…2a BAO). Der Feststellungsbescheid gem. § 48 Abs. 2 BAO hat die Funktion eines Grundlagenbescheids. Dies gilt auch im Verhältnis zu Bescheiden gem. § 118 BAO und § 188 BAO. § 118 Abs. 9 lit. c BAO stellt ausdrücklich klar, dass auch ein Bescheid gem. § 118 BAO aufzuheben oder…
…im Verständigungsverfahren durch den Feststellungsbescheid gem. § 48 Abs. 2 BAO rückwirkend aufgehoben oder entsprechend abgeändert, da er ein vom Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid ist (siehe auch § 295 Abs. 2a BAO). D.3. Prefiling Meeting Vor formeller Initiierung eines APA, d.h. vor Absenden des Ersuchens gem…
…Gesellschaft (§ 188 BAO) 8.1 Sachverhalt Im Zuge der Prüfung einer Feststellungserklärung einer atypisch stillen Gesellschaft ergibt sich, dass nur hinsichtlich eines Teiles der stillen Gesellschafter Mitunternehmerschaft vorliegt (unterschiedliche Vertragsgestaltungen). 8.2 Fragestellung Hat in diesem Fall ein einheitlicher Feststellungsbescheid zu ergehen, in dem auch…
…Oder muss der Feststellungsbescheid für das Jahr 2007 in Gleichschriften gerichtet werden an: "Hr. u. Fr. A+B+C+... als ehem. stille Gesellschafter(innen) der X GmbH u. atyp. St. z.Hd. Zustellbevollmächtigte(r) des jeweiligen Gesellschafters"? 8.3. Lösung Nach § 188 BAO werden Einkünfte…
… 8 Abs. 4 EU-BStbG) zur Anwendung kommt. Sollte die Mängelbehebung nicht rechtzeitig erfolgen, gilt die Streitbeilegungsbeschwerde gem. § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen (Zurücknahmefiktion). Das Verfahren nach EU-BStbG ist jedoch dadurch nicht beendet, denn dem Abgabepflichtigen stehen gegen den Zurücknahmebescheid die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten…
…die Nachsicht von Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) "abgeleiteter" Abgaben genügt es, wenn die Auskunft über für die Ermittlung der einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte maßgebliche Fragen der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) von dem für die Feststellung zuständigen Finanzamt (§ 54 BAO) erteilt wurde…
… 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu stellen oder lebt der alte Antrag wieder auf? 28.3. Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie ist die Aussetzung der Einhebung zu erledigen? 25.4. Lösung Gemäß § 212a Abs. 2 BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…das Finanzamt eine derartige Bestätigung aber dennoch ausstellen, so wäre darauf zu achten, dass weder die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung (§ 48a BAO) verletzt wird, noch dass darüber bescheidmäßig abgesprochen wird. Inhalt einer solchen Bestätigung könnte jedenfalls nur der entrichtete Steuerbetrag sein, aber weder die Richtigkeit der Bemessungsgrundlage…
…auch eine Berufung gegen einen dem (abgeleiteten) Abgabenbescheid vorgeschalteten Feststellungsbescheid genügt. Eine mittelbare Abhängigkeit von der Berufungserledigung liegt vor, wenn die Abänderung des mit Berufung angefochtenen Bescheides auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide…
…widersprechen, sind sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverfahren gemäß Artikel 25 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) hergestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 21…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
… 188 BAO geforderte Einheitlichkeit nicht gegeben ist. Der UFS weist daraufhin alle Berufungen aufgrund des Vorliegens von Nichtbescheiden zurück. Derzeitiger Stand: 1999 - 2000 vorläufige Bescheide -> Festsetzung laut Erklärung 2001 - 2005 -> F-Erklärung offen 15.3. Frage Weitere Vorgehensweise? 15.4. Lösung Feststellungsbescheide unterliegen…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…