Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
…Daraus folgt, dass auch die Anmeldung von Abgabenforderungen im Konkursverfahren in den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Amts- und Rechtshilfevertrages in Abgabensachen Deckung findet, wobei entsprechend den allgemeinen Amtshilfegrundsätzen im Vollstreckungsverfahren zu beachten ist, dass ein Einschreiten österreichischer Abgabenbehörden unter Bedachtnahme auf Art. 11 des zitierten…
…Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags, (im Folgenden: …
…werden aber in § 117 Zollrechts-Durchführungsgesetz geregelt. 2. Vollstreckungsamtshilfe aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen Derzeit enthalten 16 österreichische Doppelbesteuerungsabkommen Bestimmungen über Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern (Vollstreckungsamtshilfe). Dabei ist der Umfang der Vollstreckungsamtshilfe unterschiedlich geregelt. 2.1 Uneingeschränkte bzw. umfassende Vollstreckungsamtshilfe Die Vollstreckungsamtshilfe in den folgenden…
Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…
…und EWR-Staaten mit Amtshilfeabkommen zu verlagern. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Staates, in den die elektronischen Bücher und Aufzeichnungen verlagert werden sollen, zur Durchführung des Zugriffs. Die Zustimmung zur Duldung des Datenzugriffs kann widerrufen werden, dies muss der deutschen Finanzverwaltung jedoch unverzüglich mitgeteilt…
…zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten. Dementsprechend werden auch eingehende ausländische Amtshilfeersuchen oder aus dem Ausland einlangende Antworten auf österreichische Amtshilfeersuchen vom UID-Büro direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet. Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
Am 14. Mai 2014 schlossen die Republik Österreich und die Vogtei Guernsey ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Um die Anwendung des Abkommens sicherzustellen, haben die zuständigen Behörden von Österreich und Guernsey (die "zuständigen Behörden") Folgendes vereinbart: 1. Gewöhnliche Kosten bei der Anwendung der…
…wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen. Bundesministerium für Finanzen…
…Daher ist eine nach dieser Abkommensbestimmung in Österreich steuerfrei zu stellende deutsche Staatspension nach Ableben des Ehemannes bei dessen Witwe auch dann nicht zu besteuern, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Ehemanns die österreichische Staatsangehörigkeit hatte. Diese Konsultationsvereinbarung ist auf alle zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…
Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass Österreich Vertragspartei des geänderten Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr. 193/2014, ist, welches für Österreich mit 1. Dezember 2014 in Kraft…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
…wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Es wurde jedoch von deutscher Seite eine Verlängerung des Abkommensschutzes für den Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 31. Juli 2008 zugesagt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird daher angeregt…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
…ihnen allenfalls von den österreichischen Finanzämtern gestellte Zusatzfragen hinsichtlich der in Artikel 1 genannten Zulagen und Zuschläge dem liechtensteinischen Arbeitgeber zur unterschriftlichen Bestätigung vorzulegen und diese Auskünfte ebenfalls für die Steuerveranlagung in Österreich zu verwenden. Artikel 4 Verbleiben nach Ausschöpfung der in Artikel 2 und…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957 über steuerliche Maßnahmen im Saarland…
…Die anschließende Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. (3) Soweit nicht auf besonderen Vordrucken der ausländischen oder der österreichischen Steuerverwaltung um Erteilung einer Ansässigkeitsbestätigung ersucht wird, ist für die Bestätigungserteilung der allgemeine Ansässigkeitsvordruck ZS-A zu verwenden (liegt in einer Downloadversion vor…