…Hälfteanteil an einem Wohnhaus (Grundstückswert 500.000 €) an den (Ehe)Partner B; das Wohnhaus besteht aus Ehewohnung (100 m 2 ), Ferienwohnung (100 m 2 ) und Keller (100 m 2 , davon entfallen 50 m 2 auf Heiz- und Holzlagerraum sowie 50 m 2 auf Hobbyraum…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…
…der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. 4.3 § 3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 - Grunderwerbsteuerbefreiung für die Ehewohnung bei Gütergemeinschaft unter Lebenden Sachverhalt: Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 100 m², das der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten dient, steht im Alleineigentum des Ehegatten. Die…
…zur Nacherhebung führt, ist dem Finanzamt innerhalb von einem Monat ab dessen Eintreten anzuzeigen. Beispiele: 1. Der Ehemann ist Alleineigentümer der Ehewohnung (120 m2). Er überträgt seiner Ehefrau einen Hälfteanteil an dieser Wohnung, sie hat keinerlei Gegenleistung zu erbringen: die Steuerbefreiung steht zu. Da die…
…Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987 auch dann zur Anwendung kommt, wenn die Ehewohnung einem der Ehepartner seit Jahren gehört und er erst später dem anderen Ehepartner die Hälfte der Ehewohnung überträgt ("anschreiben lässt"). Dies bestätigt auch die Entscheidung des BFG 15.2.2016, RV…
…beurteilen, bei dem die Bemessung vom Wert der vereinbarten Leistungen erfolgt) werden vereinbarte Leistungen, die als Gegenleistung für die Übergabe eines Grundstücks, zB der Ehewohnung vereinbart werden, als gebührenfreie Leistungen beurteilt, weil sie (bei Eintritt der Bedingung der Scheidung) der Grunderwerbsteuer unterliegen und daher gemäß…
…Eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des § 83 EheG ist - auch bei Ausgleichszahlungen - einkommensteuerrechtlich grundsätzlich als Naturalteilung zu werten (kein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang). Dies gilt insbesondere auch für Eigentumsübertagungen betreffend die gemeinsame Ehewohnung. 12. § 32 Z 2 EStG 1988, …