…Art. 4 EU-Schiedsübereinkommen zur Folge haben, einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen steuerliche Vorschriften begangen hat (insb. eine nach dem Finanzstrafgesetz zu ahndende vorsätzliche oder fahrlässige Abgabenverkürzung). C.3.3. Schiedsverfahren nach dem MLI Art. 23 MLI bestimmt die Art des Schiedsverfahrens. Gemäß Art…
…einen empfindlich zu bestrafenden Verstoß gegen steuerliche Vorschriften begangen hat (insb. eine nach dem Finanzstrafgesetz zu ahndende vorsätzliche oder fahrlässige Abgabenverkürzung). B.4.3. Verständigungsverfahren nach EU-BStbG [Grafik] Abb. 4 Ablauf des Verständigungsverfahrens nach EU-BStbG Es wird auf Kapitel B.4.1…
…mit Hinweis auf hinterzogene Abgaben erlassen. Am 31.1.2014 wurde dagegen Beschwerde eingebracht, welche mit Beschwerdevorentscheidung als verspätet zurückgewiesen wurde - in der Sache selbst wäre eine Stattgabe richtig gewesen (Antrag auf Tarifbesteuerung). Am 12.2.2014 wurde ein Antrag auf Aufhebung des Bescheides gemäß …
…die nicht zur Begründung eines "Mehrergebnisses" herangezogen werden) Bescheide und sonstige Erledigungen Erledigungsentwürfe Aktenvermerke (§ 89 BAO) Auszüge des Abgabenkontos Schriftverkehr mit anderen Abgabenbehörden (zB Amtshilfeersuchen) Niederschriften zB über die Einvernahme von Zeugen oder Auskunftspersonen (die Identität solcher Personen darf dem Abgabepflichtigen gegenüber nicht geheim gehalten…
…2002/13/0112; VwGH 31.05.2006, 2002/13/0072). Wird ein vor dem VwGH oder VfGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, so hat der Gerichtshof der Prüfung des Bescheides jene Fassung zu Grunde zu legen, die der Bescheid…
…Berufung wird dadurch unzulässig (im Sinn des § 273 Abs. 1 lit. a BAO). Wird ein vor dem VwGH oder VfGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, so hat der Gerichtshof der Prüfung des Bescheides jene Fassung zu Grunde zu legen…
…Insolvenzverwalters) Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben werden. Das Rechtsmittelverfahren richtet sich sodann nach den Vorschriften der §§ 243 ff BAO. Das Finanzamt hat darüber mit Beschwerdevorentscheidung (§§ 262 f BAO), das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis oder Beschluss (§§ 278 ff BAO) abzusprechen. Soweit das Finanzamt nach Ergehen des Abgabenbescheides…
…befasste VwGH hat die Behandlung der Beschwerde gemäß § 33a VwGG abgelehnt (VwGH 24.10.2013, 2012/15/0070) und damit das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit implizit bestätigt, weil der UFS im angefochtenen Bescheid nicht von der Rechtsprechung des VwGH in Bezug auf Weisungsunterworfenheit…
…da ein Widerruf auch dann zu erfolgen hat, wenn aus wichtigen Gründen eine andere in Betracht kommende Person von der Abgabenbehörde als Vertreter bestellt werden soll. Die Beschwerde des Masseverwalters gegen den Widerrufsbescheid ist abzuweisen, weil seine ursprüngliche Bestellung zu Unrecht erfolgt ist und durch…
…und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (200 km vom inländischen Hauptwohnsitz entfernt) ist er in beiden Staaten veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Er spendet einen beträchtlichen Betrag an eine österreichische karitative Einrichtung und…
…eine andere Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 1 KommStG 1993 begangen worden ist. Täter Siehe Rz 172. Subjektive Tatseite Die Tatbestände des § 15 Abs. 3 KommStG 1993 können nur mit Vorsatz, nicht auch fahrlässig begangen werden. Bedingter Vorsatz ist ausreichend. Verwaltungsübertretungen Als Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs…
…gv.at/themen/cofag-abwicklung/). Gemäß § 9 Abs. 1 COFAG-NoAG kann die Abwicklungsstelle zur Beurteilung des Förderantrages alle ihr bekannten und in anderer Weise zugängliche Informationen heranziehen. Eine Verwertung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich…
… 19.3. Lösung Eine Aussetzung der Einhebung wäre nur bei Erhebung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 und 2006 zulässig. Es besteht keine mittelbare Abhängigkeit im Sinn des § 212a BAO für Bescheide nachfolgender Veranlagungsjahre. Die Aussetzung der Einhebung ist antragsgebunden, es erfolgt keine amtswegige Verfügung…
…sondern die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2004 bis 2008 nach § 299 BAO aufgehoben. Der UFS beabsichtigt im Rahmen des in der Folge anhängigen Berufungsverfahrens diese Aufhebungsbescheide mit Berufungsentscheidung aufzuheben, sprechen doch diese Bescheide nicht über die Aufhebung der Wiederaufnahme, sondern über die Abänderung der Umsatzsteuerbescheide ab. …
…wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Mehrere Erben haften als Erbschaftsgläubiger und Legataren grundsätzlich als Gesamtschuldner (§ 820 ABGB). Die zivil- und mit ihr steuerrechtliche (§ 19 BAO) Gesamtrechtsnachfolge tritt somit ab Einantwortung (Einantwortungsbeschluss) ein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Bescheide, die mit Einkünften oder Vermögen des Erblassers zusammen…
…Zu den Folgen im Falle der Einbringung in einer falschen Sprache siehe B.1.3.3. Die Streitbeilegungsbeschwerde ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Bekanntgabe des für die Doppelbesteuerung maßgeblichen Bescheides einzubringen (§ 10 Abs. 1 EU-BStbG). Maßgebliche Bescheide sind insbesondere Festsetzungs- oder Feststellungsbescheide…
…werden? Wirtschaftlich ändert sich durch die Umbuchung nichts. Zielsetzung des § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ist es, dass zugerechnete Verluste auch mit einer vermögensmäßigen Belastung beim Zurechnungssubjekt verbunden sein müssen. Entscheidend ist somit, dass die getroffenen Maßnahmen die Vermögenssphäre des Gesellschafters belasten. Dies…
…Augenmerk auf die gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, insbesondere auf die Gewinnverteilung zu legen sein. Für die Gewinnverteilung sind grundsätzlich die Vereinbarungen der Gesellschafter, insbesondere jene des Gesellschaftsvertrages maßgebend. Dabei ist eine getroffene unternehmensrechtliche Gewinnverteilung grundsätzlich für steuerliche Belange anzuerkennen, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und dem…