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BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

… 15a Abs. 5 ErbStG 1955, Anlassfallwirkung Art. 140 Abs. 7 B-VG - auch für Nacherhebung Sachverhalt: Einem Rechtsvorgang, der dem ErbStG 1955 unterliegt, wurde vom VfGH iZm der Aufhebung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer die Anlassfallwirkung zuerkannt. Im Oktober 2007 wird ein Nachversteuerungstatbestand (zB § 15a Abs…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Art. 140 Abs. 7 B-VG ergibt sich, dass die aufgehobene Bestimmung - abgesehen von den Anlassfällen - auf bis zum Ablauf des 31. Mai 1992 verwirklichte Tatbestände, also auf bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Übereignungen von Unternehmen (Betrieben) weiterhin anzuwenden ist. Für nach dem 31. Mai…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

…geht der VwGH davon aus, dass der Begriff "Arbeitgeber" abkommensautonom auszulegen sei. Aufgrund der in diesem Anlassfall erfolgten und dem Wesen von Arbeitskräftegestellungsverträgen auch typischen Weiterverrechnung des Lohnanteils an den Gestellungsnehmer kommt der VwGH - entgegen der bisher vom BMF vertretenen Rechtsmeinung (vgl. hierzu Erl. d…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Personen das Recht, eine Streitbeilegungsbeschwerde einzubringen. Das sind natürliche oder juristische Personen, die in einem Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind und deren Besteuerung von der Streitfrage unmittelbar betroffen ist. Abstrakte Auslegungsfragen ohne konkreten Anlassfall (d.h. solche iSd Art. 25 Abs. 3 OECD-MA, siehe Kapitel…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…wie zB jene für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, muss im Anlassfall gesondert beurteilt werden. Artikel 251 UZK-DA Zeitraum des Verbleibs von Waren in der vorübergehenden Verwendung (1) Die Zollbehörden setzen den Zeitraum fest, innerhalb dessen die in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren wiederausgeführt…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…2013, Rs C-104/12 , Wolfram Becker sind auf den gegenständlichen Sachverhalt übertragbar. Daher sind die Leistungen des Rechtsanwalts als nicht für das Unternehmen des Einzelunternehmers erbracht anzusehen. Mangels Leistungsbezugs für das Unternehmen ist der Vorsteuerabzug im Anlassfall bereits gemäß § 12 Abs. 1 iVm Abs…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…folgenden oder vorangegangenen Kalenderjahres zu trennen, gilt dies grundsätzlich ebenso für die Trennung von Geschäftsvorfällen innerhalb eines Kalenderjahres. Allenfalls dennoch auftretende Zuordnungsprobleme müssen dabei in Kauf genommen und einer möglichst sachgerechten Lösung zugeführt werden. Im Anlassfall wurde der steuerrelevante Sachverhalt, nämlich durch den erzielten Gewinn…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…konsumieren (Preisanteil 10 Euro, Getränke sind nicht inkludiert). Darüber hinaus ist der Eintritt in eine Burg enthalten (Preisanteil 5 Euro). Dort kann an einer Weinverkostung teilgenommen werden. Im Anlassfall ist der Eintritt in das Museum gemäß § 10 Abs. 2 Z 8 lit. c UStG 1994…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Folge des Zurücknahmebescheides an. Es liegt auch kein Nichtbescheid vor. Die Berichtigung der falschen Gesetzeszitierung nach § 293 BAO wäre im Anlassfall zulässig. Im Hinblick auf die anhängige Berufung (mit anderer Argumentation) wäre diese Berichtigung jedoch unmittelbar im Berufungsverfahren (in der Berufungsvorentscheidung) vorzunehmen. 6. Akteneinsicht - zuständige…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…auch eine Bescheidaufhebung im Sinn des § 276 Abs. 1 BAO zu den Wirkungen nach § 209a BAO? Ist die Wirkung des § 209a BAO im Anlassfall deshalb ausgeschlossen, weil die Aufhebung nach § 299 BAO (und nicht nach § 276 Abs. 1 BAO) erfolgt ist? Richtet sich die Berufung…

BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…des einzigen Gesellschafters der Enkelgesellschaft, also der Muttergesellschaft lag.Der EuGH begründet im Urteil jedoch nicht näher, worin das überragende Interesse der Muttergesellschaft im Anlassfall bestand. Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter Interesse an dem Wertzuwachs seiner Gesellschaft und folglich seines Geschäftsanteils. Das allein kann aber nicht…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…und in der Folge begünstigter Zweck, wie gewerbliche Weiterveräußerung, oder umgekehrt) bedeutet dies eine volle Berichtigung des Vorsteuerabzuges. Im Anlassfall kommt es daher zu einer vollen Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Unternehmers und zur Steuerpflicht der Veräußerung des Fahrzeuges. § 12 Abs. 16 UStG 1994 (Rz 2161…