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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Abgabe als Gesamtschuldner oder Haftungspflichtiger in Betracht kommt); diejenigen, die ohne Beschwerdeführer zu sein, einen Vorlageantrag gestellt haben (gemäß § 264 Abs. 2 lit. b BAO kann nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch jeder, dem gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt, einen Vorlageantrag stellen); die Abgabenbehörde als "Amtspartei"…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Sachverhalt 1.1. In einer Beschwerde werden Verfassungswidrigkeit und auch sonstige Einwendungen geltend gemacht. 1.2. In einer Beschwerde wird eingewandt, dass der Bescheid gegen EU-Recht verstößt. 20.3. Frage Ist die Beschwerde ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) direkt dem Bundesfinanzgericht vorzulegen? 20.4…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Norm § 265 BAO 14.2. Sachverhalt Eine Beschwerde wird (ohne vorherige Wahrung des Parteiengehörs) wegen Verspätung mit Beschwerdevorentscheidung zurückgewiesen. Innerhalb eines Monats wird im Vorlageantrag vorgebracht, dass die Beschwerde unstrittig doch rechtzeitig gewesen wäre. 14.3. Frage Wie ist in weiterer Folge vorzugehen bzw. wie…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…sind Beschwerdevorentscheidungen (§ 262 Abs. 1 BAO), über Beschwerden absprechende Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte (§ 279 Abs. 1 BAO) und auf § 278 Abs. 1 BAO gestützte Beschlüsse der Verwaltungsgerichte über die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde. § 205a BAO ist auch anwendbar, wenn die stattgebende Beschwerdeerledigung…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…1. 2014) ist die Beschwerdevorentscheidung nunmehr zwingend und umfasst auch Formalentscheidungen gemäß § 260 "BAO neu" ff. Demzufolge ist die Beschwerde des A verspätet, da sie gemäß § 245 Abs. 4 "BAO neu" nur bis spätestens zu dem Datum, auf das der Beschwerdeführer verlängern will, als rechtzeitig…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…der Einhebung nicht zu bewilligen, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Über den in Verbindung mit dem Vorlageantrag gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist eigenständig (neu) und ohne Bindung an die zuvor bewilligte Aussetzung zu entscheiden. Es ist dabei durchaus…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Abschluss des Verfahrens gilt in Österreich: das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts gem. § 279 BAO oder das Erkenntnis des VwGH (§ 16 Abs. 5 Z 1 EU-BStbG), die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts gem. § 262 BAO oder der Beschluss des Bundesfinanzgerichts gem. § 278 BAO oder der Beschluss des VwGH (…

BMF-010220/0133-III/11/2019Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0133-III/11/201917.07.2019

…Rechtsprechung des VwGH feststellt, dass eine beitragspflichtige Tätigkeit wegen unzulässiger Lagerung vorliegt. Somit ist der Inhalt des Feststellungsbescheides (und nicht die geänderte Rechtsprechung) bei der Bescheiderlassung bzw. bei der Erlassung der Beschwerdevorentscheidung zu berücksichtigen. 2.4. Es liegt ein rechtskräftiger Bescheid nach § 201 BAO vor…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…NN Beschwerde. 12.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 12.4. Lösung Der Insolvenzverwalter übernimmt mit Insolvenzeröffnung die Verwahrung und die Verwaltung des insolvenzunterworfenen Vermögens (Insolvenzmasse) (Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht (2014) Rz 128). Das Miteigentum fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Dem Schuldner ist im Insolvenzverfahren ohne…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…zu fünf Jahren) abgewartet werden. Gegen den Abgabenbescheid kann vom Insolvenzverwalter (oder Schuldner im Sanierungsverfahren oder Schuldenregulierungsverfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters) Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben werden. Das Rechtsmittelverfahren richtet sich sodann nach den Vorschriften der §§ 243 ff BAO. Das Finanzamt hat darüber mit Beschwerdevorentscheidung (…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Ist dies nicht gewünscht, kann der Abgabenpflichtige gem. § 271 BAO beim Gericht eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Beendigung des Verständigungsverfahrens anregen. Liegt das Rechtsmittel noch beim zuständigen Finanzamt, kann dieses die Beschwerdevorentscheidung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen gem. § 271 Abs. 1 BAO bis zur…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung) ungültig. Bei Zurücknahme des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt; dies gilt, wenn solche Anträge von mehreren hiezu Befugten gestellt werden, nur für den Fall der…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Nach § 295 Abs. 3 BAO ist ein Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob Rechtskraft eingetreten ist, zu ändern oder aufzuheben, wenn der Spruch dieses Bescheides anders hätte lauten müssen oder dieser Bescheid nicht hätte ergehen dürfen, wäre bei seiner Erlassung ein anderer Bescheid bereits abgeändert, aufgehoben…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…der getrennten Bescheidansicht (DIBE) von Aufhebungsbescheid/Sachbescheid wird jeweils der zusammengeführte Bescheid angezeigt. Für die JVP gelten die gleichen Abläufe. FABIAN regelt die Reihenfolge Aufhebungs- und Sachbescheid automatisch. Wurden zu einem Fall an einem Tag mehrere Bescheide erstellt, werden vorrangig die Aufhebungs- und Wiederaufnahmebescheide versendet…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…unterscheiden: Nach der Grundregel (§ 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG) sind für den Zeitraum ab Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Bescheides Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr festzusetzen. Nach der Sonderregelung (§ 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG) sind…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben (zB VwGH 15.3.2001, 2001/16…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Schiedsantrags übersendet die zuständige Behörde, bei der dieser ohne Hinweis auf Übersendung auch an die andere zuständige Behörde eingegangen ist, der anderen zuständigen Behörde eine Kopie des Schiedsantrags und der beigefügten Erklärungen. II. Antragsfrist 3…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…