…beispielsweise durch die Bestätigung der Gemeinde, ein Schadenserhebungsprotokoll oder die Bestätigung diverser Förderungsstellen erfolgen. Voraussetzung für die Gebührenfreiheit ist der Abschluss der Rechtsgeschäfte innerhalb von zwei Jahren ab Schadenseintritt. Befreit von den Bundesverwaltungsabgaben (§ 78a Z 3 AVG) sind Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-…
…den Spruch des Bescheides bildet) nicht bereits abgesprochen worden wäre. Aus § 68 Abs. 1 AVG ist das im Verwaltungsverfahren geltende Prinzip abzuleiten, dass über ein und dieselbe Verwaltungssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf ("ne bis in idem"). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
…Nr. 108/2022, wurde die Berechtigung zur Akteneinsicht nach § 90 Abs. 1 BAO an die Bestimmung des § 17 Abs. 1 AVG angeglichen. Damit wurde auch eine Rechtsunklarheit beseitigt, weil es - entgegen dem Wortlaut des § 90 Abs. 1 BAO in der Fassung vor BGBl. I Nr…
…NoAG). B. Zivilrecht Die Gewährung noch offener Förderanträge erfolgt weiter nach Zivilrecht. In diesem Bereich ist weder die BAO noch das AVG anwendbar. Es gelten neben Spezialbestimmungen im COFAG-NoAG insb. die veröffentlichten Förderbedingungen sowie die Richtlinien und FAQs. B.1. Zuständigkeit Die Gewährung noch…
…Verwaltungsgerichte). Sie besteht nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage (vgl. zB VwGH 12.10.1993, 93/07/0062, zu § 66 Abs. 2 AVG). 3.12. Unterbleiben von Beschwerdevorentscheidungen 3.12.1. § 262 Abs. 2 bis 4 BAO In den Abs. 2 bis 4 des § 262…
…BAO sind jedoch nur "eigenberechtigte Personen" (zustellungs-)vertretungsbefugt. Im Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung besteht somit (anders als im § 10 Abs. 1 AVG) eine gegenüber § 9 Abs. 1 ZustG eingeschränkte Vertretungsbefugnis. Soweit nicht spezielle Bestimmungen wie zum Beispiel § 66 WTBG (zulässige Gesellschaftsformen) die allgemeine Vertretungsbefugnis in Abgabenangelegenheiten…
…eine bei derselben Behörde bereits ausgewiesene Vollmacht ist jedoch ausreichend (VwGH 27.03.1979, 3029/78 zu einem Rechtsanwalt zum AVG 1950). Eine Vertretungshandlung von Buchhaltern und Personalverrechnern in FinanzOnline ist möglich, sobald folgende zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Präsident der Wirtschaftskammer hat den…