…der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, sondern in pauschalierter Form der Besteuerung unterzogen (z.B. durch Erhebung einer Quellensteuer von den Zahlungen an einen inländischen Bauunternehmer mit verlust- und gewinnbringenden Baustellen oder durch Besteuerung fiktiv angesetzter Einnahmen und Ausgaben), dann muss davon ausgegangen werden, dass mit der…
…Abs. 1a UStG 1994 über? Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die mit den jeweiligen Baumaßnahmen beauftragten Bauunternehmer inhaltlich Bauleistungen an die Bauträger GmbH erbringen. Bei Bauleistungen iSd § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994 geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, wenn…
…DBA-Entlastungsverordnung) 4.3.1. Sachverhalt Ein polnisches Bauunternehmen unterhält in Österreich für die Errichtung eines Gebäudes eine feste Geschäftseinrichtung für die Dauer von weniger als 12 Monaten. Für diese Tätigkeit entsendet das polnische Unternehmen in Polen ansässige Arbeiter für eine Dauer von jeweils 3…
…Arbeitnehmerentsendung 3.1.1. Sachverhalt Ein polnisches Bauunternehmen unterhält in Österreich für die Errichtung eines Gebäudes eine feste Geschäftseinrichtung für die Dauer von weniger als 12 Monaten. Für diese Tätigkeit entsendet das polnische Unternehmen in Polen ansässige Arbeiter für eine Dauer von jeweils 3 Monaten…
…noch Betriebsstätte haben, werden gemäß § 12 AVOG beim Finanzamt Graz-Stadt zur Umsatzsteuer veranlagt bzw. stellen beim FA Graz-Stadt Vorsteuererstattungsanträge. Wenn ein ausländischer Unternehmer (zB Bauunternehmer) aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Bauausführung eine Betriebsstätte gemäß § 29 Abs. 2 lit. c BAO in…
…Rohbaues eingefügt werden. Sind diese Leistungen als Bauleistungen anzusehen? Zu a) Der Fall ist vergleichbar mit Rz 2602c UStR 2000, Beispiel "Vermietung eines Autokrans" mit Personal. Wird die Pumpleistung an den Bauunternehmer erbracht, liegt eine Bauleistung vor, wird die Pumpleistung an den (den Beton) liefernden…
…mit einem nichtsteuerbaren (nichtwirtschaftlichen) Vorgang, nämlich der unentgeltlichen Lieferung einer Straßenanlage an die öffentliche Hand, und berechtigen somit nicht zum Abzug der von den Bauunternehmern in Rechnung gestellten Steuern (vgl. BFH 13.01.2011, V R 12/08 , der unter Verweis auf EuGH-Judikatur in…