Einleitung Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…
…zumutbar erscheint. Bei Vorliegen von Einzelaufzeichnungspflicht bleibt jedem Steuerpflichtigen die Auswahl der Art der Erfassung (Grundlagensicherung) selbst vorbehalten[2]. Mindesterfordernis nach § 131 Abs. 2 Z 1 BAO ist den einzelnen Bareingang aufzuzeichnen, wenn allerdings zusätzliche Aufzeichnungen geführt werden, die für die Abgabenhebung von Bedeutung sind…
…der doppelten Buchführung entspricht auch ohne vorhergehende Erfassung in einem "Kassabuch" den Vorschriften des § 131 Abs. 1 Z 2 in der geltenden Fassung. 4.1.1 Bargeldbewegungen bei Buchführung Im Rahmen einer Buchführung sind alle Bargeldbewegungen - Bareingänge und Barausgänge -, unabhängig davon, ob diese erfolgswirksam sind…
…Soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder diesen zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs…
…dem Beleg entsprechend auszuweisen. Ein derartiger Verkauf stellt keinen Barumsatz für diesen Tankstellenbetreiber dar. Dieser Bareingang ist als durchlaufender Posten nicht in der Registrierkasse des Tankstellenbetreibers einzeln zu erfassen. Allerdings wird aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Erfassung sinnvoll sein (zu durchlaufenden Posten vgl. Abschnitt 2.4…
…Umsatzgrenze von 45.000 Euro nicht überschritten wird, dadurch zu erbringen, dass er im Rahmen der Losungsermittlung die Bareingänge eines Tages durch Kassasturz ermittelt. Die Ermittlung der Tageslosung durch Kassasturz muss nachvollziehbar und entsprechend dokumentiert werden. Sie hat spätestens am nächstfolgenden Arbeitstag zu erfolgen (vgl. …