… 11.4. Lösung Zur Befangenheit: § 76 Abs. 1 BAO ist eine Verfahrensvorschrift im Interesse eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, vermittelt dem Abgabepflichtigen jedoch kein subjektives öffentliches Recht auf Ablehnung von einzelnen Organwaltern. Die Befangenheit ist vielmehr vom Organ selbst wahrzunehmen, das sich der Ausübung seines Amtes zu…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
…die gemäß Punkt 11.6. lit c erforderlichen Bestätigungen zu umfassen. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter muss die Unabhängigkeit gegenüber dem Antragsteller wahren und jede Befangenheit und Interessenskollision vermeiden. Förderungswerber, die ein vollständig befülltes Bestätigungsformular eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters vorlegen, können einmalig und unabhängig…
…der Umsatzausfälle durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter muss die Unabhängigkeit gegenüber dem Antragsteller wahren und jede Befangenheit und Interessenskollision vermeiden. Förderungswerber, die ein vollständig befülltes Bestätigungsformular eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters vorlegen, können einmalig/Betrieb und unabhängig…