RIS AI
5 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
EAS 724Steuerliche Vorrechte der International Finance Corporation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/35-IV/4/9521.09.1995

…zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden ihrer Vertragspartner. Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens können unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, ein Rückerstattungsverfahren ist daher nicht zwingend vorgeschrieben. Die Frage…

EAS 1527Hinzurechnungsbesteuerung österreichischer Stiftungseinkünfte in den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 141/1-IV/4/9927.09.1999

…Internal Revenue Service auf "Form 6166"), dann kann nach der derzeit geltenden Rechtslage (dh solange nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden (EAS 1519). Der Umstand, dass nach US-Recht die Rechtspersönlichkeit der österreichischen Privatstiftung…

EAS 1519Stiftungszuwendungen an amerikanische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 534/1-IV/4/9913.09.1999

…Form 6166"), dann kann nach der derzeit geltenden Rechtslage (d.h. solange nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden. Zu der Frage, wie die Stiftungszuwendungen in den USA steuerlich behandelt werden, kann seitens der österreichischen…

EAS 3423DBA-Quellensteuerentlastung bei Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.194.13425.03.2020

…und/oder Briefkastengesellschaft ist. Zeigt die Erklärung, dass eine substanzlose Holding- und/oder Briefkastengesellschaft vorliegt, oder fehlt diese Erklärung, so muss eine DBA-Entlastung im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006…

EAS 2467Gewinnausschüttungen an eine zu 10% beteiligte französische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/0428.06.2004

Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für…