…1 Einschränkung auf unter das Abkommen fallende Personen bzw. Steuern Die Vollstreckungsamtshilfe in den folgenden DBA beschränkt sich auf unter das Abkommen fallende Personen bzw. Steuern: Algerien (Art. 27)1 Frankreich (Art. 27) Norwegen (Art. 28) Island (Art. 26) Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland…
…| tatsächlich gewährte Gegenseitigkeit | Dominikanische Republik | tatsächlich gewährte Gegenseitigkeit | Finnland | 20 (2) | 55/1964 | 79/1964 | Frankreich | 11 (1) | 246/1961 | 260/1961 | Grenada | tatsächlich gewährte Gegenseitigkeit | Griechenland | 20 (2) |…
…explizit anders gekennzeichnet. Eine Übersicht des österreichischen DBA-Netzwerks sowie die zugehörigen Abkommenstexte können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/doppelbesteuerungsabkommen/dba-liste.html. Die Verständigungsklauseln der DBA eröffnen den DBA-Partnerstaaten die Möglichkeit, im Wege ihrer…
…Abkommen, die eine Art. 9 (2) nachgebildete Bestimmung enthalten Albanien; Algerien; Armenien; Australien; Aserbaidschan; Bahrain; Barbados; Belgien*; Belize; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Chile; Deutschland; Dänemark; Estland; Finnland; Frankreich; Georgien; Griechenland; Hongkong; Irland*; Indien; Iran; Island; Israel*; Japan; Kanada*; Kasachstan; Katar; Kirgisistan; Kosovo; Kroatien*; Kuba; Kuwait…
… 1 der Verordnung legt als Grundsatz fest, dass Abfuhrpflichtige österreichischer Abzugssteuern (Vergütungsschuldner) berechtigt sind, anlässlich der Auszahlung der abzugspflichtigen Einkünfte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unmittelbar anzuwenden (System der Quellenentlastung), wenn keine der in § 5 genannten Ausschlussgründe vorliegen. (2) Das System der Quellenentlastung verlagert die Verantwortung für die…
…können? Antwort BMF zur Frage 5: Nach dem österreichischen Investmentfondsregime werden die österreichischen Fonds als steuerlich transparent eingestuft und es kann ihnen daher - sofern nicht wie mit der Schweiz oder Frankreich eine Sonderregelung getroffen wird - genauso wenig wie einer transparenten Personengesellschaft eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden…
…vorgeschlagen: "Das Antragsrecht gemäß § 1 Abs 4 EStG steht auch allen Staatsangehörigen jener Staaten zu, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildetes Diskriminierungsverbot enthalten ist." Wohnsitz in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Hongkong…
…dazu führt, dass die Lehrtätigkeit als Ausübung hoheitlicher Funktionen anzusehen ist und demzufolge unter die dem Artikel 19 OECD-MA entsprechenden Normen österreichischer DBA fällt. 5. In zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen sind Steuerbefreiungen für ausländische Gastlehrer vorgesehen, wobei in solchen Fällen die Befreiung üblicherweise davon abhängt, dass…
…einer Betriebsstätte siehe Rz 40 ff bzw. Rz 183 ff. 16.2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 16.2.1. Bedeutung der DBA für die KommSt 1993 Rz 183 Ein DBA ist bei der Beurteilung der KommSt-Pflicht nur dann zu beachten, wenn im DBA die Gewerbesteuer (dazu…
…Mit einzelnen Staaten wurden für den Austausch gesonderte bilaterale Vereinbarungen auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens abgeschlossen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Österreichs Austauschbeziehungen im Bereich länderbezogene Berichterstattung: | Nr. | Austauschstaaten und -jurisdiktionen | Rechtsgrundlage | Reziprok / nicht reziprok* | 1 | Albanien |…
…bildet den "Höchstbetrag", bis zu dem eine Anrechnung der ausländischen Steuer zulässig ist (Rz. 83 Phillip-Loukota-Jirousek). Lösung Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
Am 18. Dezember 1989 wurde in Den Haag ein Revisionsprotokoll zum österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das einerseits einen Nichtbesteuerungseffekt bei Hypothekarzinsen beseitigt und andererseits bei konzerninternen Dividendenzahlungen wieder ein Quellenbesteuerungsrecht einführt, und zwar in Höhe von 5%. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem Revisionsprotokoll hat…
Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992…
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…
Nachstehend wird im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ein mit der deutschen Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen…
Die meisten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine dem Artikel 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens nachgebildete Bestimmung. Diese sieht vor, dass bei einer Auslandsentsendung eines Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen nicht auf den Tätigkeitsstaat (den "anderen Staat…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…