… 16 EStG 1988; § 18 EStG 1988) Sachverhalt Das AMS hat im Zuge der Gewährung von Notstandshilfe beim Finanzamt angefragt, ob Zahlungen einer Verdienstausfallversicherung an Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit steuerbare Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 darstellen. Eine Einstufung als steuerbare Einkünfte hätte dabei…
…werden? Nach § 47 Abs. 1 EStG 1988 ist Arbeitnehmer eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und Arbeitgeber, wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 auszahlt. Daher gilt die Regelung des § 77 Abs. 4a EStG 1988 auch für Bezieher von Firmenpensionen. 16…
…lit. b UStG 1994 (UStR 2000 Rz 876 und Rz 879) Steuerbefreiung für Schulungsmaßnahmen betreffend Arbeitssuchende Eine gemeinnützige GmbH bietet überwiegend Kurse im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten sowie von sonstigen sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen an…
…Zwischenzeit Arbeiten von anderen Unternehmen ausgeführt werden, dann wird mit der Fortführung der Bauarbeiten nicht eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt. Das Unternehmen ist jedenfalls für die Arbeitslöhne seiner auf der Baustelle eingesetzten Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig; erhebungsberechtigt ist jene Gemeinde, in der die Baustelle gelegen ist…
…Körperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen; b.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt oder im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. 5. Art und Ausmaß der Förderung im Rahmen der Auszahlungsphase 3 5.1. Art der Förderung Im Rahmen der Auszahlungsphase…
…bis 47 BAO. d.Im Eigentum von Körperschaften und sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen. e.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt oder im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. 5. Art und Ausmaß der Förderung im Rahmen der Auszahlungsphase 4 5.1…
…Körperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen; b.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. 5. Art und Ausmaß der Förderung im Rahmen der Auszahlungsphase 3 5.1. Art der Förderung Im Rahmen der Auszahlungsphase…
…bis 47 BAO. d.Im Eigentum von Körperschaften und sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen. e.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. 5. Art und Ausmaß der Förderung im Rahmen der Auszahlungsphase 3 5.1…
…e.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. In Bezug auf Anträge, die nach dem 15.4.2021 gestellt werden, sind auch Personen nicht förderfähig, die im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. 5. Art und Ausmaß…
…gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 einzubeziehen: Wochengeld gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 Das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sowie Ersatzleistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 Einkünfte aus einer begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1…
…Behandlung von unbegrenzter Dauer abdecken. Weiters fallen nicht darunter: freiwillige Versicherungen, Familienbeihilfen- oder Kinderbetreuungsgeldbezug, Sozialhilfebezug Der Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) ist im Bereich des anwendbaren Rechts (Art. 11) einer Beschäftigung gleichgestellt, aber es bestehen dort Sonderregelungen (siehe unter Pkt…
…2. Sachverhalt Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wurden die Aufstockungsbeträge nur unter Progressionsvorbehalt erfasst, da eine Leistung aus einer öffentlichen Kasse (Bezüge aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) unterstellt wurde. Diese Rechtsansicht wurde auch vom BMF dem Grenzgängerverband ursprünglich so mitgeteilt - siehe auch BMF vom 28.10.2009…
…die Höhe der Einkommensteuer bei einer gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmenden Umrechnung steuerpflichtiger Einkünfte auf einen Jahresbetrag ist die Höhe von dort genannten Bezügen (zB versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) bedeutsam. Ändert sich die Höhe solcher Bezüge nachträglich (zB bei rückwirkender Berichtigung von Arbeitslosengeld; vgl §…