…die von ihnen verwalteten Betriebe, Anstalten, Stiftungen oder Fonds (im Rahmen einer Teilrechtsfähigkeit), wenn sie aus dieser Tätigkeit ein Entgelt beziehen, die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen; es sei denn, a)dass sie auf Grund dieser Tätigkeit bereits…
…Anstalten oder Fonds, deren Abgänge der Bund decken muss und Anfälle, die nur dem Bund oder anderen Gebietskörperschaften dienen, Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Subventionen), Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgende juristische Personen, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, politische Parteien und entsprechende ausländische Vereinigungen (bei…
…und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind. 4.3.4 Erwerbe im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 12 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 12 ErbStG 1955 betrifft Anfälle an den Bund oder an die übrigen Gebietskörperschaften, Anfälle an Anstalten oder Fonds…
…Beratungsleistungen und Geschäftsanbahnungen im ehemaligen Jugoslawien handeln. Die liechtensteinische Gesellschaft habe für diese Tätigkeit freiberufliche Mitarbeiter eingesetzt, die Erbringung der Leistungen ist aber nicht dokumentiert. 1.2.2 Lösung Wenn nach dem vorliegenden Sachverhalt davon auszugehen ist, dass tatsächlich keine Leistungen von der liechtensteinischen Anstalt…
…gleichgültig, ob die Wertpapiere im eigenen Tresor liegen oder durch Drittverwahrer aufbewahrt werden. Es gibt somit in einer Wertpapierart so viele Miteigentumsgemeinschaften, als Verwahrer Stücke derselben Wertpapierart für Kunden und gegebenenfalls für sich sammelverwahren. Die einzelnen Miteigentumsgemeinschaften greifen aber bei Drittverwahrung, also dann ineinander, wenn…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…werden nur über den jeweils sie betreffenden prozentuellen Aufteilungsschlüssel informiert. Die WKÖ - Bundessparte Bank und Versicherung erhält eine jährliche Gesamtkostenaufstellung von der Statistik Österreich. Die Kosten der statistischen Auswertung aus dem Kontenregister wird die Statistik Österreich anteilig nach dem Kostenschlüssel überrechnen. Bundesministerium für Finanzen, 1…
…Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Unternehmensrechtes. Darüber hinaus sind beim Erwerb von Todes wegen keine weiteren persönlichen Voraussetzungen erforderlich. 1.2.1.2. Gegenstand der Zuwendung Begünstigt ist der Erwerb von Grundstücken von Todes wegen, wenn sie inländischen Betrieben und inländischen Teilbetrieben gewidmet…
…12 ErbStG) nach dem 31. Dezember 1999 entsteht. 1.2 Person des Übergebers und Erwerbers Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Handelsrechtes…
a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…
…von 250,- Euro, ist grundsätzlich eine nicht in individualisierter Form erbrachte Leistung anzunehmen. Auch von gemeinnützigen Privatstiftungen stets zu melden sind daher die die angeführte Bagatellgrenze von 250,- Euro übersteigenden Geldzuwendungen und die in individualisierter Form erbrachten Sach- oder Dienstleistungen, wie etwa die Zuwendung bestimmter…
…betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein, die Konten, Depots und Schließfächer zu melden bzw. als aufgelöst zu kennzeichnen. Das Kontenregister würde mit der Darstellung von aktiven Konten, Depots und Schließfächern die Existenz von tatsächlich nicht mehr vorhandenen Konten etc. bzw. eines operativen Kreditinstitutes suggerieren. …
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
…| € 5.760 | 18,75% | 15,42% | 12,80% | 10,35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert…
…Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; c) die Österreichische Akademie der Wissenschaften; d) juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die im Wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben der genannten Art für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen…
…zu prüfen, ob dem vorliegenden Fall eine Übertragung von Vermögen aufgrund eines Rechtsgeschäftes oder eine Übertragung durch Gesellschaftsvertrag zugrunde liegt. Da seitens des steuerlichen Vertreters eine Veräußerung argumentiert wird und sich aus dem Sachverhalt keinerlei Anhaltspunkte für eine gesellschaftsvertragliche Grundlage der Vermögensübertragung ableiten lassen, kann…
…Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Diese Anteilsscheine werden daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfasst sein…
…Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverwendung bieten. Da sich die meisten Kreditinstitute bereits jetzt eines Rechenzentrums bedienen, werden diese ausdrücklich erwähnt. Da es sich bei den zu übermittelnden Daten um solche handelt, die grundsätzlich dem Bankgeheimnis (§ 38 BWG) unterliegen und in der österreichischen Bevölkerung…
…dass eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den steuerbegünstigten Zweck, die ausschließliche und die unmittelbare Zweckverfolgung eindeutig regelt (vgl. VereinsR 2001 Rz 105 ff). Nach diesen Grundsätzen steht daher eine fehlende Satzung dem Gemeinnützigkeitsstatus eines Betriebes gewerblicher Art grundsätzlich entgegen (vgl. VereinsR 2001 Rz 105 ff…
…können? Antwort BMF zur Frage 5: Nach dem österreichischen Investmentfondsregime werden die österreichischen Fonds als steuerlich transparent eingestuft und es kann ihnen daher - sofern nicht wie mit der Schweiz oder Frankreich eine Sonderregelung getroffen wird - genauso wenig wie einer transparenten Personengesellschaft eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden…