…ein (§ 245 Abs. 2 und 3 BAO) durch einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung, durch einen Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist. Die Hemmung der Frist beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (zB Postaufgabe, Überreichung), wenn die Einbringung…
…Bestätigungsvermerk und festgestellter Gefährdung des Weiterbestands des Unternehmens ohne Darlehensaufnahme auf die Tochtergesellschaft durch? Lösungsvorschlag lt. Anfrage: 1. Einführung einer Thin Capitalisation Regulation. Falls branchenabhängig eventuell Jahresabschlußkennzahlen der Oesterreichischen Nationalbank als Basis. 2. Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen bei "übernehmender" Gesellschaft. 3. Ausdehnung der RZ 709 auf…
…Damit ist auch sichergestellt, dass eine Information des Abgabepflichtigen unterbleibt, da es sich nicht um ein Abgabenverfahren handelt. 9. Rechtsschutzbeauftragter Der Rechtsschutzbeauftragte ist berechtigt, die Zulässigkeit einer Registerabfrage im Nachhinein zu prüfen und zu beurteilen. Auf Anfrage sind dem Rechtsschutzbeauftragten sämtliche Unterlagen, die der Registerabfrage…
…situationsbedingt billig und zweckmäßig erscheint - anwenden: (Voraussetzung ist, dass die nachstehend beschriebenen Möglichkeit im gegenständlichen Verfahren nicht bereits zur Anwendung gelangt ist.) Vom Antragsteller/Zollbeteiligten können nach Fristablauf für das Parteiengehör gemäß Artikel 13 UZK-DA zusätzliche Informationen zur Klarstellung des Sachverhaltes verlangt werden. Ggf…
…Arbeitnehmerüberlassung gilt. Eine weitere Ausdehnung der 183-Tage-Regelung auf konzerninterne Entsendungen scheidet aus deutscher Sicht aus. Bei einer konzerninternen Arbeitnehmerentsendung ist die Arbeitgebereigenschaft nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen; hierzu gehört insbesondere die Definition des wirtschaftlichen Arbeitgebers. Bei den Konsultationsgesprächen wurde Einvernehmen erzielt, dass bei…
…15 Abs. 1 Z 15, 15a sowie die Bestimmung des § 33 ErbStG 1955) und andererseits die erforderlichen Grundlagen für das Entstehen der Steuerschuld, die anzuwendende Bemessungsgrundlage, den (die) Steuerschuldner sowie die Ausdehnung der für Parteienvertreter bestehenden Möglichkeit zur Selbstberechnung geschaffen. Weiters wurden Übergangsregelungen getroffen. Die…
…AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie des Vertrages über die Leistung von Amtshilfe in Steuersachen (BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen…
…Aufrechnung keine sonstigen Hindernisse entgegenstehen. Für Zwecke der Durchführung der Aufrechnung sind die Abgabenbehörden verpflichtet, auf Anfrage die dafür erforderlichen Auskünfte zu erteilen. A.1.4. Ausnahme vom Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches Der öffentlich-rechtliche Rückerstattungsanspruch entsteht gemäß § 18 Abs. 1 COFAG-NoAG nicht…
…von Aufzeichnungen des Förderungswerbers kann die Höhe der Umsatzausfälle durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Diese Bescheinigung hat auch die gemäß Punkt 11.6. lit c erforderlichen Bestätigungen zu umfassen. Der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter muss die Unabhängigkeit gegenüber dem Antragsteller wahren und…
…Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der 5-jährigen Frist des § 240 Abs. 3 BAO idF BGBl Nr. 151/1980 abgeschlossen wurde. Denn § 240 Abs. 3 BAO wurde in diesem Bundesgesetz u.a. dahingehend geändert, dass die für Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche…
…ergibt sich, dass Auskünfte nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder telefonisch erfolgen dürfen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen (Inhalt des in der Anfrage dargestellten Sachverhaltes sowie der Auskunft) wird der Schriftform der Vorzug zu geben sein. Als Beweismittel über mündliche oder telefonische Auskünfte kommen Niederschriften (§…
…Bezughabende Norm § 212a BAO 26.2. Sachverhalt Berufung/Vorlage gegen den Sachbescheid und Festsetzung von Anspruchszinsen (die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nur mit der Unrichtigkeit des Sachbescheides begründet). Es wird ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO auch betreffend der Anspruchszinsen gestellt. 26.3…