…der Belegenheit, im vorliegenden Fall somit Österreich, zuweist, nicht eingeschränkt. Die Umsetzung des Besteuerungsanspruchs wäre zunächst durch Zusendung eines entsprechenden inländischen Steuerbescheids an den italienischen Veräußerer mit entsprechender Zahlungsaufforderung einzuleiten. Sollte dieser Zahlungsaufforderung nicht entsprochen werden, so besteht - sofern kein inländisches Vermögen zur Bedeckung des…
…Erwerbs- und Wirtschafts-genossenschaften) ergibt sich aus § 40 FBG eine materielle Derogation des § 160 Abs. 3 BAO (Ritz, BAO5, § 160, Tz 6, unter Hinweis auf RV 1588 BlgNR 20. GP, 6). Stellt sich nach der Löschung das Vorhandensein von Vermögen heraus, das der Verteilung unterliegt…
…solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt (zB VwGH 12.07.1990, 89/16/0088, 0089). 1.5 Zweckzuwendungen unter Lebenden (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) Eine Zweckzuwendung (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) liegt vor, wenn jemandem Vermögen mit der Auflage zugewendet wird…
…amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich sind, um der Partei dadurch Gelegenheit zu einer allfälligen Präzisierung ihres Vorbringens zu geben. Die Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, Verschuldens- und Ermessensabwägungen haben alle Verhältnisse des Einzelfalles…
…4.): Wenn der Abgabepflichtige nicht Inhaber des Kontos, sondern zeichnungsberechtigt oder vertretungsbefugt oder Treugeber oder wirtschaftlicher Eigentümer ist, darf ein schriftliches Auskunftsverlangen gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 KontRegG erst dann gestellt werden, wenn dem Inhaber des Kontos vorher Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Abwendung…
…damit bereits konkretisiertes Grundvermögen oder um damit beliebiges Grundvermögen zu finanzieren/mitzufinanzieren. Im Fall der konkreten Eigentumswohnung auf der Mariahilferstraße ist der Wille des Geschenkgebers darauf gerichtet, einen Teil einer bestimmten Wohnung zu schenken; da § 121a BAO eine Anzeigepflicht aber ausschließlich für bewegliches Vermögen vorsieht…
…Hinblick auf eine verwaltungsökonomische Vollziehung bestehen keine Bedenken, derartige Flächen in der Regel bei Grundvermögen bei der Ermittlung des Einheitswertes mit einem Bodenwert von Null anzusetzen bzw. bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen diese Flächen wie unproduktive Flächen zu behandeln. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
…Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich des Effektenwesens erschwert, wird in zunehmendem Maße dazu übergegangen, solche Wertpapiere nur mehr in Sammelverwahrung zu nehmen. Die Sammelverwahrung ist…
…2 | G = 328 S je 100 S Nennkapital. (3) ist E eine negative Größe, kann sich nach Abschnitt 4.2 die Notwendigkeit der Begrenzung mit 40% des Vermögenswertes ergeben. In diesem Fall lautet die Formel | | V - E | | V + B…
…unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 12 EStG 1988 entweder als offene Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu behandeln und verringern auch während der laufenden Liquidation entsprechend die evidenzierten Evidenzkontenstände. Die Verteilung des Vermögens im Wege der Liquidation stellt jedoch weder eine Einkommensverwendung im Sinne des …
…aus dem Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 n.F. beteiligt sind, oder an/von (transparenten) Privatstiftungen, bei denen ertragsteuerlich das Grundstück weiterhin den natürlichen Personen zuzurechnen ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im…
…5 UmgrStG in die Z Limited ein. Als Stichtag wird der 31.12.2007 gewählt. Als Folge dieser Einbringung kommt es zur Anwachsung des Vermögens der C H OG zur letzten Gesellschafterin Z Limited gemäß § 142 UGB. Als Gegenleistung erhält Herr D von den Gesellschaftern…
…des "Altvermögens"). Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck dieser Bestimmung bezieht sich § 30 Abs. 4 EStG 1988 somit nur auf Grundstücke, die zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren. Daraus ergibt sich, dass diese Grundstücke zu diesem Zeitpunkt bereits im Vermögen des…
…das Ende des Konkursverfahrens nicht abwarten (vgl. zB VwGH 19.3.2002, 98/14/0056; VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153; VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Für die Uneinbringlichkeit sprechen die Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens nach…
…a sublit aa) und bb) WTBG 2017) nicht für das WiEReG anwendbar. Gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG fallen auch börsennotierte Aktiengesellschaften in den Anwendungsbereich des WiEReG. Der § 2 Z 3 FM-GwG umfasst die Begriffsbestimmungen und legt die für das FM-GwG gültigen Begriffe fest…
…120 BAO (innerhalb der Frist des § 121 BAO ) angezeigt noch in der Abgabenerklärung der Mitunternehmerschaft erkennbar gemacht bzw. offengelegt. Erst im Rahmen eines Vorhalteverfahrens wurde vorgebracht, es läge eine "Veräußerung zu Buchwerten" vor. Es ist daher naheliegend, dass dieser Vermögensübertragung auch kein Rechtsgeschäft zugrunde liegt…
…| 0 | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 8.000 | | | | 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -11.000 | +5.000 | | | -6.000 Im Jahr X4 soll der gesamte Bilanzgewinn des Jahres X3 iHv 1.000 ausgeschüttet werden…
…der Rechtsform einer OG wird somit durch die Übertragung des Patientenstockes die einkommensteuerliche bzw. umgründungssteuerliche Betriebseigenschaft iSd § 23 Abs. 2 UmgrStG iVm § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG erfüllt. Der Arztbetrieb stellt trotz Trennung von der Hausapotheke jedenfalls begünstigtes Vermögen dar. Lösung Frage 2 Gemäß…
…des Gesellschaftsvermögens auswirken können und daher kein gesellschaftsteuerbarer Vorgang vorliegt. In den Protokollen der Bundessteuertagungen GVB 2004 und 2005 wurde zur Gesellschaftsteuerpflicht im Zusammenhang mit Gesellschafterzuschüssen Folgendes ausgeführt: 2004: Die aufgrund eines EAV (Ergebnisabführungsvertrag) erfolgte Verlustübernahme führt nach der Rechtsprechung des EuGH zu keiner Vermögensvermehrung…
…des Besteuerungsergebnisses vom tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis von so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage…