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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…6.7. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…Wird daher beispielsweise von einer britischen Architekten-Ltd. der Auftrag für die Planung eines österreichischen Bürohochhauses übernommen, dann sind die Entgelte nicht dem mit der Bauplanungserstellung beauftragten Dienstnehmer, sondern der britischen Architekten-Gesellschaft zuzurechnen. Daher ist für die DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich das von…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…3.13. Anteilsberichtigung im Wohnungseigentum Wie ist vorzugehen, wenn es bei Wohnungseigentum zu nachträglichen Anteils-(Nutzwert-)Berichtigungen (zB weil die tatsächlich errichtete Wohnungsgröße von jener laut Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der Grundstückswert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…einzubeziehen.   3. Gebühren 3.1 § 5 Abs. 2 GebG - Bogendefinition Sachverhalt: Mit dem Ansuchen um Baugenehmigung eines Gebäudes wird als eine Beilage ein Bauplan (Grundriss, Aufriss, Seitenriss) vorgelegt, der aus 4 einseitig bedruckten DIN A4 Blättern besteht. Frage: Gilt die Bestimmung, dass bei inhaltlich…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Nunmehr wurde ein neues Wohnhaus errichtet. Laut Bauplan und Erklärung sind Frau A und ihr Lebensgefährte je zur Hälfte Besitzer dieses Wohnhauses; der dazugehörige Grund und Boden steht im Alleineigentum von Frau A. Handelt es sich bei diesem bebauten Grundstück um ein sonstiges bebautes Grundstück…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…geltend machen. Ist die Geltendmachung der tatsächlichen Vorsteuer befristet? Besteht bei rechtzeitiger Inanspruchnahme eine mehrjährige Bindungsfrist? Nach welchen Kriterien wäre die Vorsteuer aus Leistungen (zB Baumeisterhonorar für Bauplan) aufzuteilen, die sowohl Direktvermarktergebäude als auch Stall betreffen? Im Zusammenhang mit der Vereinfachungsregelung laut Rz 2894 UStR…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…en); GrW = Grundstückswert 4. § 4 GrEStG 1987 - Grundstückswertverordnung 4.1. Vorläufiges Wohnungseigentum Für ein unbebautes Grundstück liegen bereits konkrete Baupläne und ein Nutzwertgutachten vor; das Wohnungseigentum laut diesem Nutzwertgutachten wurde bereits grundbücherlich eingetragen. Der Vater schenkt nun seiner Tochter die Nutzwertanteile (ca. 50%); die…