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010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…haben nur auf Antrag zu erfolgen. Amtswegige Bescheidaufhebungen haben zu unterbleiben. 6.3 Das Wahlrecht auf Durchführung der "Endbesteuerungsvariante" oder der "Tarifbesteuerungsvariante" kann nach Bescheidaufhebung neu und unabhängig davon ausgeübt werden, ob die inländischen endbesteuerungsfähigen Kapitalerträge im aufgehobenen Bescheid tarifbesteuert wurden oder dies unterblieben ist…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…die bisherigen Bemessungsgrundlagen herangezogen werden und dies als Art "vereinfachte Schätzung" zu vermerken ist? 7.3. Lösung Spaltungsvorgänge (Auf- und Abspaltungen) führen gemäß § 1 Abs. 2 Spaltungsgesetz zur (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge der jeweiligen übernehmenden Gesellschaften. Aufgrund des Sachverhaltes ist von einer Abspaltung auszugehen. Bei Spaltungen nach …

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend wird auf die Richtlinien zu den…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…Abs. 2 BewG 1955 hat diese Bewertung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten zu erfolgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zuletzt VwGH 18.7.2001, 99/13/0217) ist das Wiener Verfahren grundsätzlich eine geeignete Schätzungsmethode, welche den Vorgaben dieser Gesetzesbestimmung Rechnung trägt…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden weiterhin im Zivilrechtsweg vollzogen (2. Abschnitt COFAG-NoAG). A…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Sinn des § 121a Abs. 1 Z 1 lit. c BAO. Dieser ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß § 16 BewG 1955 zu berechnen. Die konkrete Berechnungsmöglichkeit findet sich auf der Homepage des BMF unter: Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG) Wenn das Wohnrecht, wie in diesem…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu 5/8 der Ehegattin und zu 3/8 dem Ehegatten. EWAZ 2Das neue, bisher als Gebäude auf…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…z.B. einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder einer bereits gewährten Fristverlängerung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung, die kurz nach dem Katastrophenereignis enden würde. Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…vorläufige Nicht-Festsetzung kommt im Hinblick auf den Wegzug in ein Land außerhalb des EU/EWR-Raumes nicht in Betracht. Zu 2.: Da im Einkommensteuerrecht hinsichtlich der außerbetrieblichen Einkünfte keine speziellere Bewertungsvorschrift besteht, hat die Schätzung des gemeinen Wertes (§ 10 BewG 1955) nach § 13 Abs…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…entzogen wurden und somit als Vergleichsflächen der Bodenschätzung nicht mehr geeignet sind. Gemäß § 5 Abs. 5 BoSchätzG 1970 werden nach Beratung im Bundesschätzungsbeirat in der nachstehenden Zusammenstellung die Ergebnisse der Schätzung von zwei neuen Bundesmusterstücken im Bereich des Bundeslandes Steiermark kundgemacht. Die gemäß § 8 Abs…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…auf Bescheidaufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO während noch offenem Beschwerdeverfahren 30.1. Bezughabende Norm § 295 Abs. 4 BAO 30.2. Sachverhalt Ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO eines Einkommensteuerbescheides 2009 wird am 29.12.2015 eingebracht. Bei der Beteiligung ist noch…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Bezughabende Norm § 118 BAO 2.2. Sachverhalt 1 4 Antragsteller stellen einen Antrag auf Rechtsauskunft nach § 118 BAO. 2 Antragsteller überschreiten die Umsatzerlösgrenze von 38,5 Mio. €. Anfragegegenständlich ist ein mehrstufiger Umgründungsvorgang. Im Zusammenhang mit den geplanten Verschmelzungsschritten stellen die Antragsteller insgesamt 10 Rechtsfragen…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 5. März 2014…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…haben (zB VwGH 15.3.2001, 2001/16/0063). Dieser Grundsatz ist auch im Abgabenrecht zu beachten (zB VwGH 10.10.1996, 95/15/0208, 0209). Nach ständiger Judikatur (zB VwGH 21.1.2004, 2003/16/0113; VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136) ist…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Die Vorläufigkeit ist Spruchbestandteil, eine Bescheidaufhebung ist zulässig. 17. Abänderungen von Erkenntnissen des BFG 17.1. Bezughabende Normen §§ 279 und 303 BAO 17.2. Sachverhalt Nach einem Erkenntnis des…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…Grundstücks. § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 führt jene natürlichen Personen an, deren Grundstückserwerb dem begünstigten Steuersatz unterliegt. Da weder Personengesellschaften ("Familiengesellschaften") noch Privatstiftungen in dieser Gesetzesbestimmung angeführt sind, ist die Anwendung des § 4 Abs. 2 Z 1 lit. a GrEStG 1987 n.F…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…beurteilt. 1.2. Frage Wie kommt der Antragsteller zur Beurteilung des Sachverhaltes, den er gefragt hat? Muss er darum noch einmal ansuchen? 1.3. Lösung Der ursprünglich gefragte Sachverhalt ist nicht beurteilt worden. Man könnte berufen mit dem Grund, dass ein antragsgebundener Verwaltungsakt nicht erfolgt…