… 289 Abs. 3 BAO ist die Abgabenbehörde erster Instanz an die für eine Berufungsentscheidung des UFS maßgebliche Rechtsansicht gebunden. Diese Bindungswirkung betrifft Bescheide, die Berufungsentscheidungen abändern, aufheben oder ersetzen. Als abändernde, aufhebende oder ersetzende Bescheide im Sinn dieser Bestimmung kommen nach Ansicht des VwGH nur…
…wirksam und umfasst nach § 19 Abs. 1 BAO alle Abgabenarten (nicht bloß die Körperschaftsteuer, sondern auch die Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). Ab diesem Zeitpunkt ändert sich die Bescheidadressierung, im vorliegenden Fall auf "Auto-GmbH als Teilrechtsnachfolgerin der A-Real GmbH". Ergänzend ist noch auf den in…
…auf Aufhebung ist ein Antrag iSd § 209a Abs. 2 BAO. Daher steht der Eintritt der Verjährung der Abgabenfestsetzung (im den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid) nicht entgegen, wenn der Antrag vor Eintritt der Bemessungsverjährung eingebracht ist. 6. Ermessen Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO liegt…
…VfGH (auch wegen Aufhebung von Gesetzen oder Verordnungen), wegen einer rückwirkenden Änderung einer Abgabenvorschrift, als Folge der Bewilligung der Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) der versäumten Beschwerdefrist, nach Aufhebung des ursprünglichen Erkenntnisses oder Beschlusses gemäß § 289 Abs. 1 BAO. Auch eine Sachentscheidung des VwGH gemäß § 42 Abs…
…Sinn des § 209 Abs. 1 BAO, Eintritt des rückwirkenden Ereignisses im Sinn des § 208 Abs. 1 lit. e BAO) dies zulässig ist. 7. Verjährung Nach § 302 Abs. 1 BAO sind ua Abänderungen und Aufhebungen von Bescheiden (grundsätzlich) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Dies gilt…
… 3.3. Lösung Die Bindungswirkung nach § 289 Abs. 3 BAO betrifft sowohl das weitere Verfahren (nach Aufhebung) als auch spätere Abänderungen einer Berufungsentscheidung des UFS. Sie besteht jedoch lediglich für das (weitere) Verfahren - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - jener Partei(en), denen gegenüber die jeweilige…
…jede nach außen hin erkennbare von der Abgabenbehörde innerhalb der Verjährungsfrist des § 207 BAO unternommene Amtshandlung, die der Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder der Feststellung eines Abgabepflichtigen dient ( § 209 Abs. 1 BAO ). Der Körperschaftsteuerbescheid 2005 stellt eine solche Amtshandlung dar. Daran ändert auch seine spätere Aufhebung…
…Erledigung einer gegen den Grundlagenbescheid (zB Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, bzw. "Nichtfeststellungsbescheid") gerichteten Berufung, wenn sie vor Eintritt der Verjährung der abgeleiteten Abgabe eingebracht wurde, eines vor Ablauf der Fristen des § 302 Abs. 1 BAO eingebrachten Antrages auf Aufhebung des Grundlagenbescheides, eines Antrages auf Wiederaufnahme…
… 250 Abs. 1 lit. c BAO nur dann, wenn tatsächlich eine solche Abgabenerklärung eingereicht wurde (VwGH 20.7.1999, 93/13/0312). Ist ein angefochtener Bescheid einer Abänderung nicht zugänglich, sodass das Beschwerdebegehren der Natur der Sache nach nur auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheides…
…16.4. Lösung Gemäß § 300 Abs. 1 erster Satz BAO können Abgabenbehörden ab Stellung des Vorlageantrages beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben. Diese Bestimmung schließt eine gleichzeitige Zuständigkeit einer Abgabenbehörde und eines Verwaltungsgerichtes aus. Ab…
…endgültige Bescheide gemäß § 200 Abs. 2 BAO oder gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 zweiter Satz KStG 1988, vorläufige Bescheide (nach § 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO), Aufhebungen von Abgabenbescheiden (oder Nichtveranlagungsbescheiden) insbesondere - gemäß § 299 BAO durch die Oberbehörde, - gemäß § 42 Abs. 2 VwGG durch…
… 35 Abs. 2 FinStrG (zB VwGH 21.3.2002, 2001/16/0202), Abgabenhehlerei gemäß § 37 FinStrG (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011), Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 FinStrG. 5. Haftung der Gesellschafter (§ 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche…
…einvernehmlichen Aufhebung einer Schenkung § 17 Abs. 1 Z 1 oder Z 4 GrEStG 1987 zur Anwendung? Lösung: Mit Erkenntnis vom 28.9.2016, 2016/16/0015, hat der VwGH ausgeführt, dass im Fall einer einvernehmlichen Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges durch Vereinbarung § 17 Abs. 1 Z 1…
…sowie auf Grund der Vorschrift des § 232 Abs. 2 lit. a BAO ist die voraussichtliche Abgabenhöhe Spruchbestandteil jedes Sicherstellungsauftrages. Da im Berufungsverfahren (nach § 289 BAO) Änderungen immer nur innerhalb des Spruches des jeweiligen Bescheides (somit innerhalb der "Sache", die den Inhalt des Erstbescheides gebildet hat…
…ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die Lage zurück, in…
…jedoch ein Antrag nach § 212a BAO gestellt wird, da es sich um einen mittelbar von der Berufung gegen den Sachbescheid abhängenden Bescheid handelt? 26.4. Lösung Gemäß § 3 Abs. 2 lit. b BAO gehören Anspruchszinsen zu den Nebenansprüchen. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge…
…Abs. 1 Z 12 EStG 1988. Der Erlass des BMF vom 23. März 1993, 04 4702/8-IV/4/92, AÖF Nr. 143/1993, betreffend die Berechnung der Baustellenfrist bei Auftragsvergabe in Baulosen ist aufzuheben, da die Berechnung der Baustellenfrist bei Auftragsvergabe in Baulosen nach…
…5-IV/2/99, AÖF 1999/76, betreffend Inkrafttreten der Änderungen der §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 BAO, der die Änderungen durch das AbgÄG 1998 behandelt, ist überholt und daher aufzuheben. (6) Der Erlass des BMF vom 2. August 1999, Z 14 0602…
…automatisch. Wurden zu einem Fall an einem Tag mehrere Bescheide erstellt, werden vorrangig die Aufhebungs- und Wiederaufnahmebescheide versendet; erst danach alle anderen Bescheidarten, wobei geprüft wird, ob die Aufhebungs- und Wiederaufnahmebescheide bereits signiert sind, sodass eine eindeutige Reihung entsteht. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juni 2026
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017