…keine rückwirkenden Ereignisse im Sinn des § 295a BAO; sie sind vielmehr für das Jahr, in dem die Änderung eingetreten ist, zu berücksichtigen (vgl. zB UStR 2000 Rz 2386). Soweit ein spezieller Verfahrenstitel in einer Abgabenvorschrift zur nachträglichen Berücksichtigung eines nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretenen Ereignisses…
…Abs. 2 erster Satz BAO) Die Entstehung des Abgabenanspruches für die Beschwerdezinsen richtet sich nach § 4 Abs. 1 BAO. Daher beginnt die Verjährungsfrist nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, somit mit Ablauf des Jahres…
…der Sicht des Entstehens der betreffenden Abgabenansprüche) andere (spätere) Zeitpunkte bzw. Zeiträume als die Anspruchszinsen. Daher hat § 205 BAO keine Folgen für die Festsetzung solcher Nebenansprüche sowie auf die Abänderung und Aufhebung von solche Nebenansprüche festsetzenden Abgabenbescheiden. Für Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) ist bei der Ermessensübung…
…MPfG liegt vor, wenn aufgrund einer meldepflichtigen Gestaltung im Sinne des § 4 EU-MPfG die Entstehung des Abgabenanspruches verhindert wird oder ganz oder teilweise in einen anderen Besteuerungszeitraum verschoben wird (lit. a), sich die Bemessungsgrundlage oder der Abgabenanspruch ganz oder teilweise verringert (lit. b) oder…
… 1 GrEStG 1987. Gesellschaftsteuer für die im § 2 KVG bezeichneten Rechtsvorgänge auch vor Entstehung des Abgabenanspruches. Es steht den Steuerschuldnern und dem Parteienvertreter bei jedem einzelnen der Grunderwerbsteuer oder der Gesellschaftsteuer unterliegenden Rechtsvorgang frei, ob sie von der Selbstberechnung Gebrauch machen wollen oder diesen Vorgang…
…ist abzuleiten, dass es bei der Beurteilung einer Steuerforderung als Masseforderung nicht auf die Fälligkeit oder das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts ankommt; somit eine formale Anknüpfung an § 4 BAO (Entstehung des Abgabenanspruches) nicht stattzufinden hat. Unter Berufung auf § 4…
… 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Das Veranlagungsjahr 1995 ist im Jahr 2006 (Feststellungsbescheid) bereits absolut verjährt gewesen. Lediglich auf Grund des § 209a BAO wäre eine Festsetzung außerhalb der absoluten Verjährung noch möglich…
…3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Verfahren. Die Einkommensteuer 2001 und 2002 sind grundsätzlich bereits absolut verjährt und hätte daher eine Anpassung nicht erfolgen dürfen (sofern…
…a BAO besteht nur für Abgabenansprüche, die dadurch entstehen können, dass der Inhaber durch seine betriebliche Tätigkeit den materiellrechtlichen, die Abgabepflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht (vgl. VwGH 9.6.1989, 86/17/0194). Sie umfasst bei der Umsatzsteuer auch die auf die Geschäftsveräußerung im Sinn des …
…teilweise stattgegeben, so führt die Herabsetzung der Abgabe nicht zu einer Abänderung des Haftungsbescheides. Existiert kein Abgabenbescheid (zB bei Berichtigung der Selbstberechnung nach § 11 Abs. 3 Satz 2 KommStG 1993), so ist die Frage, ob ein Abgabenanspruch entstanden ist (sowie in welcher Höhe) als Vorfrage (§…
…des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruchs entrichtet werden. 7 Erhebung der Abgabe (§ 4 WerbeAbgG 2000) Die Erhebung der Abgabe erfolgt analog zu den Regelungen im UStG 1994. Das bedeutet insbesondere: Die Abgabe ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt…
…a BAO besteht nur für Abgabenansprüche, die dadurch entstehen können, dass der Inhaber durch seine betriebliche Tätigkeit den materiellrechtlichen, die Abgabepflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht (vgl. VwGH 9.6.1989, 86/17/0194). Sie umfasst bei der Umsatzsteuer auch die auf die Geschäftsveräußerung im Sinn des …
…Sinngemäße Anwendung des § 295a BAO (§ 201 Abs. 2 Z 5 BAO) Ein Ereignis ist rückwirkend (im Sinn des § 295a BAO), wenn es nach Entstehen des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der…
…Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ob einem Ereignis Rückwirkung (bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches) zukommt, ist eine Frage des Inhaltes bzw. der Auslegung von Abgabenvorschriften. Für auf § 295a BAO gestützte Abänderungen von Bescheiden sowie für die Anzeigepflicht des …
…für ein Grabdenkmal sind Lasten, deren Entstehung von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist. Diese Leistungen können gemäß § 8 BewG 1955 erst dann angesetzt werden, wenn das Ereignis (Ableben des Übergebers) eingetreten ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn im Einvernehmen mit…
…wird. Bei Vorliegen von Gesamtschuldverhältnissen wirken Unterbrechungen und Hemmungen der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) jedem gegenüber, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt. 6. Sicherstellungsauftrag Die Gesamtschuld entsteht gleichzeitig mit der Entstehung der Abgabenschuld (§ 4 BAO). Daher ist es zulässig, noch bevor der Abgabenanspruch mit Bescheid gegenüber…
…begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden, BGBl. I Nr. 125/1998). Seither ergaben sich aufgrund der vom EZB-Rat beschlossenen Zinssatzänderungen folgende Änderungen des Basiszinssatzes: | Wirksamkeit ab | Basis- zinssatz | Stundungs- zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- …
…Wirtschaftsgüter beschränkt bleibt. Die betreffenden Wirtschaftsgüter müssen im Spruch des Haftungsbescheides genannt werden (VwGH 29.10.1965, 1604/64). Diese Wirtschaftsgüter müssen im zivilrechtlichen Eigentum des wesentlich Beteiligten stehen. Sie müssen im Zeitpunkt des Entstehens der betreffenden Abgabenansprüche dem Betrieb tatsächlich gedient haben, somit ausschließlich…
…Guthaben, die aus einer Arbeitnehmerveranlagung von Pensions- bzw. Rentenbeziehern entstehen könnten. Auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei einer Einkommensteuergutschrift (wie sie etwa aus einer Arbeitnehmerveranlagung resultieren kann) nicht um ein Arbeitseinkommen, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Abgabengläubiger (vgl. VwGH…
…so besteht zwar grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 die Möglichkeit, im Ausland nicht berücksichtigte Verluste bei der Ermittlung des Einkommens in Österreich anzusetzen. Dies allerdings unter der Bedingung, dass die Verluste nicht doppelt verwertet werden. Da jedoch durch den deutschen Verlustrücktrag…