…eine Gutschrift nach § 239a BAO zu unterlassen. Tatsächlich wurden versehentlich nicht die Wiederaufnahmsbescheide, sondern die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2004 bis 2008 nach § 299 BAO aufgehoben. Der UFS beabsichtigt im Rahmen des in der Folge anhängigen Berufungsverfahrens diese Aufhebungsbescheide mit Berufungsentscheidung aufzuheben, sprechen doch diese Bescheide…
…des Finanzamtes) der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid als nicht richtig (im Sinn des § 299 Abs. 1 BAO). Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Aufhebung des Einkommensteuerbescheides entgegen. Bei der Ermessensübung für die Frage, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO…
…eines im Abgabenverfahren offengelegten Sachverhaltes lassen sich demnach bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das bedeutet, dass geänderte Rechtsprechung für sich keinen Wiederaufnahmsgrund (keine neu hervorgekommene Tatsache) darstellt. Dagegen ist für eine Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO grundsätzlich…
…vom Feststellungsamt übersehen? Für den Fall, dass es sich bei der Erledigung vom 14. Dezember 2007 um einen nichtigen Verwaltungsakt gehandelt hat: Ist die "mittelbare" Abhängigkeit im Sinn des § 209a BAO nur dann gegeben, wenn sich die Berufung gegen einen wirksamen Bescheid richtet? Mit anderen…
…sind innerhalb der offenen Verjährungsfrist der oben umschriebenen Rechtslage widersprechende Bescheide im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 299 BAO aufzuheben und neue Sachbescheide zu erlassen. Eine Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO (Vorfragentatbestand) kommt nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht…
…nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person als Empfänger (im Sinn des § 2 Z 1 ZustG) zu bezeichnen. Ob eine Abgabenbehörde von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO Gebrauch macht, liegt im Ermessen. Bei der Ermessensübung sind nach § 20 BAO nicht nur Zweckmäßigkeitsüberlegungen zu berücksichtigen, sondern…
…Übertragung von Zuständigkeiten mit Delegierungsbescheid (§ 71 BAO kommt auch im Bereich der Lohnabgaben in Betracht (etwa mit dem Ziel, dass nur ein Finanzamt für die Erhebung solcher Abgaben zuständig ist). 5. Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO zu Lasten des Abgabepflichtigen im Rahmen einer Nachbescheidkontrolle (§ 299 BAO, …
…Die Haftungsinanspruchnahme des Erwerbers liegt im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde (zB VwGH 16.2.1988, 87/14/0059; VwGH 12.12.1988, 88/15/0017; VwGH 30.11.1990, 89/17/0029). Wie bei jeder Ermessensübung ist vor allem der Zweck der Ermessen einräumenden…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…des Antragstellers im Zusammenhang mit Katastrophenschäden berühren, zu begründen. Andere Gründe rechtfertigen im Rahmen der erweiterten Antragstellung nicht die Anpassung der Vorauszahlungen. 3. Steuerfreiheit von Zahlungen 3.1 Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der…
…etwa bei Verfügungen der Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 Abs. 4 BAO) hat die Ermessensübung insbesondere den Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Gegen eine Aufhebung können beispielsweise folgende Umstände sprechen: Geringfügigkeit der (vor allem abgabenrechtlichen) Auswirkungen der…
…Wohnsitzfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Wohnsitzfinanzamt ist zuständig für die Erhebung der Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht. Ein Obdachlosenheim stellt keinen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar. Die Frage nach…
…aussagt. Ermessen Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen liegt die Bewilligung einer Zahlungserleichterung im Ermessen der Abgabenbehörde. Diese Ermessensentscheidung ist gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen, wobei nach ständiger Rechtsprechung unter "Billigkeit" die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und unter…
…Die Höhe der Anspruchszinsen ist mittelbar abhängig von der Erledigung einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (vgl. Ritz , BAO 4 , § 205 Tz 36). Dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Anspruchszinsen ist somit im konkreten Fall bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 212a BAO stattzugeben. Bundesministerium…
…Kalenderjahr 2021 oder das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr besteht Anspruch auf Energieabgabenvergütung gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996. 2.Es wird glaubhaft gemacht, dass es sich um einen Betrieb handelt, bei dem der Anteil der Energiekosten an den…
…bei Auswanderungsabsicht sowie bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte (vgl. zB VwGH 7.2.1990, 89/13/0047). Der Umstand, dass die Einhebung haftungsgegenständlicher Abgaben beim Haftungspflichtigen nach Lage des Falles unbillig im Sinn des § 237 BAO wäre, ist gegebenenfalls bei der Ermessensübung zu…
…bloßen Lohnsteuerrückzahlung bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünfteempfängern) die abkommenskonforme Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen (vgl. EAS 2504). Enthält das der Entlastungsberechtigung zugrunde liegende Doppelbesteuerungsabkommen eine subject-to-tax-Klausel, wie dies zB im Abkommen mit Deutschland der Fall ist, kann eine Entlastung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…8.000 | | | | 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -11.000 | +5.000 | | | -6.000 Im Jahr X4 soll der gesamte Bilanzgewinn des Jahres X3 iHv 1.000 ausgeschüttet werden. Da die Innenfinanzierung der A-GmbH negativ ist…
…sie dazu nicht im Widerspruch dazu stehen, keine Änderung[4]. Bei Bonverkauf (Verkauf von Gutscheinen, die zum Bezug von Waren/Dienstleistungen berechtigen) kommt es zu keiner Änderung der bisherigen Regelung (siehe Abschn. 4.2 Abs. 2 des Durchführungserlasses zu § 126 ff BAO vom 22.5…