…Abs. 6 UStG 1994 nach der Generalklausel im B2B-Bereich. Die sonstige Leistung ist dort steuerbar, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine derartige sonstige Leistung an einen Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, ist diese in Österreich nicht steuerbar. Es…
…für den Elektrohändler eine Vermittlungsleistung an Ö dar, die gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort des Ö steuerbar ist. Bemessungsgrundlage für diese Vermittlungsleistung ist das, was der Händler von Ö für diese Vermittlungsleistung erhält. Die Tatsache, dass der Distributor für Ö (im Namen…
…Endkunden die entsprechenden Apps erwerben und somit als Leistender anzusehen. X erbringt daher an die Endkunden eine elektronische Dienstleistung iSd § 3a Abs. 14 Z 14 UStG 1994 , deren Leistungsort sich nach dem Empfängerort bestimmt ( § 3a Abs. 6 UStG 1994 bei Unternehmern, § 3a Abs. 13 lit…
…Österreich zwischengelagert wird oder nicht, gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort (Schweiz) steuerbar ist. Zur Variante II: Da die Warenbewegung ins Drittland nicht im Zuge einer Lieferung, sondern rechtsgeschäftslos erfolgt, liegt keine Ausfuhrlieferung vor (vgl. UStR 2000 Rz 713 ; siehe auch Scheiner/Kolacny…
…dass die Tätigkeit eines Fiskalvertreters in einer Hilfestellung bei Steuerangelegenheiten besteht und daher als Leistung im Sinne des § 3a Abs. 10 iVm § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 am Empfängerort steuerbar ist. § 3a Abs. 10 iVm § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 und …
…Die Forschungsergebnisse werden zur Herstellung neuer bzw. zur Verbesserung bestehender Produkte (Medikamente) verwendet. Sind die Forschungsleistungen am Tätigkeitsort (§ 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994) oder am Empfängerort (§ 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994) steuerbar? Die Leistung der Tochtergesellschaft kann als Katalogleistung im Sinne…
… Auszugehen ist zunächst davon, dass sich der Leistungsort hinsichtlich der Rechts- und Steuerberatung nicht nach dem Grundstücksort (§ 3a Abs. 6 UStG 1994), sondern nach dem Empfängerort bestimmt (§ 3a Abs. 9 in Verbindung mit Abs. 10 Z 3 UStG 1994; siehe auch UStR 2000 Rz 523…
…D erbringt vom deutschen Sitz eine in Österreich steuerbare sonstige Leistung (z.B. Empfängerortleistung) an den Unternehmer Ö und legt diesem darüber eine Rechnung mit Ausweis der österreichischen Umsatzsteuer. Weiters führt D in der Rechnung - neben den sonstigen erforderlichen Rechnungsangaben - seine deutsche Anschrift und seine…
…abgerechnet. USt wird für die Mehrwertdienste nur dann verrechnet, wenn der Netzbetreiber Sitz oder Betriebsstätte im Inland hat (Empfängerortregelung). X rechnet in der Folge die an ihn erbrachten Leistungen in Form von Gutschriften ab. Bei den Leistungserbringern handelt es sich um Betreiber von diversen Hotlines…