…keine Übergangsbestimmungen geben kann, gelten für Werbeleistungen, die vor dem 31. Mai 2000 erbracht wurden, die Bestimmungen der Anzeigen- und Ankündigungsabgabengesetze, für Werbeleistungen ab dem 1. Juni 2000 das neue WerbeAbgG. 9.2 Wurden für Werbeleistungen, die nach dem Stichtag 31. Mai 2000 erbracht werden…
…jene Maßnahmen, die für die Ermittlung einer Kommunalsteuerpflicht erforderlich sind (zB Einsichtnahme in Lohnkonten, aber auch Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, Geschäftsführerverträge usw.); hiefür sind jedoch weder eine Ankündigung, noch ein Prüfungsauftrag, noch eine Schlussbesprechung oder ein schriftlicher Bericht vorgesehen. Allerdings gilt das Wiederholungsprüfungsverbot des §…
…und diese gegebenenfalls bestreitet. Zu beachten ist, dass in der Ankündigung zur Konteneinschau beim Kontoinhaber die Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabepflichtigen keinesfalls genannt werden dürfen. Wird die Offenlegung verweigert, so ist die beabsichtigte Konteneinschau dem Kontoinhaber nachweislich (idealerweise Niederschrift, im Bedarfsfall schriftlich…
…Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Vereinbarung, Zeitablauf bei befristetem Gesellschaftsvertrag (§ 1205 ABGB), Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 1212 ABGB). Eine stille Gesellschaft endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind beispielsweise: Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter (vgl. …
…zweiter Satz BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Enthält die Beschwerdevorentscheidung die Ankündigung, dass noch eine Begründung zu ihr ergehen wird, so wird die Vorlageantragsfrist nicht vor Bekanntgabe der fehlenden Begründung oder der Mitteilung, dass die Ankündigung als gegenstandslos zu betrachten ist, in Lauf gesetzt. Weiters…
…österreichischer Kongressveranstalter organisiert einen Medizinerkongress und erbringt im Rahmen dieser Veranstaltung an ausländische Konzerne (Pharmakonzerne) folgendes Leistungspaket: Zuweisung einer Standfläche, Zurverfügungstellung von Werbeflächen, Durchführung von Ankündigungen während der Veranstaltung, Nennung als Sponsor auf Einladungen bzw. im Programm, Einräumung der Möglichkeit zur Durchführung von eigenen Werbeveranstaltungen…