…beschäftigte Personen); 70% des Gestellungsentgeltes an den ausländischen Arbeitskräfteüberlasser (Rz 15); von Unternehmen der Körperschaft öffentlichen Rechts ersetzte Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte (Rz 17 ff). 5.1.2. Keine Arbeitslöhne Rz 57 Nicht zu den Arbeitslöhnen zählen (der KommSt unterliegen nicht) Ruhe- und Versorgungsbezüge; die…
…5.5. Dienstzugeteilte Personen Rz 85 Der KommSt unterliegen von Unternehmen der Körperschaft öffentlichen Rechts ersetzte Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte; nicht dazu gehören die vom lohnsteuerlichen Dienstgeber zu tragenden Lohnnebenkosten (Rz 17 ff). Ist die Höhe der ersetzten Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte nicht bekannt, kann…
…Steuerschuld Rz 154 Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonates, in dem Arbeitslöhne gewährt (ebenso für Dienstgeberbeitrag gemäß § 41 Abs. 3 FLAG 1967), Gestellungsentgelte gezahlt oder Aktivbezüge ersetzt worden sind. Lohnzahlungen an Dienstnehmer iSd § 2 lit. a KommStG 1993, die regelmäßig wiederkehrend bis zum 15…
…Arbeitslöhne iSd KommStG 1993 sind immer einer Betriebsstätte, uU mehreren Betriebsstätten des Unternehmens zuzurechnen. Zu den Arbeitslöhnen zählen je nach Bemessungsgrundlage Löhne und Gehälter, Gestellungsentgelte oder der Ersatz der Aktivbezüge (§ 5 Abs. 1 KommStG 1993). 16.1.2. Inländisches Unternehmen ohne ausländische Betriebsstätte Rz 179…
…zu erfassen. | Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Gegenwartsverfahren. Der Rechnungszinssatz beträgt 6%, Deckelung mit 80% des letzten Aktivbezuges. | Versicherungsmathematische Gutachten sind nach IAS/IFRS erforderlich. Für die steuerliche Anerkennung müssen die Berechnungsparameter entsprechend angepasst werden. IdR ist die Dotierung nach IAS/IFRS…