…in jeder geeigneten Form zu klären. Artikel 5 Sollte eine Aufklärung der maßgebenden Sachverhaltsfragen auch nach Artikel 4 nicht erreichbar sein, insbesondere, weil der liechtensteinische Arbeitgeber keinen Kontakt mit dem österreichischen Finanzamt wünscht, ist die Liechtensteinische Steuerverwaltung im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Besteuerung…
…Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten sind das österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze übereingekommen, dass für Pensionen, die vor dem 31. Dezember 1985 ausgezahlt werden, keine Steuer in Österreich erhoben wird, wenn nachweisbar ist, dass diese Pensionen einer endgültigen italienischen Besteuerung unterzogen wurden. …
…nicht mehr in Betracht. Zahlungen, die auf Grund von Verträgen, die vor dem 1. Jänner 2010 geschlossen wurden, bezogen werden, sind jedoch bis zum Ende des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes weiterhin gemäß Artikel 18 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) von der Besteuerung in Österreich unter Progressionsvorbehalt…
…Österreich von der Besteuerung freizustellen hat. (Abschnitt A Pkt. 10 des Ergebnisprotokolls vom 3. März 2000). 11 Grenzgänger-Zweitwohnsitz im Tätigkeitsstaat Abschnitt B Z 1 des Ergebnisprotokolls vom 29. Jänner 1999 ist nicht so aufzufassen, dass ein allfälliger Zweitwohnsitz ausserhalb der Grenzzone im Tätigkeitsstaat in…
…die in Österreich Ansässige an schweizerischen Liegenschaften besitzen, durch Abschluss von Submietverträgen unterliegt der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. (Abschnitt B Punkt 4 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 5. Künstler a) Es besteht Einvernehmen, dass die Besteuerung im Gaststaat nicht mit dem Argument unterlaufen werden…
…Besteuerung in Österreich aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden und wäre lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland (2000) zu berücksichtigen. Soweit bereits ergangene Bescheide dieser zwischenstaatlich akkordierten Rechtsauffassung widersprechen, sind sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in…
…des § 13 Abs. 2 KStG 1988 näher zu untersuchen. Hat auf dieser abkommensrechtlichen Grundlage eine Besteuerung der Ausschüttungen in Luxemburg zu unterbleiben, sind weiters die Besteuerungsfolgen nach österreichischem Steuerrecht zu untersuchen. Wenngleich die Ausschüttung der doppelt-ansässigen Gesellschaft an die Privatstiftung wegen § 93 Abs. 2…
…abweichend von den Lohnzetteln der Arbeitgeberin (volle Besteuerung in Österreich gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR) - eine Freistellung unter Progressionsvorbehalt, aliquot nach behaupteten Arbeitstagen in der Slowakei. Der Lohnzettel wurde nicht korrigiert, sondern durch die Wahl entsprechender Kennzahlen in der Erklärung umgangen (KZ 359:…
…nicht mehr in Betracht. Zahlungen, die auf Grund von Verträgen, die vor dem 1. Jänner 2010 geschlossen wurden, bezogen werden, sind jedoch bis zum Ende des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes weiterhin gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) von der Besteuerung in Österreich unter Progressionsvorbehalt…
…Steuerpflichtigen angesehen werden und daher nicht aufgrund eines Betriebstättenvorbehalts zum Verlust des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Die Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge, die von der dGmbH bezogen werden, unterliegen unabhängig davon gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, der Besteuerung in Deutschland. 1.4…
…dem Tarif zu besteuern und die Mehrsteuer dann im Jahr 2007 über die Rückerstattung zu refundieren? Lösung Da es bei der Beurteilung der Frage der Weitergeltung der alten DBA-Regelung für Grenzgänger auf die Höhe der Gesamtsteuerbelastung (somit der Steuerbelastung sowohl in Österreich und der…
…Ebene gegebenenfalls auch eine vertragsautonome Auslegung dieses Begriffs herbeigeführt werden. Die Besteuerung von Piloten bei Personalleasing Bezughabende Norm Art. 15 Abs. 3 OECD-MA, Art. 15 Abs. 3 DBA-Griechenland Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pilot ist Dienstnehmer einer Personalleasinggesellschaft auf der Isle of Man…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
…rechtlichen Verhältnisse festzustellen, die für die Besteuerung maßgeblich sind. In einem solchen Fall (wenn aus der nachgereichten Erklärung die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht klar ersichtlich sind) sollte (ebenso wie bei einer ausdrücklichen Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das…
…ansehen und aufgrund der Grenzgängerregelung nicht besteuern, werden die Vergütungen also aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht Deutschlands gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese Vergütungen gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Abkommens im Ansässigkeitsstaat, in diesem Fall Österreich…
…ist der folgende Sachverhalt zu beurteilen? Beispiel: A ist am 31.12.2015 an der A-GmbH zu 100% beteiligt. Die A-GmbH besitzt ein Grundstück in Österreich. In 2016 veräußert A 4% an den B. Lösung: Vom Wortlaut des § 18 Abs. 2p GrEStG 1987 (…
…§ 4 und 6 KommStG 1993 , Info des BMF zum KommStG 1993 Rz 103 ff und Rz 205 ff Sachverhalt Eine österreichische Holding (in Form einer AG) entsendet zwei Dienstnehmer zu einem russischen Tochterunternehmen. Es liegen jeweils ein Dienstvertrag und ein Entsendungsvertrag zwischen Dienstnehmer und Holding…
…in der Folge basierend auf Artikel 7 bzw. 13 Abs. 3 DBA Deutschland-Österreich die österreichischen Investoren mit ihren anteiligen Betriebstätteneinkünften besteuern möchte. Diese potentielle Doppelbesteuerung kann auf zwei Arten gelöst werden: entweder durch Einleitung eines Verständigungsverfahrens oder durch Anerkennung des deutschen Besteuerungsrechts durch Österreich…
…die Besteuerung und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen, denen US-Staatsangehörige unter gleichen Verhältnissen unterworfen sind oder unterworfen werden können. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß im umgekehrten Fall, in dem ein US-Student nach den allgemeinen Regelungen der Artikel 20 und 23 in Österreich der Besteuerung unterliegt…
…eine seinerzeit in den USA ausgeübte nichtselbständige Arbeit nach ihrer Wohnsitzverlegung nach Österreich beziehen, in Österreich der Besteuerung zu unterwerfen. Allerdings ist Österreich abkommensgemäß verpflichtet, die von den nachträglich zufließenden Zahlungen für Leistungen erhobene US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen…