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BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Grundsätzlich erweist sich die Erhebung einer (Amts-)Beschwerde unter diesen Umständen als unzweckmäßig. Umsatzsteuerliche Rechtstreitigkeiten können mit zeitlichem Bestand und Sicherheit des Erhalts der im Instanzenzug gewonnenen rechtlichen Beurteilung erst im Veranlagungsverfahren zielführend ausgetragen werden. Im vorliegenden Fall könnte daher eine der anhängigen Amtsbeschwerde stattgebende…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

… 300 Abs. 1 "BAO neu" ist eine Änderung oder Aufhebung von beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheiden nicht mehr möglich. Der Beschwerdeführer kann jedoch die Herabsetzung der Einkommensteuer vor Erledigung der Bescheidbeschwerde erreichen, indem er der Änderung bzw. Anpassung , dass die Abgabenschuldigkeit herabgesetzt wird, zustimmt und das…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…1.2.2005 Geschäftsführer einer GmbH und in der Folge - über seine Privatkonkurseröffnung hinaus (welche seine Vertretungsbefugnis nicht berührte) - deren Liquidator. Mit Haftungsbescheiden vom 24.11.2008 und 13.10.2009 nahm ihn das Finanzamt in seiner Funktion als Liquidator für Abgabenschuldigkeiten der GmbH in…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…über Bestand und Höhe der Steuerpflicht zu entscheiden. Aus § 46 Abs. 1 Z 2 KO (nunmehr § 46 Z 2 IO) ist abzuleiten, dass es bei der Beurteilung einer Steuerforderung als Masseforderung nicht auf die Fälligkeit oder das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

… 9 BAO ist eine Ausfallshaftung (zB VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 24.2.2004, 99/14/0278; VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153). Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme desHaftungspflichtigen voraus (zB VwGH 27.4.2000…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…die Partei des betreffenden Abgabenverfahrens auch Partei des präjudiziellen Verfahrens ist. c) Bescheidabänderung wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses (§ 295a BAO): § 295a BAO ermöglicht die Abänderung von Bescheiden, wenn Ereignisse eintreten, die abgabenrechtliche Wirkung auf den Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches haben. Ereignisse im Sinn des …

BMF-010102/0002-IV/2/2009Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0002-IV/2/200920.03.2009

…Seit dem Jahr 2000 besteht die Verpflichtung, elektronisch erstellte Buchhaltungsdaten in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2005 hat die OECD (www.oecd.org) eine standardisierte Prüfdatei entwickelt, die neben formalen auch inhaltliche Vorgaben enthält. Dieser Standard Audit File - Tax…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…im TV und Hörfunk sowie im Bereich Außenwerbung. Die Werbeabgabe ist eine bundeseinheitliche Abgabe auf entgeltliche Werbeleistungen in Höhe von 5 %, soweit diese Werbeleistungen in Österreich erbracht werden oder vom Ausland aus für Österreich bestimmt sind. 1.2 Die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…at/'). 2.2.2 Übermittlungssteuernummer Im Zuge der Anmeldung zu FinanzOnline wird dem befugten Parteienvertreter für die Übermittlung und Verrechnung der selbstberechneten Abgabenarten eine bundesweit einheitliche Übermittlungssteuernummer vergeben. Auf diese Steuernummer sind die selbstberechnete Grunderwerbsteuer und die selbstberechnete Gesellschaftsteuer abzuführen. 2.3 Gegenstand der Selbstberechnung…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…erfolgen, stellt dies bei ihm wiederum eine Betriebseinnahme dar. Da der Anteil der Zahlung an das Finanzamt auf "Saldo" gebucht wird und damit jeweils die älteste Abgabenschuld getilgt wird, kommt es hinsichtlich des an das Finanzamt weitergeleiteten Teiles darauf an, welche Abgabenschuldigkeiten damit getilgt werden…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…keine objektiven Werte, sondern um subjektiv individuelle Preisvorstellungen handelt, die auch nicht im allgemeinen Handel, sondern nur in ausgewählten Sammlerkreisen zu erreichen sind, ist eine individuelle Bewertung des Vaters von unter 50.000 € ausreichend. Ein Sachverständigengutachten, das mit Kosten verbunden ist, einzuholen, ist nicht…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…Verwahrers enthalten, alle Veränderungen im Bestand der als Sicherheit dienenden Wertpapiere dem die Republik Österreich vertretenden Finanzamt unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. 11. Der Depotvertrag muss die ausdrückliche Verpflichtung des Verwahrers enthalten, dem die Republik Österreich vertretenden Finanzamt über dessen Verlangen jederzeit eine Depotaufstellung zu übersenden, aus…

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

…nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 17 iVm § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 hier nicht zur Anwendung. Erfolgt eine Anzahlung für die sonstige Leistung, ist diese in der Zusammenfassenden Meldung nicht zu erfassen. Für Sachverhalte, bei denen etwaige Honorarvorschüsse, Teilzahlungen oder Á-conto…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 2/2

…Haftungsrelevant sind nur Erklärungen, für die eine Verpflichtung zur Einreichung bestand, somit beispielsweise Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987). Die Haftung betrifft daher Lohnsteuer nur dann, wenn der Abgabepflichtige auf Grund eines Bescheides Lohnsteueranmeldungen (§ 80 EStG…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…wenn man die Anzeigepflicht bejahen würde, für sich nicht strafbar (es läge eine straflose Nachtat vor). Wahrheitsgemäß offen zu legen sind die nach § 119 Abs. 1 BAO für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen maßgebenden Umstände. Die Offenlegungspflicht wird…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…5 Abs. 1 lit. a KommStG 1993 dar. Es kommt daher zu keiner Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählt eine dem freien Dienstnehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. 5.3.3. Sachbezüge freie Dienstnehmer Rz 83 Es bestehen keine Bedenken, wenn als Bemessungsgrundlage gemäß § 5…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Werbemaßnahmen angefallenen Kosten werden geltend gemacht. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages ist die GmbH gemeinnützig. Zweck ist die Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen usw. Neben diesem Bereich unterhält die GmbH auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, dh. es werden Untersuchungen für Dritte durchgeführt…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf eine unentgeltliche Anteilsberichtigung besteht. Bundesministerium für Finanzen, 11. November 2014