughabende Norm § 25 AVOG 2010 10.2. Sachverhalt Ein beschränkt Steuerpflichtiger, der noch nie einen Wohnsitz in Österreich hatte, möchte eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen lassen. Im Jahr 1 war er beim Arbeitgeber A beschäftigt, im Jahr…
…Geschäftsleitung im Inland haben. 3.2 Wohnsitz Einen Wohnsitz (im Sinn der Abgabenvorschriften) hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO). Man kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben…
…Dies ergibt sich aus der Formulierung des Art. 147 Abs. 1 lit. a MWSt-RL 2006/112/EG und des § 7 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994, wonach der Abnehmer beim Touristenexport keinen Wohnsitz (Sitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet haben darf. Da…
…indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten Steuerpflicht des österreichischen EStG 1988 oder KStG 1988 gleichgestellt werden. Denn bei Doppelansässigkeit besteht zwar nach nationalem Recht weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht im Inland (siehe auch EAS 367 vom 30. Dezember 1993), aufgrund der "tie-breaker"-Regelung des…